Schellhorn: Das Atelier steht ab April 2015 für drei Jahre zur Verfügung
Salzburg (lk) - Die Kulturabteilung des Landes Salzburg vergibt ein Arbeitsatelier für freischaffende
Künstler/innen, die seit mindestens fünf Jahren in Salzburg wohnen. Die Räume stehen in der Jahnstraße
18 ab April 2015 für drei Jahre zur Verfügung, teilte Kulturreferent Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn
am 14.07. mit. "Mit der Bereitstellung von Ateliers bieten wir Künstlerinnen und Künstlern Hilfe",
so Kulturreferent Schellhorn, der sich erfreut zeigte, dass es diese Einrichtung gibt.
Einreichungen mit biografischen Unterlagen (Lebenslauf, künstlerischer Werdegang) mit Angabe von Adresse,
Telefonnummer, E-Mail, sowie Fotos und Kataloge, jedoch keine CDs und DVDs, sind bis 5. Dezember 2014 an das Referat
Kulturförderung, Kulturbetriebe, Kulturrecht, Postfach 527, 5010 Salzburg, zu senden oder in Salzburg, Franziskanergasse
5a, von Montag bis Donnerstag, 9.00 bis 16.00 Uhr, oder freitags, 9.00 bis 12.00 Uhr, abzugeben. Die Künstlerin
bzw. der Künstler muss lediglich für anteilige Betriebskosten in Höhe von 100 Euro pro Monat aufkommen.
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