Moderne Insolvenzvorschriften
Europäische Kommission startet EU-weite Vernetzung der Insolvenzregister – Österreich
unter Pilotgruppe
Brüssel (ec) - Durch die Vernetzung der Datenbanken der sieben Mitgliedstaaten Tschechische Republik,
Deutschland, Estland, Niederlande, Österreich, Rumänien und Slowenien leitete die Europäische Kommission
heute die EU-weite Verknüpfung nationaler Insolvenzregister ein. Weitere Länder dürften sich zu
einem späteren Zeitpunkt anschließen. Diese erste Vernetzung dient als zentrale Anlaufstelle für
Unternehmen, Gläubiger und Investoren, die in Europa investieren wollen. Dank der auf einer Website, dem europäischen
e-Justice Portal, verfügbaren Informationen können Unternehmer die gleichen Überprüfungen wie
bei Investitionen in ihren Herkunftsländern vornehmen, und Gläubiger können mit diesem System Insolvenzfälle
in einem anderen EU-Mitgliedstaat verfolgen.
„Ein grenzübergreifender Zugang zu Informationen über Insolvenzen ist für einen gut funktionierenden
Binnenmarkt und den europäischen Rechtsraum von entscheidender Bedeutung“, so Johannes Hahn, EU-Kommissar
für Justiz. „Von den Unternehmen hängt ein Großteil unseres Wohlstands und der Arbeitsplätze
ab. Wenn Anleger ihr Geld in andere europäische Länder investieren sollen, müssen Informationen
über Insolvenzen leicht zugänglich, mehrsprachig und transparent sein. Hierfür sorgt die Vernetzung
der Insolvenzregister über das e-Justice Portal. Heute machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung auf
eine effiziente und wirksame Justiz, die das Wirtschaftswachstum fördert.“
Der Zugang zu EU-weiten Insolvenzregistern verbessert die Effizienz und Wirksamkeit grenzübergreifender Insolvenzverfahren.
Zu den konkreten Vorteilen gehören:
ein schnellerer Zugang in Echtzeit zu Informationen von wesentlicher Bedeutung für Unternehmensentscheidungen
mittels einer einzigen Anlaufstelle;
kostenlose zentrale Insolvenzinformationen in den Sprachen der Europäischen Union;
klare Erläuterungen der Insolvenzterminologie und -systeme der teilnehmenden Mitgliedstaaten zum besseren
Verständnis ihres Inhalts.
Hintergrund
Das Pilotprojekt ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einem EU-weiten Netz der Insolvenzregister. Die Initiative
ist im Vorfeld des modernisierten europäischen Insolvenzrechts zu sehen, das den Mitgliedstaaten die Veröffentlichung
wichtiger Informationen über Insolvenzverfahren in elektronischen Insolvenzregistern zwingend vorschreibt
(48 Monate nach der Verabschiedung). Diese Informationen müssen öffentlich über das Internet zugänglich
und mit dem e-Justice Portal vernetzt sein. Am 6. Juni dieses Jahres einigten sich die Minister im Rat auf einen
allgemeinen Ansatz. Die Verordnung dürfte deshalb bis Ende des Jahres verabschiedet werden.
Die Kommission wurde ferner gebeten, die Vernetzung der nationalen Datenbanken über das e-Justice Portal zu
genehmigen, da einige nationale Insolvenzregister auch Daten natürlicher Personen enthalten. Der Beschluss
der Kommission über den Schutz personenbezogener Daten im e-Justice Portal wurde am 6. Juni dieses Jahres
im Amtsblatt veröffentlicht und in Abstimmung mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten erarbeitet.
e-Justice Portal
Das europäische e-Justice Portal ist eine elektronische Anlaufstelle für den Justizbereich und deckt
die Bedürfnisse des Europäischen Binnenmarkts und des Europäischen Rechtsraums ab. Seit seiner Einführung
im Jahr 2010 erleichtert das Portal Bürgern, Unternehmen und Rechtsanwendern den grenzübergreifenden
Zugang zu Justizfragen. Die Anzahl der Zugriffe auf das e-Justice Portal ist stetig gestiegen und lag 2013 bei
mehr als 1,6 Mio. Besuchern (siehe Anhang). Das Portal enthält praktische Informationen und Links über
Gesetze und Rechtspraktiken in allen Mitgliedstaaten, einschließlich Informationen über Rechtsbeistand,
Aus- und Weiterbildung von Richtern und Staatsanwälten, Videokonferenzen sowie Links zu verschiedenen Rechtsdatenbanken.
Das e-Justice Portal wird laufend mit neuen Informationen und Funktionen aktualisiert. Zusätzlich zur Vernetzung
der Insolvenzregister werden die neuen Funktionen in der gesamten Union eine ausgefeilte Suche nach grenzübergreifender
Rechtsprechung, einem Rechtsanwalt oder Notar, der die gewünschte Sprache spricht, sowie eine direkte elektronische
Kommunikation zwischen Bürgern und Gerichten in anderen Mitgliedstaaten ermöglichen.
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