Einsicht- und Berichtigungsmöglichkeit bis 24. Juli 2014
Bregenz (vlk) – Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl liegt ab Dienstag, 15. Juli bis einschließlich
Donnerstag, 24. Juli 2014 in den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Innerhalb dieser Frist
besteht die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis einzusehen und Berichtigungsanträge zu stellen, teilt
die Landeswahlbehörde mit.
Wahlberechtigt bei der Landtagswahl am 21. September 2014 sind neben allen österreichischen Staatsbürgern,
die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz am 24. Juni 2014 in einer
Vorarlberger Gemeinde hatten, auch alle im Ausland lebenden ehemaligen Landesbürger und –bürgerinnen,
welche in der Wählerkartei einer Vorarlberger Gemeinde eingetragen sind und das Wahlrecht zum Landtag besitzen.
Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl liegt vom 15. Juli 2014 bis einschließlich 24. Juli
2014 in den Gemeindeämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Die genauen Einsichtsstunden wurden jeweils
von den Gemeindewahlbehörden festgelegt. Diese sind – neben der Bezeichnung des Raumes, in dem das Wählerverzeichnis
aufliegt - an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.
Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Staatsbürger, der entweder als Wähler eingetragen ist oder für
sich das Wahlrecht in Anspruch nimmt, zum Wählerverzeichnis wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter
und wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde einen Berichtigungsantrag
stellen.
Im Ausland lebende ehemalige Landesbürger und –bürgerinnen, welche nicht im Wählerverzeichnis
aufscheinen, haben noch bis zum 24. Juli 2014 die Möglichkeit, bei ihrer ehemaligen Hauptwohnsitzgemeinde
einen Antrag auf Eintragung in die Wählerkartei zu stellen.
Anfang August werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen, dann steht die endgültige Zahl der Wahlberechtigten
für die Landtagswahl 2014 fest.
Weitere Informationen
Die von der Landeswahlbehörde eingerichtete Wahlhotline ist unter der Telefonnummer 05574/511-21880 werktags
von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr erreichbar. Fragen zur Wahl werden auch per E-Mail unter wahlinfo@vorarlberg.at
entgegengenommen. Weitere Informationen sind unter http://www.vorarlberg.at/wahlen
abrufbar.
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