Schulterschluss der Regierung soll Betroffenen rasche Hilfe bieten
Eisenstadt (blms) - Durch den Klimawandel ausgelöste Naturkatastrophen treten in immer kürzeren
Abständen auf. Wie schon in vorangegangenen Jahren war das Burgenland auch in den letzten Monaten von Hochwasserereignissen
massiv betroffen, mit zum Teil beträchtlichen Schäden für private Hausbesitzer, Landwirtschaft und
Gemeinden. Neben dem Katastrophenfonds des Bundes bietet das Land Betroffenen finanzielle Unterstützung. In
einer gemeinsame Pressekonferenz stellten Landeshauptmann Hans Niessl, Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Franz
Steindl, Finanzlandesrat Helmut Bieler und Agrarlandesrat Andreas Liegenfeld am 23.09. die Fördermöglichkeiten
vor. „Es ist Aufgabe der Regierung, rasch zu reagieren, wenn es Katastrophen gibt. Es hat beträchtliche Schäden
gegeben. Wir wissen, dass wir nur einen kleinen Beitrag leisten können, aber es soll ein spürbarer Beitrag
sein. Wir wollen Menschen in Krisensituationen rasch und unbürokratisch helfen“, betonte Niessl.
Kreditzinsenübernahme
Einen „Schulterschluss der Regierung“ nannte Niessl die beschlossenen Maßnahmen. Als eine der Hilfsmaßnahmen
sollen die Kreditzinsen für Katastrophenschäden an privaten Häusern zur Gänze vom Land übernommen
werden, informierte der Landeshauptmann. Die Kredit- und Förderabwicklung erfolgt über die Abteilung
6 des Amtes der Burgenländischen Landesregierung. Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Private
und die Landwirtschaft gibt es weiters aus dem Katastrophenfonds des Landes; zuständig dafür ist die
Abteilung 4 a der Landesregierung.
Bis 20.000 Euro für betroffene Gemeinden
Neben der Katastrophenhilfe des Landes wird auch Geld für in Mitleidenschaft gezogene Infrastruktur der
Gemeinden - Kindergarten, Schulen, Gemeindestraßen etwa - und deren ausgelagerte Gesellschaften aus den Bedarfszuweisungsmitteln
in Form von Zweckwidmungen bereitgestellt. „Die Höhe der Zweckwidmung wird von Gemeinde zu Gemeinde individuell
bewertet, je nach Schadensausmaß. Diese Unterstützung aus den Bedarfszuweisungsmitteln kommt dann zum
Einsatz, wenn die Bundesmittel – sprich der Katastrophenfonds - nicht greifen“, so Landeshauptmann-Stellvertreter
Mag. Franz Steindl.
Die Förderung beträgt 50 % der Schadenssumme (Schadenssumme abzüglich der Versicherungsleistung),
maximal jedoch 20.000 Euro pro Gemeinde. Bei Gemeinden mit mehreren Ortsteilen kann diese Grenze durch eine Sonderklausel
überschritten werden. Eine detaillierte Schadensmeldung der Gemeinde mit einer Kostenschätzung soll an
das Land geschickt werden, Sachverständige prüfen in der Folge vor Ort und beziffern das Schadensausmaß.
Hochwasserschutz prioritär
Insgesamt rund 67,5 Mio. Euro seien von 2006 bis dato in den Hochwasserschutz im Burgenland investiert worden,
davon 40% – rund 27 Mio. Euro - vom Land Burgenland, 10% von den Gemeinden, 50 Prozent vom Bund, informierte Finanzlandesrat
Helmut Bieler. Jährlich seien das rund drei Millionen Euro. „Für Hochwasserschutz wird im Burgenland
bewusst viel Geld in die Hand genommen, weil dies eine elementare Investition in die Zukunft ist. Hochwasserschutz
ist direkter Menschenschutz und deshalb absolut notwendig und prioritär“, so Bieler. Die positiven Auswirkungen
hätten sich bereits bei den letzten Hochwasserereignissen gezeigt.
Zusätzlich zu den für 2014 im Landesvoranschlag für Schutzwasserbauten vorgesehenen 2,86 Mio. Euro
(von denen rund 1,5 Mio. bereits ausbezahlt sind) wurden 1,3 Mio. Euro an Rücklagen gebildet, welche bei Bedarf
sofort zur Verfügung gestellt werden können.
Mit den von Land und Bund bereitgestellten Mitteln von 5,82 Mio. Euro fließen insgesamt 9,7 Mio. Euro Gesamtinvestition
in den Hochwasserschutz 2014.
Landwirtschaft massiv in Mitleidenschaft gezogen
"Die schwierigen Bedingungen und Wetterkapriolen im Sommer haben nicht nur Häuslbauer und Hausbesitzer
schwer getroffen, sondern auch die burgenländische Landwirtschaft“, erklärte Agrarlandesrat Andreas Liegenfeld.
„Viele Existenzen werden durch massive Schäden bedroht. Vom Land Burgenland stehen 500.000 Euro für Katastrophenfälle
zur Verfügung. Als zuständiger Landesrat forciere ich zudem weiter den Ausbau des Hochwasserschutzes
im Burgenland“, so Landesrat Andreas Liegenfeld.
Diese Mittel wurden aufgrund der Katastrophenschäden im Sommer 2014 von Landeshauptmann Niessl und Landesrat
Bieler bis zu 500.000 Euro zusätzlich aufgestockt, um den BürgerInnen rasch helfen zu können.
Die Schadensmeldung muss innerhalb von zwei Wochen an die Gemeinde erfolgen, die Schadensabwicklung erfolgt durch
die Abteilung 4 a der Landesregierung.
Zusätzliche Mittel im Bedarfsfall
Die vom Land bereitgestellten Mittel können bei Bedarf vom Land aufgestockt werden, erklärte Niessl abschließend.
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