Wöchentliche Ärztearbeitszeit wird schrittweise auf 48 Stunden pro Woche und überlange
Wochenenddienste auf 25 Stunden reduziert
Wien (bmask) - "Mit der geplanten Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KAAZG) werden
sich die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten verbessern und den Beruf in den kommenden Jahren
attraktiver machen", zeigte sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer nach der Einbringung eines Initiativantrages
zu dieser Materie im Parlament überzeugt. Die Novellierung des KAAZG wird die wöchentliche Höchst-Arbeitszeit
für ÄrztInnen schrittweise herabsetzen, sodass Mitte 2021 eine Höchstarbeitsarbeitszeit von durchschnittlich
48 Stunden möglich ist. "Diese neue Regelung ist EU-konform. Der lange Übergangszeitraum ist notwendig,
damit sich Krankenanstaltenerhalter auf diese Vorgaben ein- und umstellen können", so Hundstorfer. In
dieser Novelle des KAAZG ist auch eine schrittweise Beschränkung der ununterbrochenen Dienstdauer enthalten.
Derzeit dürfen Ärzte an Wochenende bis zu 49 Stundendienste versehen - diese lange Dienstdauer soll nun
auf 25 schrittweise Stunden reduziert werden. Die Beschlussfassung für dieses Gesetz soll bis Ende Oktober
im Nationalrat erfolgen.
Im Detail erläuterte der Sozialminister, dass das neue Ärztearbeitsgesetz ab 2015 in Kraft tritt. Ab
diesem Datum können Ärzte nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung (Opt-Out) länger als durchschnittlich
48 Stunden pro Woche arbeiten. Stimmen die Ärzte zu, dann beträgt die wöchentliche Arbeitszeit ab
2015 bis zu 60 Stunden, ab 2018 bis zu 55 Stunden; ab Mitte 2021 ist dann kein Opt-Out mehr möglich und die
durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. In einzelnen Wochen könne zwar
weiterhin bis zu 72 Stunden gearbeitet werden, diese müssten dann aber innerhalb eins vier bzw. sechsmonatigen
Durchrechnungszeitraumes ausgeglichen werden, so Hundstorfer. Ab Mitte 2021, wenn die 48-Stunden-Woche obligatorisch
ist, kann dieser Durchrechnungszeitraum auf 52 Wochen ausgedehnt werden, soferne eine Betriebsvereinbarung getroffen
wird.
Wenn ÄrztInnen ab kommenden Jahr ihre schriftliche Zusage für längere Wochendienstzeiten als 48
Stunden geben, gibt es auch jederzeit ein Widerrufsrecht und ein Benachteiligungsverbot, wenn man dieses Opt-Out
nicht in Anspruch nimmt, unterstrich der Sozialminister.
Die Reduktion der verlängerten Wochenendienste für ÄrztInnen soll ebenfalls schrittweise erfolgen.
Derzeit sind Wochenenddienste bis zu 49 Stunden möglich, ab 2018 sollen nur noch 29 Stunden möglich sein,
und ab 2021 maximal 25-Stunden-Dienste. Die Ausgleichsruhezeit muss ab kommendem Jahr jedoch sofort nach dem Wochenenddienst
genommen werden. Derzeit ist es möglich, diese Ausgleichsruhezeit innerhalb eines viermonatigen Durchrechnungszeitraumes
zu konsumieren, also nicht unmittelbar nach den langen Diensten.
"Die Novelle des KAAZG ist ganz im Sinne der PatientInnen und der ÄrztInnen. Niemand will, dass sich
sein behandelnder Arzt vor Müdigkeit kaum noch auf den Beinen halten kann. Die ÄrztInnen werden bessere
Bedingungen vorfinden. Und mit den Übergangszeiten ist auch gewährleistet, dass die Krankenanstaltenerhalter
nicht überfordert werden", schloss der Sozialminister.
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