… schafft Rechtssicherheit zum Schutz der BürgerInnen
Wien (bmvit) - Die Bundesstraßenlärm-Immissionsschutzverordnung zum Schutz der AnrainerInnen
vor Lärm schafft Klarheit in rechtlichen Graubereichen und achtet auf den Schutz der Gesundheit der BürgerInnen
ebenso wie auf Fragen der gebotenen Wirtschaftlichkeit. Immissionsvorschriften, auf die das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
verweist, gab es bereits für die Bereiche Luftfahrt und Eisenbahn, jedoch nicht für die Bundesstraße.
Diese Lücke soll durch die Verordnung geschlossen werden.
Erkenntnisse der Umweltrechtssprechung haben zu Beginn des Jahres rechtlich unklare Bereiche aufgezeigt. Um in
laufenden und zukünftigen Genehmigungsverfahren Sicherheit zu schaffen, hat das Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) am 30. Juni 2014 die Immissionsschutzverordnung in Begutachtung geschickt.
Die eingetroffenen Stellungnahmen werden derzeit geprüft.
Die Verordnung bedeutet keine Aufweichung der Lärmschutzbestimmungen, sondern gibt im Gegenteil Sicherheit
bezüglich des Status Quo. HumanmedizinerInnen und Lärmschutzsachverständige wurden in die Erarbeitung
der Verordnung einbezogen. Ebenso werden die Rechte der befassten Parteien nicht verschlechtert, die Verfahren
sind nach wie vor öffentlich und transparent.
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