|
||
Mars und Justitia – Völkerrecht und Erster Weltkrieg |
|
erstellt am |
Linz (jku) - Der Erste Weltkrieg hat nicht nur die Landkarte Europas geprägt, sondern auch viele andere
Bereiche – wie etwa das Völkerrecht. Nicht nur operativ war man auf einen Konflikt mit moderner Technologie
schlecht vorbereitet, auch das Kriegsrecht war für die neue Art Krieg nicht gerüstet – ein Problem, mit
dem sich das Völkerrecht grundsätzlich abplagt, weiß Prof. Sigmar Stadlmeier, Vorstand des Instituts
für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz. Ein Problem, das sich 1914 beim Seekrieg zeigte. Für den Kampf auf dem Wasser gab es genaue Regeln, nicht aber für den Kampf unter Wasser. Feindliche Schiffe mussten laut Kriegsrecht gewarnt, angehalten und überprüft werden. Für U-Boote wäre dieses Vorgehen der sichere Tod gewesen; entsprechend hielten sie sich nicht an diese Regeln. Auch die rasche Entwicklung des Luftkriegs war in den Dokumenten der Haager Konferenzen von 1899 und 1907 nicht vorausgesehen worden. Das internationale Luftfahrtrecht entwickelte sich erst nach dem Krieg – und unter Einfluss der Erfahrung, die im Krieg gemacht worden war. „Man hat nach dem Krieg sofort versucht, die Luftfahrt an die Leine zu nehmen, da man das militärische Potential natürlich erkannt hat“, so Stadlmeier. Der gerechte Krieg Ganz geächtet wurde der Krieg allerdings erst nach Zweiten Weltkrieg. Wobei der Völkerbund ohnehin einen „Geburtsfehler“ aufwies: Seine Satzung wurde den Verliererstaaten bei den Friedensverträgen „aufs Auge gedrückt“, war nicht verhandelbar. „Der Völkerbund hatte damit von Anfang an den Beigeschmack eines Siegerdiktats“, so Stadlmeier. Und noch eine Hypothek erlegte der 1. Weltkrieg der Nachkriegsordnung auf. Die „14 Punkte“ von US-Präsident Woodrow Wilson postulierten das „Selbstbestimmungsrecht der Völker“. Gedacht war es zur Zerschlagung des „Völkerkerkers“ Österreich-Ungarn. Im Endeffekt förderte dieser Punkt aber den Nationalismus weltweit und musste sich ebenfalls den Vorwurf der „Siegerwillkür“ gefallen lassen. Denn für die riesigen Kolonialreiche der Siegermächte Frankreich und Großbritannien wurde das Selbstbestimmungsrecht der Völker natürlich nicht angewendet. Aber das wussten schon die Römer: „Unter Waffen schweigen die Gesetze“ (inter arma silent leges), sagte Cicero. Und das war im Ersten Weltkrieg nicht anders als zu Zeiten des Römischen Weltreichs. |
||
|
|
|
|
||
|
|
|
Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at |
||
|
|
|