Seniorenrat nimmt Stellung zu aktuellen Themen
Wien (seniorenrat) - Die Schwerpunkte der Sitzungen des Österreichischen Seniorenrates am 24.09. bildeten
vom u.a. die Themen Steuerreform, Stimmrecht in den Organen der Selbstverwaltung und Kostenfalle IBAN-Fehler. Bereits
zur Jahresmitte 2014 hätte das erste Frühpensionsmonitoring umgesetzt werden sollen. Mit diesem Pensionsmonitoring
eng verbunden sollte in Folge das Beschäftigungsmonitoring erfolgen, mit dem die Beschäftigungsquoten
50plus je Branche erhoben werden. Sie sollen Grundlage für die Feststellungen liefern, welche Arbeitgeber
einen Bonus bzw. welche Arbeitgeber einen Malus erhalten sollen. Nicht einigen konnten sich die "herkömmlichen"
Sozialpartner auch auf die versprochene Aufschub-Bonuspension.
Der Seniorenrat fordert dazu das sofortige Ende der Blockade einer Sozialpartner-Seite. Zahlreiche ältere
Arbeitnehmer benötigen die im Regierungsprogramm vereinbarten Reformschritte dringend.
Im Sinne jener Seniorinnen und Senioren, die ihren Arbeitsplatz bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter - und
darüber hinaus -behalten können und wollen, ist der Weg für ein modernes und einheitliches Pensionssystem
endlich zu ebnen.
Rasche Umsetzung der ELGA
Der Österreichische Seniorenrat unterstützt das Vorhaben der Elektronischen Gesundheitsakte aus voller
Überzeugung und hat von Anfang an die Einführung dieses Systems gefordert, das mehr Sicherheit für
Patientinnen und Patienten bringt. Die Verunsicherung von älteren Menschen durch betroffene Interessengruppen
lehnen wir ab.
Selbstverständlich sind datenschutzrechtliche Bedenken genau zu prüfen. Der Seniorenrat betrachtet ELGA
aber jedenfalls als wichtigen Fortschritt im Gesundheitssystem, der Doppelbefundungen vermeidet und schnellere
Behandlungsmöglichkeiten bringt.
Kostenfalle IBAN-Fehler
Seit Anfang August ist die Umstellung im Zahlungsverkehr von Kontonummern auf IBAN verpflichtend. Nicht nur
ältere Menschen haben nun Schwierigkeiten mit dieser Umstellung und immer wieder kommt es vor, dass beim Abschreiben
der IBAN Fehler passieren. Immerhin besteht die IBAN in Österreich aus 20 Stellen und wird oft in einer Kolonne
angegeben.
Nunmehr häufen sich Beschwerden, dass ein Irrtum beim Ausfüllen der Zahlungsanweisung und die damit verbundene
Nichtdurchführung der Überweisung mit Bankkosten von bis zu 30 Euro verbunden sein können. Offiziell
ist es den Bankinstituten verboten für Rückbuchungen aufgrund von nicht korrekt eingetragenen Kontodaten
Spesen zu verlangen. Rechtlich gedeckt sind aber Kosten für eine schriftliche Mitteilung, dass die Einzahlung
nicht durchgeführt werden konnte. Der Österreichische Seniorenrat fordert alle Banken auf, die Einhebung
von dieser unverhältnismäßig hohen "Bearbeitungsgebühr"' sofort zu unterlassen und
wird Gespräche mit dem Bankenverband führen.
Um künftig eine leichtere Lesbarkeit zu erreichen, schlägt der Österreichische Seniorenrat überdies
vor, dass seitens Behörden und Unternehmen die IBAN in 4er-Gruppen angegeben werden soll.
Pflege-Enquete
Am 22. September fand im Parlament eine Enquete zum Thema "Gibt es zu viele Pflegebedürftige oder
gibt es zu viele Pflegestrukturen?" mit mehreren Impulsreferaten und Diskussionsrunden statt.
In der Zusammenfassung wurden folgende Schwerpunkte hervorgehoben:
Der im Jahr 2011 eingerichtete Pflegefonds ist ein großer Erfolg und soll ins Dauerrecht - auch nach dem
Jahr 2018 - kommen. Da es sich um eine Leistung des Bundes handelt, kann der Bund seine Erfordernisse durchsetzen:
Bedarfsprüfung, einheitliche Leistungen, Qualitätskontrolle, Transparenz.
Zur Finanzierung herrscht Konsens: Sie soll auch in Zukunft ausschließlich über Steuern erfolgen. Eine
zusätzliche Pflegeversicherung wird einhellig abgelehnt.
Pflege wird in Österreich in vielfältigerer Weise und auf hohem Niveau geleistet. Um dies auch weiterhin
zu gewährleisten, sind Verhandlungen über offene Fragen der Pflege-Ausbildung und Neuerungen bei den
Pflegeberufen umgehend zu beginnen bzw. intensiviert fortzusetzen.
Für gleiche Leistung darf es künftig keine unterschiedlichen Tarife mehr geben. Beim Sachleistungspool
und der Pflegedatenbank besteht dringender Handlungsbedarf.
Dringend benötigt wird eine Gesamtstrategie hinsichtlich Abstimmung der Gebietskörperschaften, Bedarfs-
und Vorsorgethemen und einer gemeinsamen Steuerung im Gesundheits- und Pflegewesen. Die Reformvorschläge des
Rechnungshofes werden dazu einhellig begrüßt und angenommen.
Vorschläge zur Steuerreform
Mit großem Interesse hat der Österreichische Seniorenrat die Präsentation der Vorschläge
der Vertretungen der Dienstnehmer zur Steuerreform verfolgt.
Einige der Forderungen decken sich mit den vom Seniorenrat bereits vor dem Sommer präsentierten Vorschlägen,
manche reichen aber nicht weit genug.
1) Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20% und Anhebung der Steuergrenzen für die einzelnen Steuerstufen
Einvernehmen herrscht darüber, dass der derzeitige Eingangssteuersatz von 36,5 % jedenfalls viel zu hoch ist.
Vorgeschlagen wird seitens des Seniorenrates eine Herabsetzung auf 20 %. Derzeit sinkt überdies - trotz jährlicher
Pensionsanpassung -durch die "kalte Progression" das reale Einkommen 100.000er Pensionisten. Daher müssen
die Steuerstufen vermehrt und abgeflacht werden.
2) Gleichstellung der Pensionisten mit niedrigen Pensionen hinsichtlich der Steuergutschrift (Negativsteuer)
1,1 Millionen Pensionisten müssen von Pensionen von monatlich unter 1.067 Euro leben und zahlen keine Lohnsteuer.
Sie zahlen aber Krankenversicherungsbeiträge, so wie die Arbeitnehmer, die bei Einkommen bis 1.200 Euro dafür
eine Gutschrift erhalten. Diese "Negativsteuer" muss auch für Pensionisten wirksam werden. Gefordert
wird aus Gleichheitsgründen eine Steuergutschrift (Negativsteuer) in der Höhe von 150 Euro für jede
Pensionistin oder Pensionisten, die bzw. der nicht lohnsteuerpflichtig ist.
3) Wegfall der Einschleifregelung beim allgemeinen Pensionistenabsetzbetrag und damit Gleichbehandlung mit
Arbeitnehmerabsetzbetrag samt Verkehrsabsetzbetrag
Die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionsbeziehern mit aktiven Lohnsteuerpflichtigen setzt grundsätzlich
voraus, dass der allgemeine Pensionistenabsetzbetrag wie die beiden Absetzbeträge für Arbeitnehmer (Arbeitnehmerabsetzbetrag
und Verkehrsabsetzbetrag) behandelt wird. Daher ist die beim allgemeinen Pensionistenabsetzbetrag vorhandene Einschleifregelung
ersatzlos zu streichen. Auch bei Pensionisten liegt ein allgemeines Mobilitätsbedürfnis vor. Dieser Tatsache
ist Rechnung zu tragen.
4) Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag / Alleinverdienerabsetzbetrag
Der Seniorenrat tritt auch für die Aufhebung der Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag
(§ 33 Abs. 6 Z 2 EStG) ein, damit dieser in Zukunft einkommensunabhängig gewährt wird, was die Wiederherstellung
der alten Rechtslage (vor dem 1.1.2011) beim Alleinverdienerabsetzbetrag bedeutet. Von der Aufhebung begünstigt
wären vor allem Pensionistinnen und Pensionisten ohne aktuelle Kinderbetreuungspflichten.
Kosten: Diese Maßnahme kostet ca. 10 bis 15 Millionen Euro im Jahr und würde vor allem verhindern, dass
Pensionisten trotz Pensionserhöhung durch Wegfall des Pensionistenabsetzbetrages keine oder nur eine sehr
reduzierte Anpassung erhalten. Im Hinblick darauf, dass der Bundeszuschuss zu den Pensionen in den letzten Jahren
immer deutlich unter den Budgetvoranschlägen lag (bis zu 400 Millionen Euro) ist diese Maßnahme sicherlich
zu finanzieren.
Wird seitens der Bundesregierung angedacht, den bisherigen AVAB durch eine neue Form der steuerlichen Berücksichtigung
der Unterhaltskosten zu ersetzen, so muss diese uneingeschränkt auch für Pensionsbezieher gelten.
5) Anhebung und Valorisierung der pauschalierten Freibeträge (außergewöhnliche Belastungen)
wegen Behinderung bzw. Krankheitendiätverpflegung
6) Anerkennung der Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen durch Wegfall des Selbstbehaltes
Vertretung und Stimmrecht für Pensionisten in den Organen der Selbstverwaltung im Bereich der Krankenversicherung
Derzeit sind in den Organen der Selbstverwaltung nur Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Sitz und Stimme
vertreten. Vertreter der Pensionisten haben hingegen bloß eine Mitsprachrecht (Beiräte), aber kein Mitbestimmungsrecht.
Schon der Begriff der Selbstverwaltung sagt, dass die Betroffenen, insbesondere die Zahler, sich selbst verwalten
sollen. Im Bereich der Krankenversicherung tragen die Pensionisten zu einem Drittel zur Finanzierung bei, sind
aber derzeit nicht entsprechend in den Organen der Sozialversicherung vertreten - haben kein allgemeines Stimmrecht.
Wir fordern daher eine den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern gleichberechtigte Mitbestimmung der Pensionisten
und volles Stimmrecht in den Organen im Bereich der Krankenversicherung.
Derzeit sind z.B. in den Vorständen 15 Mitglieder in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und
Steiermark, und 10 Mitglieder in Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Burgenland und Kärnten, die sich wie folgt aufteilen:
80 % Dienstnehmer und 20 % Dienstgeber (12 zu 3 bzw. 8 zu 2). Pensionistenvertreter sind nicht in den Vorständen.
Zu den Zahlen:
- Pflichtversicherte KV-Pensionisten:
Summe der Erträge: 3, 233 Milliarden Euro.
Davon gibt es Beiträge zur KV der Pensionisten in der Höhe von 1,522 Milliarden (Hebesatz). 1,710 Milliarden
Euro zahlen die Pensionisten aber selbst
- Pflichtversicherte Erwerbstätige (Dienstgeber und Dienstnehmer) Summe der Erträge: 8,503 Milliarden
Euro
Der völlige Ausschluss der Pensionisten von der Mitbestimmung im Bereich der Krankenversicherung ist im Hinblick
auf ihre Stellung als Beitragszahler nach Ansicht des Österreichischen Seniorenrates verfassungswidrig. Sollte
keine politische Lösung gefunden werden können, wird der Seniorenrat den Weg zum Verfassungsgerichtshof
gehen.
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