Leistungen des Bundes sichern Grundangebot im Schienenverkehr
Wien (pk) – Unter reinen Marktbedingungen ist ein Verkehrssystem, das den Zielen der österreichischen
Verkehrspolitik entspricht, nicht herstellbar. Daher werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie (BMVIT) so genannte gemeinwirtschaftliche Leistungen im Verkehrsbereich bestellt, um damit ein
Grundangebot im Schienenpersonenverkehr zu sichern. Details zu diesen Bestellungen und zu Maßnahmen der Qualitätssicherung
des Angebots für das Jahr 2013 bietet der Gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht, den noch die ehemalige Verkehrsministerin
Doris Bures dem Nationalrat übermittelt hat.
Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) hat im Auftrag des BMVIT entsprechende Verkehrsdiensteverträge
mit der ÖBB-Personenverkehr AG (ÖBB-PV AG) und mit 11 österreichischen Privatbahnen abgeschlossen.
Die Verträge mit diesen Unternehmen laufen von 2010 bis 2019 bzw. von 2011 bis 2020 und wurden als öffentliche
Dienstleistungsaufträge in Einklang mit EU-Bestimmungen direkt vergeben.
Bei der ÖBB-Personenverkehr AG (ÖBB PV-AG) wurden im Jahr 2013 österreichweit rund 71 Millionen
Zugkilometer im Schienenpersonenverkehr bestellt, bei den elf Privatbahnen weitere 6 Millionen Zugkilometer. Damit
wurden im Jahr 2013 für die Sicherung des Grundangebots im Personenverkehr 671,4 Mio. € aufgewendet (exklusive
Qualitätsmanagement-Bonus und exklusive Abzug für Leistungsstörungen). Dabei entfielen auf die ÖBB
PV-AG rund 619,91 Mio. € (2013 waren es ca. 606,1 Mio. €), weitere 51,46 Mio. € auf Privatbahnen (2012: ca. 50,3
Mio. €). Das Entgelt wurde dabei nach Leistungsqualität und Kosten- und Erlössituation des jeweiligen
Eisenbahnverkehrsunternehmens bzw. des jeweiligen Teilloses individuell ermittelt.
Die Zukunftsperspektiven des Schienenverkehrs
Um in Zukunft ein weiter verbessertes Gesamtangebot im Schienenverkehr garantieren zu können, wurde auf Anregung
des BMVIT und mit Beschluss der Landesverkehrsreferentenkonferenz eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Angebotsstandards
im Öffentlichen Verkehr festlegen soll. Untersuchungen in dieser Arbeitsgruppe hätten gezeigt, dass Österreich
hier schon ein sehr hohes Niveau erreicht habe, an einigen Stellen aber noch Verbesserungsbedarf bestehe, heißt
es dazu im Bericht.
Die Umsetzung des Integrierten Taktfahrplans (ITF), der an allen Haltestellen über den ganzen Tag hinweg Abfahrten
zur gleichen Minute bieten soll, wird zur Schließung von Angebotslücken in den Nebenverkehrszeiten Zusatzbestellungen
erfordern. Der Bund beabsichtige daher, gemeinsam mit den Ländern den Umfang an bestellten Leistungen in den
nächsten Jahren je nach den budgetären Möglichkeiten um bis zu 10% zu erhöhen, um Mobilitätsanforderungen
auch in Zukunft optimal befriedigen zu können, teilt Bures mit.
Die damalige Verkehrsministerin verweist im Bericht auf weitere Bemühungen, den Öffentlichen Verkehr
attraktiver und kundenfreundlicher zu gestalten. Dazu gehören die laufenden Arbeiten für eine verbesserte
österreichweite verkehrsträgerübergreifende Verkehrsauskunft (VAO) und die Vereinfachung beim Erwerb
von unternehmensübergreifenden Fahrausweisen auf Mobilgeräten und im Internet (Ticketshop). Wie dem vorliegenden
Bericht zu entnehmen ist, haben diese Anstrengungen sowohl bei den Fahrgastzahlen als auch bei der Kundenzufriedenheit
zu weiteren Steigerungen geführt.
SCHIG mbH entwickelt Qualitätsmanagement weiter
Die Überprüfung der tatsächlichen Leistungserbringung und der Leistungsqualität durch die SCHIG
mbH erfolgt auf Grundlage von automatischen Messungen mit Datenverarbeitung oder wird von geschulten Qualitätsprüfern
erhoben. Der Vertrag mit der ÖBB-Personenverkehr AG sieht ein umfassendes Qualitätsmanagement vor. Dies
wird durch ein monetäres Anreizsystem komplettiert, um einen Anreiz für ein hohes Qualitätsniveau
bei den erbrachten Leistungen zu setzen.
Der ÖBB-Personenverkehr AG wurde 2013 ein Qualitätsbonus in Höhe von ca. 1,35 Mio. € ausgezahlt,
dies entspricht ca. 7,3 % der maximal erreichbaren Bonussumme. Insgesamt gab es bei rund 13,9 % der Zugfahrten
kundenrelevante Abweichungen. Für die im Verkehrsdienstevertrag definierten Leistungsstörungen wurden
im Jahr 2013 in Summe 1,34 Mio. € vom Abgeltungsbetrag abgezogen.
Im Bereich der Privatbahnen wurde ein vergleichbares Qualitätsmanagement in den Übergangsbestimmungen
bis zum 31. Dezember 2013 ausgesetzt. Die SCHIG mbH beobachtete in dieser Übergangsphase die Qualitätsmeldungen.
Auf der Grundlage der von den Privatbahnen berichteten Ergebnisse wurde im Rahmen der Verkehrsdiensteverträge
mit allen Privatbahnen ein Qualitätsmanagement vereinbart. Es entspricht weitgehend dem, das mit der ÖBB-PV
AG vereinbart wurde und ist mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten.
Förderung des Güterverkehrs erfolgt nun EU-konform
Eine zentrale verkehrspolitische Zielsetzung stellt die Sicherstellung des bestehenden und im europäischen
Vergleich hohen Anteils der Schiene im gesamten Güterverkehr in Österreich dar. Nicht zuletzt gehe es
dabei um wichtige Aspekte des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit, hielt die damalige Ministerin Bures fest.
Ein Großteil der in Österreich erbrachten Leistungen im Schienengüterverkehr erfolgt als Einzelwagenverkehr,
Unbegleiteter Kombinierter Verkehr und in Form der Rollenden Landstraße. Diese Produktionsformen stehen im
unmittelbaren Wettbewerb zum Straßengüterverkehr. Bis Anfang Dezember 2012 bestanden zwei Verträge
mit der Rail Cargo Austria AG über Bestellungen für Beförderungen von gefährlichen und umweltgefährdenden
Gütern sowie für Beförderungen im Kombinierten Verkehr. Ab 3. Dezember 2012 wurden die bis dahin
bestehenden Regelungen über die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Schienengüterverkehr
aus europarechtlichen Gründen durch eine bei der Europäischen Kommission notifizierte Beihilfenregelung
(SGV-Förderung) abgelöst. Insgesamt wurden dafür 93,9 Mio. € aufgewendet (2012: 96,05 Mio. €). Davon
entfielen 77,85 auf die Rail Cargo Austria AG und 16 Mio. € auf Privatbahnen.
Auf Basis von externen Studien wurden die Förderkategorien hinsichtlich ihrer Verlagerungswirkung evaluiert
und treffsicherer gestaltet. Im Unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) wurde eine Differenzierung nach Verkehrsart
(Inland, Ein-/Ausfuhr und Transit) eingeführt, wobei nun der nationale Transport am stärksten gefördert
wird. Außerdem wurde die Förderung der Gefahrguttransporte durch die Förderung des Einzelwagenverkehrs
ersetzt. Damit sollen durch die SGV-Förderung zielgerichtet jene Produktionsformen des Schienengüterverkehrs
unterstützt werden, die aufgrund ihrer Kostenstruktur am stärksten der Konkurrenz und dem Wettbewerb
mit der Straße ausgesetzt sind.
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