Lehrgang für zukünftige Pflege- und Adoptiveltern startet im Herbst 2014
Eisenstadt (blms) - Über die rechtlichen Voraussetzungen für und Erfahrungen mit Pflegeelternschaft
informierten Soziallandesrat Dr. Peter Rezar, WHR Dr. Elvira Waniek-Kain, Leiterin des Hauptreferates Sozialwesen,
DSA Bettina Horvath, leitende Sozialarbeiterin des Landes, und „Pflegevater“ Heinz Heidenreich in einem Pressegespräch
am 23.07. „Die Entscheidung, ein fremdes Kind aufzunehmen, stellt eine große Herausforderung und Verantwortung
dar. Es bedarf dazu einer eingehenden Auseinandersetzung mit dem Thema und entsprechender Vorbereitung. Im Burgenland
ist deshalb ein Ausbildungskurs verpflichtend“, erklärte Rezar. 122 Pflegefamilien gibt es im Land, weitere
werden gesucht. Ein neuer Lehrgang für zukünftige Pflege- und Adoptiveltern startet im Herbst 2014.
Unterbringung in einer Pflegefamilie hat Vorrang
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Familien bei der Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben zu unterstützen,
aber auch Kinder, die in ihrer Familie gefährdet sind, zu schützen. „Gelingt dies nicht durch ambulante
Maßnahmen, übernimmt der Kinder- und Jugendhilfeträger für dieses Kind die Obsorge und es
wird ein geeigneter außerfamiliärer Platz gesucht, an dem das Kind leben und aufwachsen kann. Das können
sozialtherapeutische oder –pädagogische Wohngemeinschaften sein, Vorrang hat aber die Unterbringung in einer
Pflegefamilie, besonders bei Säuglingen und Kleinkindern“, betont Rezar. 2013 waren 93 burgenländische
Kinder in einer solchen untergebracht; insgesamt gibt es im Burgenland 122 Pflegefamilien, die auch Kinder aus
anderen Bundesländern betreuen.
Ausbildungskurs ist rechtliche Voraussetzung
Den SozialarbeiterInnen im Referat für Kinder- und Jugendhilfe im Pflegekinderwesen obliegt es, eine Pflegefamilie
zu finden; sie entscheiden letztlich über deren Eignung. Rechtliche Voraussetzung für die Beantragung
eines Pflegekindes bildet ein im Vorfeld zu absolvierender Ausbildungskurs. Die Ausbildung im Umfang von 36 Stunden
in drei Modulen umfasst die Auseinandersetzung mit dem Alltag und Herausforderungen der Familien, das Zusammenleben
mit verletzten Kindern, Biographiearbeit, Konfliktmanagement, Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie und die Zusammenarbeit
mit der Kinder- und Jugendhilfe.
Ersatzfamilien auf Zeit
„Wesentlich ist die Freude an der Arbeit mit Kindern, gefragt sind viel Einfühlungsvermögen und Geduld,
Toleranz, aber auch Offenheit und Konfliktlösungskompetenz“, erzählt Diplomsozialarbeiterin Horvath.
„Und es ist auch der Kontakt mit der Herkunftsfamilie gewünscht, das setzt Aufgeschlossenheit dieser gegenüber
voraus“. Es müsse klar sein, dass ein Pflegekind auch wieder in seine leibliche Familie zurückkehren
kann, wenn die Verhältnisse sich verbessert haben und die Entwicklung des Kindes dies vertretbar erscheinen
lasse, so Horvath. Die leiblichen Eltern behalten auch teilweise ihre Rechte und müssen bei allen wichtigen
Angelegenheiten gehört werden.
Kein Alterslimit
Gesucht werden Pflegeeltern für Kinder jeder Altersstufe, besonders von drei bis sechs Jahren, und für
Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Behinderungen oder Verhaltensproblemen im sozialen Bereich. Die Abgeltung
für den Betreuungsaufwand für ein Pflegekind beträgt 814 Euro im Monat (zwölfmal im Jahr),
der Betrag erhöht sich um 10 % ab dem 14. Lebensjahr. Grundsätzlich gebe es kein Alterslimit für
Pflegeeltern, stellt Waniek-Kain fest, im Vordergrund stehen die Fähigkeiten der Eltern. „Und es müssen
geistige und körperliche Gesundheit, Erziehungsfähigkeit und Belastbarkeit gegeben sein und auch die
wirtschaftlichen Verhältnisse passen“.
„Viel Gutes kommt zurück“
Noch keine Sekunde bereut hat Heinz Heidenreich aus Großhöflein, Polizist und Pflegevater eines
18-jährigen Burschen und eines 15-jährigen Mädchens, seine Entscheidung. Er und seine Frau sind
auch Krisenpflegeeltern für die Gemeinde Wien für Kinder bis drei Jahre. Bisher haben sie 49 Kinder,
die plötzlich aus der Familie genommen werden mussten, betreut. „Man tut Gutes und bekommt viel Gutes zurück“,
ist Heidenreich überzeugt.
Interessenten für Pflegeelternschaft können sich mit der zuständigen Verwaltungsbehörde (Kinder-
und Jugendhilfe) in Verbindung setzen.
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