"Österreich muss in Ukrainekonflikt weiter wichtige Rolle spielen" - Ärztegesetz
zur neuen Ärzteausbildung beschlossen
Wien (sk) - Bundeskanzler Werner Faymann hat am 23.09. im Pressefoyer nach dem Ministerrat betont, dass
eine gemeinsame Regelung mit den Bundesländern zur Unterbringung von Flüchtlingen erforderlich sei. "Wir
müssen die Länder in ihrer Verpflichtung, Flüchtlinge und Asylwerber unterzubringen, unterstützen",
betonte der Kanzler in Hinblick darauf, dass einige Bundesländer ihre entsprechenden Vorgaben nicht vollständig
erfüllen. Diese Woche würden Gespräche mit den Flüchtlingsreferenten der Bundesländer
geführt, mit dem Ziel, "eine österreichweite Regelung für kleine, überschaubare und vor
allen Dingen menschenwürdige Einheiten zur Unterbringung der Flüchtlinge zu finden", sagte Faymann.
Einzelne Kasernen per Assistenzeinsatz oder andere Gebäude gegen den Willen der Bundesländer für
Flüchtlinge zu öffnen sei "der falsche Weg" und wäre ein harter Prozess. "Das wünsche
ich mir nicht, das ist keine Lösung", sagte Faymann.
In Sachen Ukrainekonflikt betonte der Kanzler, dass der gemeinsame Einsatz für eine friedliche Lösung
"noch lange nicht vor einem Erfolg" stehe. Die derzeitige Waffenruhe sei zwar ein gutes Zeichen, aber
dennoch: Es gebe bereits eine Million Vertriebene und 3.000 Todesopfer zu beklagen. "Das ist ein Konflikt,
bei dem wir als Regierung gemeinsam aktiv vermitteln, ich selbst habe bereits eine Reihe von Gesprächen geführt
und werde diese auch in Kiew fortsetzen. Österreich muss hier eine sehr wichtige Rolle spielen", betonte
Kanzler Faymann.
Auch die Flüchtlingskatastrophe in der Türkei zeige die Notwendigkeit auf, dass sich die EU zu einer
gemeinsamen Vorgangsweise bekennt. "Eine gemeinsame Lösung ist dringender denn je", betonte Faymann.
Es sei keine Lösung, wie die FPÖ zu sagen, man wolle sich nicht um seine Nachbarn kümmern. Es müsse
eine gerechte Aufteilung der Flüchtlinge und Asylwerber in der EU geben und nicht einzelne Länder stärker
belastet werden als andere.
Des Weiteren hat der Ministerrat eine Novelle des Ärztegesetzes beschlossen, das eine neue Form der ÄrztInnenausbildung
ermöglicht. Dem Praxisteil in der Ausbildung zum Allgemeinmediziner, zur Allgemeinmedizinerin, wird in Zukunft
ein höherer Stellenwert beigemessen.
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