LH Kaiser: Verlängerung der Co-Finanzierung durch Länder und Bund bis 2017 wird Österreich
familienfreundlicher machen und Eltern entlasten - 305 Millionen Euro an Zweckzuschüssen vom Bund
Klagenfurt (lpd) - Ganztägige und mit der Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung
soll in Österreich besonders gefördert werden. Dazu haben sich Bund und Länder im Rahmen einer 15a-Vereinbarung,
die einen Co-Finanzierungsschlüssel beinhaltet, bereits 2007 bekannt. Nachdem die Vereinbarung jeweils drei
Jahre gilt (2007 bis 2010 und 2011 bis 2014), das sogenannte Barcelona-Ziel (sieht bei den unter Dreijährigen
eine Zurverfügungstellung von Betreuungsplätzen von 33 Prozent und bei den Drei- bis Sechsjährigen
von 90 Prozent vor) aber noch nicht erreicht wird, wurde die 15a-Vereinbarung bis 2017 erweitert.
„Der Bund stellt den Ländern demnach in den Jahren 2014 und 2015 jeweils 100 Millionen Euro und in den Jahren
2016 und 2017 jeweils 52,5 Millionen Euro zur Verfügung“, teilte Landeshauptmann Peter Kaiser am 22.07. als
Vorsitzender der Landeshaupt- Leute-Konferenz mit. Der von den Ländern aufzubringende Co-Finanzierungsanteil
beläuft sich im Jahr 2014 auf 50 Prozent des verwendeten Zweckzuschusses des Bundes und verringert sich bis
2017 (35 Prozent) um jeweils 5 Prozent. So erhält beispielsweise Kärnten bis 2017 in Summe rund 18,1
Millionen Euro und hat selbst rund 8 Millionen Euro aufzubringen. Die für die notwendige Änderung der
entsprechenden 15a-Vereinbarung erforderlichen Beschlüsse haben die jeweiligen Landesregierungen zu beschließen
und den Landtagen zur Kenntnis zu bringen.
„Mit der Erweiterung der bestehenden Vereinbarung bzw. dem darin zugrunde gelegten Ausbau an Kinderbetreuungsplätzen
machen wir Österreich familien- und kinderfreundlicher. Vor allem was die Plätze für Unter-Dreijährige
betrifft, haben wir entsprechenden Handlungsbedarf, um den Anforderungen, die sich aus der elterlichen Berufsverpflichtung
ergeben, gerecht zu werden. Der Ausbau von ganztägigen Kinderbetreuungsplätzen ist eine unumgängliche
Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so Kaiser.
Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten zwischen 2008 und 2012 insgesamt 31.097 zusätzliche Betreuungsplätze
geschaffen werden. Darin enthalten waren 21.431 Plätze für die Unter-Dreijährigen und 9.666 Plätze
für die Drei- bis Sechsjährigen. Während bei der letzten Gruppe das Barcelona-Ziel mit 92,8 Prozent
mit Ausnahme einzelner Lücken erfüllt wird, liegt man bei der Betreuung der Unter-Dreijährigen mit
22,9 Prozent deutlich dahinter.
In Kärnten beträgt die Besuchsquote der 0 bis 2jährigen 18,5 Prozent (2.567 Kinder), zur Verfügung
stehen 2.245 Plätze. Bei den Drei- bis Fünfjährigen beträgt die Besuchsquote 85,9 Prozent (12.447
Kinder), zur Verfügung stehen 14.278 Plätze. Um das Barcelonaziel bei den Unter-Dreijährigen zu
erreichen, benötigt man in Kärnten noch Plätze für 2.014 Kinder. Im Bereich der Drei- bis Fünfjährigen
wird das Ziel bereits erreicht.
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