305 Mio. € für den Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung
Wien (pk) - Grünes Licht für den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots bis zum
Jahr 2017 gab am 24.07. auch der Bundesrat. Vom Bund bereitgestellt werden 305 Mio. €, je 100 Mio. € sollen in
den Jahren 2014 und 2015 fließen, für 2016 und 2017 sind jeweils 52,5 Mio. € vorgesehen. Zu den Voraussetzungen
für die Freigabe der Mittel zählen eine Kofinanzierung durch die Länder und die Erfüllung von
Qualitätsvorgaben. Rechtssicherheit in Hinblick auf die erhöhte Familienbeihilfe wird außerdem
für behinderte Menschen geschaffen, die aus einer Beschäftigung vorübergehend ein höheres Einkommen
erzielen.
Die zwischen dem Bund und den Ländern paktierte Verlängerung der 15a-Vereinbarung fand bei allen Fraktionen
Zustimmung. Man könne mit Fug und Recht behaupten, dass diese Regelung in Zusammenarbeit mit den Reformpartnern
der stärkste Anstoß sowie die stärkste Anstrengung zum Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung
in Österreich sei, zeigte sich Gottfried Kneifel (V/O) überzeugt. Das sei gut investiertes Geld, sagte
er, denn unsere Kinder seien unsere Zukunft. Beträchtlich für diese Zeit sei überdies die Kofinanzierung
der Bundesländer, die diese gemeinsam mit dem Bund für die Zukunft der Kinder leisten würden. Die
Verlängerung sei dabei nicht nur eine quantitative Verbesserung, sie bedeute auch einen Qualitätsschub
für die Betreuung der Kinder, indem damit etwa Gruppen verkleinert werden können. Die Verlängerung
sei überdies neben vielen anderen Beispielen auch ein Beweis, dass die Bundesländer keine Reformverweigerer
seien.
Dass der Bund 305 Mio. € für die Kinder und Jungfamilien im Interesse der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
in die Hand nehme, sei ein wichtiger Schritt, betonte Johanna Köberl (S/St). Mit dieser Vereinbarung werde
auch in die Qualität investiert, beispielsweise in die Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Damit handle
es sich um eine gleichzeitige Verbesserung der Lebensbedingungen der Familien, sagte Köberl, wobei die Bundesrätin
die Frage in den Raum stellte, ob es die sogenannte Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung in Österreich überhaupt
gibt. Wichtig sei hier ein gemeinsames Vorgehen aller politisch Handelnden, appellierte sie und attestierte, dass
es in Sachen Familienpolitik noch viel zu tun gibt.
Kritik kam von Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W), die bemängelte, dass von ursprünglich versprochenen
400 Mio. € am Ende des Tages nur mehr 305 Mio. € für den Ausbau der Kinderbetreuung übrig geblieben sind.
Gerade weil man wisse, dass es vor allem sehr starke regionale Unterschiede gebe, sagte sie und plädierte
überdies dafür, den Betreuungsschlüssel zu ändern. Zur Wahlfreiheit gehöre indes auch
die Möglichkeit, Kinder in der Familie betreuen zu können, ohne eine institutionelle Einrichtung in Anspruch
zu nehmen. Das setze aber voraus, dass sich das Familien auch leisten können. Mühlwerth stand dafür
ein, sowohl die Betreuung von Kindern in der Familie als auch in einer institutionellen Kindereinrichtung zu ermöglichen,
um Familien beziehungsweise Frauen auch wirklich eine Wahlfreiheit zu geben.
Efgani Dönmez (G/O) bemängelte unterschiedliche Standards in Sachen Familienpolitik zwischen den einzelnen
Bundesländern. Es sei ausschlaggebend, in welchem Bundesland Familien und Kinder leben, sagte er, wobei unterschiedliche
Standards nicht tragbar seien. Es sei zudem wichtig, beim Betreuungsschlüssel anzusetzen, denn es mache einen
wesentlichen Unterschied, vier oder zehn Kinder zu betreuen, so Dönmez. Der Bundesrat machte überdies
auf die geringe Anzahl von Männern in PädagogInnenberufen aufmerksam. Deswegen müsse die Ausbildung
vereinheitlicht und auf ein einheitliches Niveau in ganz Österreich gestellt werden.
Als einen großen und wichtigen Schritt für ganz Österreich bewertete Ernst Gödl (V/St) die
Verlängerung der 15a-Vereinbarung. Es sei die richtige Methode, den Ausbau zu forcieren, sagte er und lobte
Familienministerin Sophie Karmasin, weil diese versuche, das Thema Familie ganzheitlich anzugehen. Der Ausbau der
Kinderbetreuung müsse in die geographische Breite gehen, was auch bedeute, eine Wahlfreiheit in der Art der
Betreuung zu ermöglichen und das Angebot hinsichtlich der Öffnungszeiten neu zu organisieren. Ziel müsste
sein, den Familien nicht vorzuschreiben, wie sie leben sollen und in die Qualität der Ausbildung zu investieren,
unterstrich der Bundesrat.
Rupprechter: Ausbau der Kinderbetreuung ist großer familienpolitischer Wurf
In Vertretung von Familienministerin Sophie Karmasin sprach Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter über
die Bedeutung des Ausbaus der institutionellen Kinderbetreuung. Diese unterstütze einerseits die Vereinbarung
von Familie und Beruf und andererseits die frühkindliche Bildung und Förderung. Schwerpunkt der familienpolitischen
Ausrichtung und Arbeit der Bundesregierung sei der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote einschließlich der
Forcierung der Tageselternbetreuung sowie der gratis Pflichtkindergärten, erläuterte Rupprechter. In
den letzten fünf Jahren habe der Bund insgesamt 85 Mio. € in den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen
investiert. Länder und Gemeinden hätten dies immerhin mit 100 Mio.€ ergänzt. Damit konnten so seit
2008 fast 40 000 Plätze geschaffen, und die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen von 14 Prozent
auf 25 Prozent angehoben werden.
Im Regierungsprogramm wurde festgelegt, die qualitätsvolle Kinderbetreuung und die elementare Bildung zu fördern
sowie die Elementarpädagogik zu stärken. Hierfür stelle der Bund bis 2017 in Summe 350 Mio. Euro
zur Verfügung. Angestrebt wird, den Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes insbesondere für die unter Dreijährigen
zu beschleunigen und auch die Betreuungsqualität nachhaltig zu verbessern. Die Bundesregierung wolle das Barcelona-Ziel
auch für unter Dreijähirge erreichen sowie die Verlängerung von Öffnungszeiten, die Forcierung
des Tageselternangebotes und die Verbesserung der Betreuungsqualität durch den Betreuungsschlüssel, wie
der Minister ausführte. Insgesamt sei die Verlängerung der 15a-Vereinbarung ein großer familienpolitischer
Wurf, auch im Sinne der Multilevel Governance, so Rupprechter.
Mehr Rechtssicherung für behinderte Menschen
Die Verbesserung des Familienlastenausgleichsgesetzes, die Rechtssicherheit für behinderte Menschen in Bezug
auf die Zuerkennung von erhöhter Familienbeihilfe schafft, passierte die Länderkammer einhellig. Damit
sollen gewisse Unsicherheiten für Betroffene im Hinblick auf den weiteren Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe,
wenn sie einen Arbeitsversuch am offenen Arbeitsmarkt starten, der sich letztlich trotz aller Bemühungen als
nicht erfolgreich erweist, aus dem Weg geräumt werden.
Als besonders positiv bewerteten die beiden Bundesrätinnen Sonja Ledl-Rossmann (V/T) sowie Ilse Fetik (S/W)
die Schaffung von mehr Rechtssicherheit für behinderte Menschen. Arbeiten bedeute Lebensqualität, für
uns alle, aber ganz besonders auch für Menschen mit Behinderungen, zeigte Ledl-Rossmann auf. Deswegen sei
es wichtig, Menschen mit schwierigeren Startvoraussetzungen auf ihrem Weg zu unterstützen. Diese Unterstützung
am Weg in die Berufswelt würden viele in Österreich leisten, vor allem im Zuge der Arbeitsassistenz,
unterstrich sie. Von einem weiteren wichtigen Schritt der österreichischen Bundesregierung in der Umsetzung
des Nationalen Aktionsplans Behinderung sprach Fetik und wies darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen oft Schwierigkeiten
hätten, Zugang zum Arbeitsmarkt zu finden. Trotz Bereitschaft, vorhandene Probleme zu überwinden, seien
erhebliche Hinderungsgründe etwa der Verlust von Transferleistungen. Deswegen sei es die Aufgabe aller, diese
Menschen bestmöglich zu unterstützen, um die vorhandenen Probleme zu überwinden und einen Arbeitsversuch
zu starten, sagte die Bundesrätin und sprach sich für weitere Schritte in diese Richtung aus.
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