Mitterlehner: EU-Patent möglichst
 rasch europaweit einführen

 

erstellt am
07. 08. 14
10.00 MEZ

Wirtschaftsminister drängt auf raschere Ratifizierung des Patentgerichts-Abkommens durch weitere EU-Länder - EU-Patent ermöglicht weniger Bürokratie und senkt Kosten für Unternehmen
Brüssel/Wien (bmwfw) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner drängt auf eine raschere Ratifizierung des Abkommens zur Patentgerichtsbarkeit durch weitere EU-Mitgliedstaaten, damit das für den Binnenmarkt wichtige EU-Patent endlich etabliert werden kann. "Das neue EU-Patent wird maßgeblich dazu beitragen, dass Patentanmeldungen in Europa günstiger und unbürokratischer werden. Davon könnte Österreich als Land mit besonders vielen exportstarken Unternehmen überproportional profitieren. Gerade für innovative Klein- und Mittelbetriebe ergeben sich Vorteile", betont Mitterlehner. "Auch der gesamte EU-Binnenmarkt würde gestärkt und belebt."

Das Inkrafttreten des Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung (EU-Patent) in den voraussichtlich 25 teilnehmenden EU-Staaten bedarf der Ratifikation des Patentgerichtsübereinkommens durch mindestens 13 Länder inklusive jedenfalls Frankreich, Deutschland und Großbritannien. Österreich hat das entsprechende Übereinkommen bereits 2013 als erstes EU-Land ratifiziert. Ansonsten haben dies bisher nur Frankreich, Schweden, Belgien und Dänemark vorgenommen.

Während die Kosten für die Anmeldung und Validierung eines Patents in allen 28 EU-Staaten derzeit bei durchschnittlich 36.000 Euro liegen, wird die Anmeldung des neuen EU-Patents laut EU-Kommission nur noch um die 5.000 Euro kosten, weil sich die Übersetzungskosten als bisher größter Kostenfaktor wesentlich verringern werden. Auch die Abläufe würden beschleunigt. "Raschere und günstigere Patentanmeldungen fördern die Innovationsbereitschaft und bringen unseren Unternehmen auch Vorteile im internationalen Wettbewerb", so Mitterlehner.

Ergänzend wird mit dem neuen Einheitlichen Patentgericht ein einheitliches Rechtsschutzsystem etabliert: Möchte derzeit jemand zum Beispiel die Nichtigkeit eines Patents in fünf Mitgliedstaaten einklagen, muss er dies in allen fünf Ländern auf nationaler Ebene vornehmen und vorerst auch die Verfahrenskosten und Aufwendungen für Übersetzungen tragen. Im Gegensatz dazu wird das Patentgericht für alle teilnehmenden Länder einheitlich Recht sprechen. "Damit wird das EU-Patent noch attraktiver, weil Streitigkeiten nun nicht mehr in jedem Land separat ausgefochten und übersetzt werden müssen. Das bringt mehr Rechtssicherheit und spart Verfahrenskosten", sagt Mitterlehner.

 

 

 

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