BMVIT: Vergleich Kfz-Steuersenkung in Österreich
 mit deutschen Mautplänen unzulässig

 

erstellt am
09. 07. 14
10.00 MEZ

Wien (bmvit) - Das Verkehrsministerium stellt klar, dass ein Vergleich der deutschen Pläne für eine "Ausländermaut" mit der Senkung der Kfz-Steuer in Österreich im Jahr 2003 (in Kraft ab 1.1. 2004) nicht zulässig ist. Österreich hat schon im Jahr 2000 beschlossen, dass 2004 die Lkw-Maut eingeführt wird und bis dahin vorübergehend die Kfz-Steuer angehoben wird. Am 1.1. 2004 trat das Lkw-Roadpricing in Kraft und die Kfz-Steuer wurde wieder gesenkt.

Mit der Einführung der Lkw-Maut ab 1.1. 2004 fielen die Straßenbenützungsabgabe für Lkws ab 12 Tonnen und die Vignette für Lkws zwischen 3,5 Tonnen und 12 Tonnen weg. Beides galt für in- und ausländische Lkws, so wie die Lkw-Maut für in- und ausländische Lkws gilt.

 

 

 

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