Situation unterscheidet sich von Messfehlern
Innsbruck (lk) - Im Sommer 2013 hatte das Land Tirol Messfehler bei den Zählgeräten jener Messstellen,
die für die Berechnung des flexiblen Tempo 100 verantwortlich sind, festgestellt und im September 2013 Rückzahlungen
angeboten. Wer einen nachweislich auf der betroffenen Strecke zur betroffenen Zeit ausgefertigten Strafzettel vorweisen
konnte, bekam ihn von den Behörden zurückgezahlt. 50 Strafen in einer Gesamthöhe von knapp unter
4.000 Euro erstattete das Land Tirol damals zurück.
Die heute publik gewordene abgewiesene Beschwerde des Landes beim Verwaltungsgerichtshof gegen eine aufgehobenen
Strafe wegen eines Kilometrierungsfehlers hat keine Auswirkungen, wie der Messfehler im Jahr 2012/2013. „Letztes
Jahr haben wir zurückgezahlt, weil Tempo 100 teilweise falsch angezeigt war. In den vorliegenden Fällen
ist Tempo 100 richtigerweise angezeigt“, sagt die zuständige LHStvin Ingrid Felipe am 01.08. „Wegen des vorliegenden
Kilometrierungsfehlers wird es deswegen keine Rückzahlungen geben.“
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