Lücken unter anderem in Bezug auf das Verbrechen der Aggression und Giftgas-Einsätze
geschlossen; Österreich ist der 15. Vertragsstaat, der ratifiziert
New York/Wien (bmeia) - „Die Bekämpfung der Straflosigkeit und die Stärkung des Internationalen
Strafgerichtshofes ist eine Priorität unserer Außenpolitik“, bekräftigte Bundesminister Sebastian
Kurz anlässlich der Ratifikation. „Völkermord, Kriegsverbrechen, Aggressionsakte gegen fremde Staaten
oder der Giftgaseinsatz in Bürgerkriegen dürfen nicht länger straflos bleiben. Daher hat Österreich
gestern die „Kampala“-Änderungen des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes ratifiziert.“
Am 17. Juli 2014, dem „International Justice Day“, hinterlegte der österreichische UNO-Botschafter in New
York die Ratifikationsurkunden zu den sogenannten „Kampala“-Änderungen des Römer Statuts des Internationalen
Strafgerichtshofs (IStGH).
Durch die auf der Überprüfungskonferenz von Kampala 2010 angenommenen Änderungen sollen folgende
Lücken im Römer Statut geschlossen werden:
Einerseits wird das Verbrechen der Aggression definiert, damit politische oder militärische Anführer,
die eine Angriffshandlung gegen einen anderen Staat leiten, die das Gewaltverbot der UNO-Satzung offenkundig verletzt,
vom IStGH strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dieser Tatbestand kann durch eine Entscheidung
der Vertragsparteien frühestens im Jahr 2017 aktiviert werden, wenn bis dahin 30 Vertragsparteien diese Änderung
ratifiziert haben. Österreich ist der 15. Vertragsstaat, der diese Änderung ratifiziert.
Die andere Änderung betrifft den Einsatz bestimmter Waffen wie Giftgas und sog. „Dum-Dum“-Geschoße,
der bislang nur in internationalen bewaffneten Konflikten ein Kriegsverbrechen darstellte und nun auch in nicht-internationalen
bewaffneten Konflikten (z.B. Bürgerkriege wie in Syrien) vom IStGH unter Strafe gestellt werden soll.
Vor genau 16 Jahren, am 17. Juli 1998 wurde das Statut des IStGH in Rom angenommen. Der IStGH wurde nach Inkrafttreten
des Statuts am 1. Juli 2002 in Den Haag eingerichtet. Er hat Gerichtsbarkeit über Völkermord, Verbrechen
gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und – frühestens ab 2017 – auch das Verbrechen der Aggression,
er kann aber grundsätzlich seine Gerichtsbarkeit nur dann ausüben, wenn die betroffenen Staaten auch
Vertragsparteien des Römer Statuts sind (dzt. 122 Staaten).
|