Forum Familie hat Tipps zusammengestellt, die das Familienbudget entlasten
Salzburg (lk) - Nicht immer sind alle Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Familien
und Alleinerziehenden, deren Kinder betreut werden, bekannt. Forum Familie, das Elternservice des Landes, hat neben
einer Übersicht zu 'Geld für die Familienkassa', eine Vielzahl von Unterstützungsmaßnahmen
zusammengestellt.
"Gratis- Halbtagskindergarten" im letzten Jahr vor Schuleintritt
Der halbtägige Besuch (20 Stunden pro Woche) eines Kindergartens oder einer alterserweiterten Gruppe ist
seit September 2009 kostenlos. Für eine längere Betreuung, Essen, Ferienbetreuung und andere Zusatzleistungen
werden Kosten verrechnet. Für alle jüngeren Kinder in Betreuung gilt das Familienpaket des Landes Salzburg.
Familienpaket des Landes Salzburg
Das Land Salzburg übernimmt für alle Kinder unter sechs Jahren (ausgenommen letztes Kindergartenjahr)
ab September 2014 folgende Beiträge zur Kinderbetreuung: 25,00 Euro pro Monat des Elternbeitrages bei Ganztagsbetreuung
(ab 31 Stunden pro Woche) 12,50 Euro pro Monat des Elternbeitrages bei Halbtagsbetreuung (bis 30 Stunden pro Woche).
Der Träger der Kinderbetreuungseinrichtung, meist die Gemeinde, verrechnet automatisch den reduzierten Betrag.
Dies gilt für Einrichtungen wie Krabbelgruppen, Kindergärten, alterserweiterte Gruppen und Kindergärten
und Betreuung durch Tageseltern.
Kinderbetreuungsfonds – Land Salzburg
Für Familien und Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen wird es ab 1. September 2014 einen Zuschuss zu den
Elternbeiträgen aus dem Kinderbetreuungsfonds geben.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Kindergartenjahr maximal 200 Euro (bei einer Betreuungszeit von
bis zu 20 Wochenstunden) bzw. maximal 350 Euro (bei einer Betreuungszeit von 21 bis 40 Wochenstunden). Die Förderung
wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt und aliquot berechnet. Die Einkommensobergrenze beträgt
bei Familien mit einem Kind 1.454,91 Euro (netto, ohne Familienbeihilfe) zuzüglich 447,66 Euro für jedes
weitere unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt. Bei Alleinerzieher/innen mit einem Kind beträgt
die Einkommensgrenze 1.119,16 Euro (netto, ohne Familienbeihilfe) zuzüglich 447,66 Euro für jedes weitere
unversorgte Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt.
Anträge können ab September gestellt werden. Weitere Informationen gibt es im Referat für Familien
und Generationen unter der Telefonnummer 0662/8042-5435 oder 5436, E-Mail: familie@salzburg.gv.at sowie auf der
Landes-Website.
Kinderbetreuungsbeihilfe des AMS
Die Kinderbetreuungsbeihilfe des Arbeitsmarktservice kann beim Arbeitsmarktservice beantragt werden, wenn ein Elternteil
arbeitet, auf Jobsuche oder in Umschulung ist. Der Antrag muss vor Beginn der Schulung oder des Arbeitsantritts
bzw. vor Unterbringung des Kindes gestellt werden, die Dauer beträgt sechs Monate (Verlängerung bis 36
Monate möglich). Nähere Informationen gibt es unter www.ams.at/_docs/001_KBH_Infoblatt.pdf.
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung
Pro Kind unter zehn Jahren können jährlich bei der Arbeitnehmer/innenveranlagung bis zu 2.300 Euro abgesetzt
werden. Die Betreuung muss in einer institutionellen, öffentlichen oder privaten Kinderbetreuungseinrichtung
oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, ausgenommen sind haushaltszugehörige Angehörige,
erfolgen. Auch Kosten für Ferienbetreuung sind steuerlich absetzbar, nicht jedoch Fahrtkosten. Das Schulgeld
für Privatschulen oder Kosten für Nachhilfeunterricht sind steuerlich nicht absetzbar. Zuschüsse
der Arbeitgeber/innen zur Kinderbetreuung von Arbeitnehmer/innen bis 500 Euro pro Kind und Jahr sind lohnsteuerfrei.
Details sind unter http://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/kinderbetreuungskosten.html
zu finden.
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Sollte das Familieneinkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts und Wohnbedarfs nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit
bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft Gruppe Soziales) einen Antrag
auf Mindestsicherung zu stellen und so Unterstützung zu erhalten. Nähere Informationen sind auch auf
www.salzburg.gv.at zu finden.
Steuererleichterungen für Familien mit Kindern
Viele Informationen und Tipps zu Steuererleichterungen für Familien mit Kindern finden sich in der Online-Broschüre
"Geld für die Familienkassa – Beihilfen und Förderungen". Dort sind auch im Kapitel "Fördertipps
für Schulkinder" detaillierte Informationen zu vielen Förderungen wie zum Beispiel die Förderung
von Schulveranstaltungen durch das Land zu finden.
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