Nur 0,4 % der Proben als gesundheitsschädlich eingestuft
Wien (pk) - Bereits zum vierten Mal hat das Gesundheitsressort dem Parlament einen Lebensmittelsicherheitsbericht
vorgelegt, der auf 66 Seiten über die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in diesem Bereich im Jahr 2013
informiert. Grundlage für die Überwachung der Kennzeichnungs- und Sicherheitsregeln für Lebensmittel,
Verpackungsmaterial, Spielzeug und Kosmetika ist vor allem geltendes EU-Recht, die Kontrollen erfolgen jedoch auf
nationaler Ebene im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durch die entsprechenden Organe der Länder. Damit
die Vorgaben eingehalten werden und das Vertrauen der Menschen in die Sicherheit der Lebensmittel erhalten bleibt,
braucht es Kontrollen und Transparenz, erklärt der zuständige Minister Alois Stöger in seinem Einleitungsstatement.
Er weist zudem darauf hin, dass zur weiteren Optimierung des KonsumentInnenschutzes die Strafen bei Verwaltungsübertretungen
im Jahr 2013 noch verschärft wurden.
Die Kontrollergebnisse: 0,4 % der Proben waren gesundheitsschädlich, 3,6 % ungeeignet
2013 wurden von den Lebensmittelaufsichtsbehörden der Länder insgesamt 46.214 Betriebskontrollen durchgeführt
und 31.333 Proben von der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) oder den Untersuchungsanstalten
der Länder (Wien, Kärnten, Vorarlberg) begutachtet. Die Mitarbeiter der Landesveterinärbehörden
kontrollierten 23.977 Fleischbetriebe sowie 3.117 Milcherzeugerbetriebe.
Was der Untersuchung der Proben betrifft, so gab in 26.689 Fällen (85,2 %) keinen Grund zur Beanstandung.
Als gesundheitsschädlich wurden 117 Proben (0,4 %) eingestuft, 1.137 Proben (3,6 %) waren für den menschlichen
Verzehr bzw. für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet. Die häufigsten Beanstandungsgründe
waren Kennzeichnungsmängel und zur Irreführung geeignete Angaben bei (9,5 %); 1.392 Proben (4,4 %) wurden
aus diversen anderen Gründen (z.B. Verstoß gegen die Hygiene- oder Trinkwasser- verordnungen) beanstandet.
Insgesamt lag die Beanstandungsquote also bei 14,8 %.
Geht man näher ins Detail, so zeigt sich zum Beispiel, dass die Beanstandungsquote bei - als gesundheitsschädlich
eingestuften - Verdachtsproben bei 1,4 % lag, während nur 0,2 % der Planproben gesundheitsschädlich waren.
Der höchste Anteil bei den als gesundheitsschädlich eingestuften Proben fand sich bei Wildbreterzeugnissen
(vier von 106 Proben; 3,8 %), gefolgt von alkoholhaltigen Getränken (eine von 43 Proben; 2,3 %) und Arbeitsgeräten
aus der Lebensmittelerzeugung (fünf von 239 Proben; 2,1 %). Die höchsten Beanstandungsquoten bei den
Planproben fanden sich bei Arbeitsgeräten aus der Lebensmittelerzeugung, Speisesalz, Wildbreterzeugnissen
und bei pflanzlichen Ölen.
Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der amtlichen Kontrolle jährlich Schwerpunktaktionen
durchgeführt werden. Ausgangspunkt dafür sind entweder EU-Vorgaben oder EU-Programme, aktuelle Erkenntnisse
oder spezielle Anlassfälle. Thematisch decken sie ein breites Feld ab und reichen von der Untersuchung von
Lebensmitteln auf Pflanzenschutzmittelrückstände, der Kontrolle der Wasserqualität bei frei stehenden
Wasserspendern, der Untersuchung von Proben auf gentechnische veränderte Organismen bis hin zur Belastung
von Nahrungsmitteln mit radioaktiven Substanzen.
Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Gesamtbeanstandungsquote bei den Planproben bei 12,0 % und bei den
Verdachtsproben bei 28,9 % lag. Diese Ergebnisse zeigen, so die AutorInnen, dass der risikobasierte Ansatz bei
der Planung und Durchführung der amtlichen Lebensmittelkontrolle geeignet ist, um Schwachstellen aufzudecken
und um die Sicherheit bestmöglich zu garantieren. Mehr Proben bringen nicht automatisch mehr Sicherheit.
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