Mitterlehner: Neue Förderrichtlinien
 für die Tourismuswirtschaft in Kraft

 

erstellt am
15. 09. 14
10.00 MEZ

Förderpyramide wird mit Fokus auf zinsgünstige Kredite, Jungunternehmer und Betriebsübernahmen weiterentwickelt - Effiziente Abläufe, geringere Verwaltungskosten
Wien (bmwfw) - Seit kurzem sind neue Förderrichtlinien für die heimische Tourismuswirtschaft in Kraft. "In einem schwierigen internationalen Umfeld sollen die neuen Richtlinien dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft zu stärken und neue Marktchancen zu eröffnen. Daher haben wir unsere bewährte Förderpyramide mit neuen Akzenten weiterentwickelt. Die enge Abstimmung von Bund und Ländern ermöglicht zudem schnellere Abläufe und geringere Verwaltungskosten", sagt Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhold Mitterlehner. "Der Zugang zu zinsbegünstigen Krediten wird erleichtert, die Jungunternehmerförderung deutlich verbessert. Darüber hinaus fokussieren wir die Zuschüsse auf besonders relevante Schwerpunkte, mit denen die Saisonverlängerung, die Betriebsgrößenoptimierung oder die Energieeffizienz forciert werden", erläutert Mitterlehner die wesentlichen Neuerungen. "Damit wollen wir auch den Weg in Richtung Ganzjahrestourismus verstärkt unterstützen", so Mitterlehner.

Aufgrund einer neuen Kooperation mit der Europäischen Investitionsbank kann die Finanzierungsschwelle für zinsbegünstigte Kreditmittel auf 700.000 Euro deutlich gesenkt werden. Bisher lag die entsprechende Schwelle bei einer Gesamtinvestitionssumme von einer Million Euro. Durch eine Garantie des Bundes werden diese Kreditmittel sehr zinsgünstig angeboten werden können, die Länder können die Wirkung durch die Übernahme des Zinsendienstes noch verstärken. Die gesamte Abwicklung führt die Österreichische Hotel-und Tourismusbank (ÖHT) nach dem One-Stop-Shop-Prinzip durch. "Aufgrund der Basel-III-Richtlinien und der höheren Eigenkapitalerfordernisse der Banken ist es für Tourismusbetriebe schwieriger geworden, ihre Vorhaben zu finanzieren. Daher entspricht der Ausbau des Kreditangebots dem konkreten Bedarf der Betriebe, denen kleinere Barzuschüsse oft weniger helfen als ein passender Kredit, der die Gesamtfinanzierung eines wichtigen Projekts ermöglicht", so Mitterlehner.

Zusätzlich sind für Tourismusprojekte heuer wieder 50 Millionen Euro für zinsgünstige Kredite im ERP-Fonds reserviert. Diese aus der Marshallplan-Hilfe stammenden Finanzierungen zeichnen sich durch tilgungsfreie Zeiten von zwei Jahren und niedrige Fixzinssätze von 1,5 Prozent aus. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, ERP-Kleinkredite mit einem Volumen von bis zu 100.000 Euro zu beantragen.

Jungunternehmerförderung wird verbessert
Deutlich verbessert wird auch die Jungunternehmer-Förderung. Gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland wird ein Zuschuss von 15 Prozent (bisher zehn Prozent) der förderbaren Investitionskosten bereitgestellt. Bund und Land teilen sich die Kosten, die ÖHT führt die Abwicklung nach dem One-Stop-Shop-Prinzip durch. Verlängert wird der vor einem Jahr als Pilotprojekt gestartete Übernehmerfonds. Die Initiative richtet sich gezielt an Unternehmer, die einen elterlichen Betrieb übernehmen oder einen Betrieb über eine Übernahmebörse erwerben und in qualitätsverbessernde Maßnahmen investieren. Den Übernehmern wird ein zinsgünstiger Kredit mit einem Volumen zwischen 350.000 Euro und einer Million Euro (bis zu 70 Prozent der Investitionskosten) eingeräumt. Zusätzlich übernehmen einige Bundesländer (Vorarlberg, Tirol, Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich) auch den Zinsendienst während der ersten zehn Jahre. In jedem Fall stellt der Bund eine Garantie, um die Finanzierungskosten weiter zu senken. Auch hier übernimmt die ÖHT die Abwicklung als zentraler Ansprechpartner für das Unternehmen.

Innovationsförderung wird erleichtert
Mit den neuen Richtlinien wird auch die Innovationsförderung von vorbildlichen Leuchtturmprojekten im ländlichen Raum erleichtert. Künftig werden nicht mehr ausschließlich Kooperationsprojekte unterstützt, sondern können auch Innovationen von einzelnen Betrieben im ländlichen Raum gefördert werden. In den Jahren 2011 bis 2013 wurden 16 Leuchtturmprojekte mit einem Fördervolumen von insgesamt rund 2,5 Millionen Euro bewilligt.

Alle Details und Fördervoraussetzungen sind auf der Website der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank http://www.oeht.at dargestellt.

 

 

 

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