Brüssel (ec) - Die EU-Kommission hat am 24.07. die ersten Finanzhilfen für kleine Unternehmen aus
dem neuen Förderinstrument für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekannt gegeben. Das KMU-Instrument
ist mit 3 Mrd. Euro ausgestattet und ein zentrales Element des EU-Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont
2020. Es soll innovative kleine Unternehmen dabei unterstützen, ihre Ideen vom Labor auf den Markt zu bringen.
Elf deutsche Unternehmen wurden in der ersten Runde für Finanzhilfen ausgewählt.
Insgesamt werden 155 kleine und mittlere Unternehmen aus 21 Ländern jeweils 50.000 Euro zur Finanzierung
von Durchführbarkeitsstudien erhalten, mit denen sie ihre Innovationsstrategie entwickeln können. Außerdem
können kleine Unternehmen in den Genuss von bis zu drei Tagen „Business Coaching“ kommen.
Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft, erklärte hierzu:
„Die Reaktionen auf das neue KMU-Instrument sind ermutigend. Es besteht eindeutig ein Bedarf an dieser Art der
Unterstützung. Wir hoffen, dass viele der finanzierten Geschäftspläne so weit realisiert werden,
dass Produkte und Dienstleistungen – und damit Wachstum und Arbeitsplätze für unsere Volkswirtschaften
– daraus entstehen. Wir wollen, dass die Innovationsführer sich weiterentwickeln können!“
Spanische kleine und mittlere Unternehmen waren in der ersten Runde besonders erfolgreich (39 ausgewählte
Vorschläge), dicht gefolgt von Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich und Italien. Insgesamt gingen
für die ersten Finanzhilfen 2666 Anträge ein. Die ausgewählten Antragsteller werden im August von
der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME), die das Programm verwaltet, offiziell benachrichtigt.
Das KMU-Instrument ist ein zentrales Element der finanziellen Unterstützung für kleine Unternehmen im
Rahmen von Horizont 2020. Etwa 3 Mrd. Euro stehen für einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung.
Das Instrument bietet auf schnelle und einfache Weise Finanzhilfen für Durchführbarkeitsstudien zur Unternehmensinnovation
(Phase 1) und für Demonstrationsprojekte (Phase 2). Bei Konzepten, die in Bezug auf die Finanzierung ausgereift
sind, können außerdem Beratungsleistungen zur Unternehmensentwicklung und andere Unterstützungsdienste
in Anspruch genommen werden (Phase 3).
Anträge können jederzeit eingereicht werden, werden jedoch nur viermal jährlich bewertet. Die heute
veröffentlichten Ergebnisse beziehen sich auf Anträge, die bis zum ersten Stichtag für Finanzhilfen
der Phase 1 (18. Juni 2014) eingegangen waren. Die nächsten Stichtage für die Bewertung sind der 24.
September 2014 für Phase 1 und der 9. Oktober für Phase 2.
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