Landesrat Schwärzler: "Durch Schlechtwetter dürfen Landwirte nicht in die Mühlen
der Kontrollstellen kommen"
Bregenz (vlk) - Angesichts der seit Wochen anhaltenden außerordentlichen Schlechtwettersituation dürfen
die Bäuerinnen und Bauern nicht mit Strafsanktionen und Rückzahlungen konfrontiert werden, wenn sie ihre
Wiesen noch nicht abmähen und Feldfrüchte noch nicht einbringen konnten. Das verlangt Agrarlandesrat
Erich Schwärzler in einem Brief an Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter.
Die zahlreichen Regentage in den vergangenen Wochen lassen es nicht mehr zu, dass in den extremen Bergregionen
das Futter geerntet werden kann. Aber auch in den Tallagen können die Streueflächen oft nicht mehr bewirtschaftet
bzw. die Feldfrüchte nicht mehr eingebracht werden. Das außergewöhnliche und anhaltende Schlechtwetter
führt auch dazu, dass die Futterqualität stark beeinträchtigt wird. "In dieser besonderen Situation
muss es daher Klarheit geben, dass die Bäuerinnen und Bauern nicht in die Mühlen der Kontrollstellen
kommen und mit Strafsanktionen und Rückzahlungen konfrontiert werden", betont Landesrat Schwärzler.
Schwärzler hofft, dass es in nächster Zeit doch noch sonnige Herbsttage gibt, damit das Heu bzw. die
Feldfrüchte eingebracht werden können.
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