Bundesminister Ostermayer schafft rechtliche Basis zur langfristigen Förderung des österreichischen
Films
Wien (bpd) - Nach der gesetzlichen Absicherung des Film/Fernseh-Abkommens in der Höhe von 8 Millionen
im Juni, verabschiedete der Ministerrat am 23.09. eine weitere Gesetzesnovelle mit dem Ziel, die Förderung
des österreichischen Filmes zu erleichtern. Die neu erlassene EU-Gruppenfreistellungs-Verordnung und die EU-Kinomitteilung
ermöglichen die Freistellung der Filmförderung als "zulässige staatliche Beihilfe". Im
diesem Rahmen dürfen Filmprojekte mit bis zu 50 Prozent gefördert werden, kleine und kommerziell schwierige
Filme mit bis zu 80 Prozent, in Ausnahmefällen, bei Filmprojekten von besonderem kulturellen Interesse, sogar
mit mehr als 80 Prozent der Produktionskosten.
"Diese Novelle des Filmförderungsgesetzes unterstreicht einmal mehr den wichtigen Unterschied zwischen
kommerziellen Massenprodukten und kulturell anspruchsvollen Filmen, die einen Beitrag zur europäischen Kultur,
regionalen Vielfalt und Identität leisten", so Bundesminister Ostermayer. "Diese Novellierung ist
ein klares Bekenntnis dazu, dass in Europa Filme nicht nur nach wirtschaftlichen, sondern auch nach kulturellen
Kriterien bewertet werden. Es ist zulässig, dass Filmprojekte mit 50 oder manchmal bis zu 80 Prozent ihrer
Kosten gefördert werden. Diese Unterscheidung zum amerikanischen Filmmarkt ist für den europäischen
Film eine Überlebensfrage. Deshalb war es auch entscheidend, den europäischen Film aus sämtlichen
Gesprächen und Verhandlungen zu TTIP eindeutig auszuklammern."
Die beschlossene Novelle sieht eine klare Definition von "kleinen und schwierigen Filmen" vor, eine eindeutige
Formulierung der Ziele der Filmförderung sowie der "nationalen und regionalen Vielfalt".
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