Wien (bmj) - Seit 7. Juli 2014 können die Insolvenzregister von Deutschland, Estland, der Niederlande,
Rumänien, Slowenien, der Tschechischen Republik und von Österreich abgefragt werden. Möglich macht
das eine weitere Anwendung des e-Justice Portals der
EU.
Die Vernetzung der europäischen Insolvenzregister erleichtert die Suche nach insolventen natürlichen
und juristischen Personen in den teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten insbesondere für Unternehmer, Gläubiger
und Investoren ganz erheblich. Die Informationen stehen kostenfrei und ohne weitere Voraussetzungen in der Sprache
des Anfragers zur Verfügung. Fachbegriffe der jeweiligen nationalen Insolvenzordnungen werden erklärt.
Der Zugriff auf diese Anwendung ist unter dem nebenstehenden Link möglich.
In einer weiteren Ausbaustufe werden künftig weitere Mitgliedsstaaten folgen. „Für ein stabiles Wirtschaftswachstum
braucht es eine effiziente Justiz. Mit dem europaweiten Zugang zu Insolvenzregistern können wir die Effizienz
von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren verstärken, “ so Bundesminister Wolfgang Brandstetter.
Das Projekt der europäischen Insolvenzregister-Vernetzung geht auf eine Initiative des österreichischen
Justizministeriums zurück und konnte in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission realisiert
werden. Auch bei der Umsetzung hat das österreichische Justizministerium als Projektkoordinator eines Konsortiums
mehrerer Mitgliedsstaaten eine führende Rolle übernommen.
In Österreich können auf der Edikte-Website
bereits seit dem Jahr 2000 Insolvenzen, Zwangsversteigerungen und andere gerichtliche Veröffentlichungen eingesehen
werden.
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