Neue EU-Verbraucherschutzlinie bringt Verbesserungen in zehn wesentlichen Punkten, vor allem
bei Internet-Käufen
Salzburg (lk) - Durch eine neue Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten umzusetzen war, werden die Rechte
der Konsumentinnen und Konsumenten in der EU gestärkt. Darüber informiert die aktuelle Ausgabe des Extrablatts
des Salzburger Verbindungsbüros zur EU in Brüssel. Zu den zehn wichtigsten Änderungen gehören
der Schutz vor Kostenfallen im Internet, Höhere Preistransparenz, Verbot von vorab ausgewählten Kaufoptionen,
die Erhöhung des Widerrufsrechtes von sieben auf 14 Tage, ein verbessertes Recht auf Erstattung von Kosten,
die Einführung eines EU-weit einheitlichen Widerrufformulars, das Verbot von Aufschlägen bei der Bezahlung
mit Kreditkarten und über Hotlines, klarere Informationen über die Kostenübernahme bei der Rückgabe
der Ware, erhöhter Konsumentenschutz bei digitalen Erzeugnissen und besserer EU-weite Handelsmöglichkeiten
für Unternehmen durch einheitliche Rechtsvorschriften.
Besonders im Online-Bereich wurden die Regeln verschärft und Konsumentinnen und Konsumenten sind ab sofort
besser geschützt. So müssen User künftig ausdrücklich bestätigen, dass sie wissen, dass
eine Dienstleitung kostenpflichtig ist. Damit sollen versteckte Kostenfallen vermieden werden.
Auch neu ist die Regelung, dass Händlerinnen und Händler die Gesamtkosten ihres Angebotes inklusive etwaiger
Zusatzgebühren offenlegen müssen. Wurden die Internet-Kunden auf solche Gebühren nicht ausdrücklich
vorher hingewiesen, müssen sie diese auch nicht bezahlen.
Widerrufsrecht und verbessertes Recht auf Erstattung
Das Widerrufsrecht von Kaufverträgen lag bisher bei sieben Kalendertagen und wurde jetzt auf 14 Kalendertage
verlängert. In diesem Zeitraum kann man die Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Werden Kunden
nicht eindeutig auf das Widerrufsrecht hingewiesen, beträgt die Frist nicht nur 14 Tage, sondern ein Jahr.
Bezieht man Waren über Online-Auktionshäuser wie eBay von gewerblichen Händlern, gilt das Widerrufsrecht
auch hier. Neu ist auch, dass die Widerrufsfrist mit dem Tag beginnt, an dem der Kunde die Ware in Empfang nimmt,
und nicht wie bisher mit Vertragsabschluss. Für den Widerruf wurde zudem EU-weit einheitliches Widerrufsformular
eingeführt.
Sollte ein Kunde in der angegebenen Zeit von seinem Recht des Widerrufs Gebrauch machen, so müssen die Gewerbetreibenden
den Verkaufspreis innerhalb von zwei Wochen zurückzahlen. Die Versandkosten, ebenso wie das Risiko einer Beschädigung
der Ware während des Transportes, tragen dabei im Regelfall auch die Händler. Übrigens: Das Widerrufsrecht
gilt künftig auch für digitale Waren und Inhalte, wie Musik oder eBooks.
Keine Aufschläge für Kreditkarten und Hotlines
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft das Bezahlen mit Kreditkarten und Vertragsabschlüsse über Hotlines.
Konsument/innen, die mit einer Kreditkarte oder einem anderen Zahlungsmittel bezahlen, müssen höchsten
für die Kosten der Händlerinnen und Händler aufkommen, die ihnen selber durch die Bereitstellung
dieser Möglichkeit entstehen. Darüber hinaus haben die Konsumentinnen und Konsumenten keine Kosten zu
tragen. Gewerbetreibende, die zum Vertragsabschluss Telefon-Hotlines zur Verfügung stellen, dürfen maximal
die normale Telefongebühr verrechnen.
|