Auch für Reisen innerhalb der EU gelten bestimmte Einfuhrverbote
Salzburg (lk) - Nach zwei Wochen in Barcelona oder an den griechischen Küsten fliegt man manchmal unbedacht,
was das Reisegepäck betrifft, zurück nach Österreich. Schließlich hat die EU den Vorteil,
dass innerhalb der EU-Grenzen die Freiheit des Warenverkehrs besteht. Trotz des freien Warenverkehrs innerhalb
der EU bestehen jedoch bestimmte Einfuhrverbote.
Auch wenn Zollkontrollen innerhalb der EU nicht regelmäßig sind, so kann es durchaus vorkommen, dass
man stichprobenartig für eine Kontrolle ausgesucht wird. Dann sollte man nicht mehr als 800 Stück Zigaretten
dabei haben. Wie bei der Obergrenze von 400 Zigarillos und 200 Zigarren gilt bei Zigaretten, dass diese nur für
den Eigenbedarf eingeführt werden dürfen. Überschreitet man eine dieser Höchstmengen, unterstellen
die Behörden, dass man die Ware aus kommerziellen Zwecken einführt – und das kann teuer werden. Rauchtabak,
wie etwa Wasserpfeifentabak, ist innerhalb der EU auf ein Kilogramm beschränkt. Reist man von außerhalb
der EU ein, sind die Regelungen anders. So gilt beispielsweise für Rauchtabak eine Beschränkung von 250
Gramm. Für Reisen innerhalb der EU und insbesondere für andere Auslandsreisen, sollte man die Website
des Zolls besuchen, um die genauen Bestimmungen zu erfahren: http://www.bmf.gv.at/zoll.
Aus Italien oder Spanien bringt man gern Urlaubserinnerungen mit nach Hause, manchmal in Form einer Flasche Wein.
Übertreibt man nicht bei der Einfuhr, gibt es keine Probleme. Mit maximal 90 Liter Wein (davon maximal 60
Liter Schaumwein) darf man in ein anderes EU-Land einreisen. Mehr als zehn Liter an Spirituosen sind dagegen nicht
erlaubt. Logistisch schwierig, aber gesetzlich noch in Ordnung ist es, 110 Liter Bier nach Österreich zu bringen.
Bei Alkohol ist es wichtig, sich kundig zu machen, wie viel Prozent Alkohol ein Getränk haben darf, um noch
zu den jeweiligen Kategorien zu zählen. Diese Informationen findet man ebenfalls auf der Website des Zolls.
Pillen, Tabletten und Arzneimittel
Reisende dürfen jene Arzneiwaren, die sie für ihren persönlichen Bedarf oder den Bedarf eines mitreisenden
Tieres mitgeführt haben, wieder nach Österreich mitbringen. Darüber hinaus ist es erlaubt, im Ausland
erworbene Arzneiwaren in einer Menge bis zu drei Einzelhandelspackungen pro Arzneimittel mitzuführen. Als
Arzneiwaren gelten auch nicht in österreichischen Apotheken erhältliche Arzneimittel, wie zum Beispiel
homöopathische Arzneizubereitungen sowie Vitamin- oder Mineralstoffzubereitungen aus anderen EU-Ländern.
Tiere, Pflanzen und Exoten
Bei Reisen mit Tieren wie Hunde oder Katzen in andere EU-Staaten oder aus anderen EU-Staaten nach Österreich
muss immer ein EU-Heimtierpass mitgeführt werden. Es gibt darüber hinaus auch noch Zusatzanforderungen
einzelner Mitgliedstaaten. Empfehlenswert ist, sich bereits vor dem Urlaub über die Bestimmungen im Urlaubsland
zu informieren. Auch auf allfällige artenschutzrechtliche Bestimmungen ist zu achten. Auskünfte erteilen
unter anderem die Amtstierärzte oder auch die Website http://www.cites.at.
Bestimmte Tiere wie Korallen und tropische Meeresmuscheln können unter die Artenschutzbestimmungen fallen.
Dasselbe kann auf Pflanzen zutreffen. Denn das Einführen von gefährdeten Tier- oder Pflanzenarten oder
von daraus erzeugten Produkten wie Lederwaren oder Arzneimittel (TCM-Medizin) wird streng kontrolliert. Möglicherweise
wird für die Mitnahme eine Genehmigung benötigt oder sie ist gänzlich verboten. Auskünfte darüber,
welche Souvenirs legal oder illegal sind, geben auch die Naturschutzabteilung des Landes (Mag. Gundi Habenicht,
Telefon 0662/8042-5515) und die Zollämter. Im Internet unter http://www.cites.at
beziehungsweise unter http://www.wisia.de gibt es darüber
hinaus Informationen zu Arten, die den Handelsbestimmungen unterliegen.
Tanken, Waffen und alte Steine
Wer im Ausland sein Fahrzeug betankt, muss natürlich nicht zum Zoll. Meist darf man auch mit einem gefüllten
20-Liter-Kanister nach Österreich fahren, sofern es erlaubt ist, in den jeweiligen Staaten mit Benzinkanistern
zu fahren. In Deutschland zum Beispiel ist es nicht legal, mit gefüllten Benzinkanistern zu fahren. Für
Waffen und pyrotechnische Gegenstände gelten strenge Kriterien auch bei Reisen innerhalb der EU. Auch die
Ausreise aus einem Land der EU mit Kulturgütern (Steine, Scherben, archäologische Gegenstände) ist
reglementiert, hier sollte man die nationalen und EU-weiten Kulturschutzvorschriften beachten, die man auf Internetseiten
des jeweiligen Landes findet.
|