Istanbulkonvention tritt am 1. August in Kraft

 

erstellt am
31. 07. 14
10.00 MEZ

LRin Christine Baur: „Meilenstein für die Bekämpfung von Gewalt an Frauen
Innsbruck (lk) - Die Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – die so genannte Istanbulkonvention – tritt mit 1. August in Kraft. „Diese ist das erste staatenübergreifende rechtsverbindliche Dokument in Europa für den Schutz von Frauen vor Gewalt und kann als Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt an Frauen angesehen werden“, betont Tirols Frauenreferentin Christine Baur.

Ab 1. August müssen die Unterzeichnerstaaten die Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen verankern. Sämtliche diskriminierenden Vorschriften müssen abgeschafft werden. Auch für den Opferschutz sieht die Konvention zahlreiche Verbesserungen vor: Die Maßnahmen umfassen die Einrichtung von Hilfsangeboten für Frauen sowie die Schaffung von Bildungsangeboten zur Sensibilisierung gegen Gewalt an Frauen und Kindern. „Im Jahr 2013 wurden in Tirol laut Gewaltschutzzentrum 984 Frauen erfasst, die Opfer von Gewalt wurden. Dies sind aber nur die offiziellen Zahlen, die Dunkelziffer liegt weitaus höher“, zeigt Baur auf. Die einzelnen Maßnahmen sehen eine Rechtsberatung, psychologische Betreuung, finanzielle Beratung, Hilfe im Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten (Einrichtung von Frauenhäusern), Aus- und Weiterbildung sowie Unterstützung bei der Suche nach Arbeit vor. Zudem verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, offensiv gegen Zwangsehen vorzugehen.

Sinneswandel in Gesamtbevölkerung nötig
Ein Aspekt, den die Istanbulkonvention zur Verhütung von Gewalt an Frauen betont ist, dass die Prävention von Gewalt an Frauen eine tiefgreifende Veränderung des Verhaltens der Allgemeinbevölkerung braucht. Dafür müssen Geschlechterstereotype überwunden und die Sensibilisierung der Bevölkerung gefördert werden. Um das zu erreichen, braucht es neben gesetzgeberischen Maßnahmen auch umfassende Informations- und Bewusstseinsbildungsarbeit. „Wie notwendig das auch bei uns in Österreich nach wie vor ist, zeigen die jüngsten Debatten rund um das Binnen-I und die großen Töchter in der Bundeshymne“, stellt Baur abschließend klar.

Fakten zur Instanbulkonvention

  • im April 2011 vom Ministerkomitee der EU angenommen
  • Inkrafttreten am 1. August 2014 (Voraussetzung war die Ratifizierung durch mindestens zehn Staaten)
  • Bis Juli 2014 haben 13 Staaten die Konvention ratifiziert (Andorra, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Dänemark, Frankreich, Italien, Montenegro, Österreich, Portugal, Schweden, Serbien, Spanien und Türkei)
  • Österreich hat die Konvention am 14. November 2013 ratifiziert


Auf der Website http://www.gewaltfrei-tirol.at finden Betroffene alle Infos über Beratungsstellen und Hilfseinrichtungen.

 

 

 

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