Landwirtschaftskammer begrüßt Vereinfachungsvorschläge der EU-Kommission
Wien (lk-oe) - "Es ist erfreulich, dass die Europäische Kommission in der Rückmeldung zum
österreichischen 'Ländliche Entwicklung'-Programmentwurf fordert, manche der vorgeschlagenen Maßnahmen,
wie die Biodiversitätsauflage bei der Maßnahme UBB (Umweltgerechte- und biodiversitätsfördernde
Bewirtschaftung), zu vereinfachen. Auch der neu gewählte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat
den ebenfalls neuen Agrarkommissar Phil Hogan dazu angehalten, alle Möglichkeiten zur Vereinfachung der anstehenden
Umsetzung der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik auszuschöpfen. Nutzen wir die Gunst der Stunde, dort Veränderungen
im Programmentwurf vorzunehmen, wo wir unseren Bäuerinnen und Bauern zu merkbaren, praxisnahen Erleichterungen
verhelfen können", verlangt Hermann Schultes, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich.
Konkrete Veränderungsvorschläge
Konkret verlangt die LK Österreich folgende Änderungen: Zum einen sollte es für einzelne Biodiversitätsflächen
im Rahmen der UBB-Maßnahme keine Hektarobergrenze von 1 ha geben. Die Biodiversitätsleistungen der Landwirte
sollen unabhängig von der Schlaggröße abgegolten werden. Gleichzeitig sollte dem Wunsch der Biobetriebe
entsprochen werden, ihnen die verpflichtende Anlage von Biodiversitätsflächen zu erlassen. Allen anderen
Landwirten sollten Naturschutzflächen für die Erreichung der 5% Biodiversitätsflächen angerechnet
werden. Bei neu anzulegenden Biodiversitätsflächen soll es der Einfachheit halber nur eine einzige Vorgabe
geben, wie diese zu gestalten sind. Damit möglichst viele Landwirte an ÖPUL-Maßnahmen teilnehmen,
sollen Hürden, wie die Kombinationsverpflichtung mit UBB (zum Beispiel bei Naturschutz sowie dem Verzicht
auf Fungizide und Wachstumsregulatoren), entfallen. Ferner wird eine höhere Abgeltung des Anbaus von Heil-/Gewürzpflanzen
sowie von Blühkulturen gefordert und abschließend die praxisgerechte Differenzierung der Tierkategorien
bei der Weidemaßnahme.
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