Hauptausschuss beschließt Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie
Wien (pk) – Die Enquete-Kommission zur Demokratiereform startet noch im Dezember dieses Jahres. Bis zum
Sommer 2015 soll ein diesbezüglicher Vorschlag vorliegen. Ein entsprechender Antrag aller sechs Parlamentsparteien
unter dem Titel "Stärkung der Demokratie" wurde am 23.09. im Hauptausschuss einstimmig beschlossen.
Es war auch die erste Hauptausschusssitzung unter Leitung von Nationalratspräsidentin Doris Bures. Sie wird
gemeinsam mit ihren beiden Stellvertretern im Präsidium des Nationalrats, Karlheinz Kopf und Norbert Hofer,
die Sitzungen der Enquete-Kommission leiten.
Abgeordnete wollen mehr Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz
Zielrichtung der Enquete-Kommission ist neben einer verstärkten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
auch die Modernisierung parlamentarischer Abläufe und Aufwertung der parlamentarischen Arbeit. Das beginnt
bei den Arbeitsbedingungen für die Abgeordneten und mündet im Anspruch nach mehr Transparenz und einer
attraktiveren und verständlicheren Darstellung der Tätigkeit der MandatarInnen. Die Abgeordneten halten
es auch für notwendig, den Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie Rechnung zu tragen. Vor allem soll
auch eine interaktive Kommunikation mit den Wählerinnen und Wählern gefördert werden.
Die Enquete-Kommission baut dabei auch auf einen Antrag aus der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode auf. Dieser
wurde am 28. Juni 2013 nach einer vom Verfassungsausschuss eingeleiteten Begutachtung in Form eines von SPÖ,
ÖVP und Grünen vorgelegten Abänderungsantrags und eines Ausschussantrags umfassend überarbeitet.
Aufgrund der Beendigung der Gesetzgebungsperiode hat der Ausschuss seine Arbeit dann nicht mehr beendet. Dabei
stand vor allem die Bürgerbeteiligung im Mittelpunkt. So sollten erfolgreiche Volksbegehren bei einer Unterstützung
von mehr als 10% von Wahlberechtigten - bzw. 15% im Fall von Verfassungsgesetzen - künftig einer Volksbefragung
unterzogen werden, sollte das Parlament den Forderungen nicht folgen. Ferner sahen die AntragstellerInnen vor,
jedes erfolgreiche Volksbegehren in einer eigenen Nationalratssitzung zu behandeln, in der auch den InitiatorInnen
des Volksbegehrens ein Rederecht zukommt. Ein besonderes Anliegen war es auch, Volksbegehren und Bürgerinitiativen
künftig elektronisch unterstützen zu können.
Fixer Arbeitsplan
Neben inhaltlichen Fragen haben die Abgeordneten heute auch einen fixen Arbeitsplan für die Enquete-Kommission
beschlossen, damit noch vor dem Sommer 2015 ein konkreter Vorschlag zu den einzelnen Themen vorliegt. Die Konstituierung
ist für den 18. Dezember 2014 vorgesehen, bei der unter anderem der verfassungsrechtliche Status Quo und die
Analyse der Ergebnisse aus dem Verfassungsausschuss des Vorjahres vorgenommen werden. Am 22. Jänner 2015 werden
die direktdemokratischen Instrumente in den Bundesländern unter die Lupe genommen, die Sitzung am 18. Februar
ist der Vorstellung direktdemokratischer Instrumente ausgewählter anderer Staaten gewidmet. Am 11. März
kommen die Interessensvertretungen und die NGOs zu Wort. Die zu erwartenden Veränderungen in Politik und Gesellschaft
bei Einführung neuer Modelle zur direkten Demokratie ist Thema am 15. April. Wie die Arbeitsbedingungen in
anderen Parlamenten aussehen und wie die Kommunikation zwischen Abgeordneten und BürgerInnen intensiviert
werden kann, das ist Diskussionspunkt am 6. Mai. Die politischen Schlussfolgerungen aus den bisherigen Sitzungen
sollen dann am 2. Juni 2015 gezogen werden.
Rederecht für BürgerInnen in Enquete-Kommission – Bewerbung ab 24. September
Neben den 18 Kommissionsmitgliedern (5 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 2 Grüne, 1 Team Stronach und 1 NEOS)
sollen auch 8 Bürgerinnen und Bürger Rederecht in der Enquete-Kommission erhalten. Sie können sich
auf der Parlamentswebsite (www.parlament.gv.at) ab morgen Mittwoch, dem 24. September 2014, 12.00 Uhr bis Freitag,
dem 24. Oktober 2014, 09.00 Uhr bewerben. Unter Anwesenheit eines Notars bzw. einer Notarin wird die Parlamentsdirektion
noch am 24. Oktober die acht teilnahmeberechtigten BürgerInnen per Los ziehen, wobei nicht nur auf eine Parität
zwischen Frauen und Männern, sondern auch auf eine ausgewogene altersmäßige Vertretung – über
und unter 35 Jahre - geachtet wird. Die gezogenen Personen werden dann am Tag der offenen Tür, am 26. Oktober,
vorgestellt.
Darüber hinaus können die Parteien weitere nicht stimmberechtigte Mitglieder im Verhältnis 2:2:2:1:1:1
nominieren.
Die Sitzungen der Enquete-Kommission sind in der Regel öffentlich zugänglich und werden via Live-Stream
übertragen. Ebenso werden die stenografischen Protokolle auf der Parlamentswebsite veröffentlicht, dazu
sind die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, Stellungnahmen abzugeben, die ebenfalls auf der Parlamentswebsite
zugänglich sein werden.
Die nun initiierte Enquete-Kommission ist die zweite in dieser Gesetzgebungsperiode. Die Enquete-Kommission zur
"Würde am Ende des Lebens" hat bereits ihre Arbeit aufgenommen.
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