Einmalerlag in der Rentenversicherung: + 137 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
Wien (vvo) - Der Bedarf an ergänzender privater Pensionsvorsorge und die entsprechend verstärkte
Nachfrage spiegeln sich ganz deutlich in der Zuwachsrate der Rentenversicherung im 1. Halbjahr 2014 wider. Die
Versicherungsbranche verzeichnet in diesem Segment eine Steigerung im Prämienvolumen von 487 Mio. auf 711
Mio. Euro, das sind 46 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Den größten Anteil daran hatte der Prämienanstieg
im Einmalerlagsgeschäft. Die österreichischen Lebensversicherungen weisen in der Rentenversicherung im
Einmalerlag im 1. Halbjahr 2014 367 Mio. Euro an Prämien aus, was gegenüber den 155 Mio. Euro im 1. Halbjahr
2013 einen Anstieg um 137 % bedeutet.
"Dass die gesetzliche Mindestlaufzeit bei Einmalerlägen in der Lebensversicherung für über
Fünfzigjährige mit 1. März 2014 wieder auf zehn Jahre reduziert wurde, war die absolut richtige,
politische Weichenstellung", kommentiert DI Manfred Rapf, Vorsitzender der Sektion Lebensversicherung im österreichischen
Versicherungsverband VVO, den enormen Zuwachs im 1. Halbjahr 2014. "Diese Neuregelung hat vor allem den Wunsch
vieler älterer Versicherungsnehmer nach mehr Flexibilität vor ihrem Pensionsantritt erfüllt. 15
Jahre Laufzeit für eine Lebensversicherung mit Einmalerlag ist vielen über Fünfzigjährigen
viel zu lange gewesen. Ich gehe davon aus, dass dieser Trend der verstärkten Nachfrage bis zum Jahresende
anhalten wird, da viele Österreicherinnen und Österreicher ihre Pensionskontonachricht noch gar nicht
erhalten haben, mit der auch die Notwendigkeit ergänzender Vorsorge zur staatlichen Pension erst richtig bewusst
gemacht wird", ergänzt Rapf.
Garantierte lebenslange Pension
Die Rentenversicherung mit ihren rund 1 Mio. Verträgen ist in Österreich einer der Durchführungswege
in der klassischen Lebensversicherung. Sie sichert dem Versicherungsnehmer eine lebenslange Pension mit garantierter
Verzinsung und ermöglicht selbst im Fall des Ablebens die Absicherung der Erben über Hinterbliebenenrente
oder Kapitalrückgewähr.
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