Klare rechtliche Regelungen für Universitäten - Verbesserungen bei Vereinbarkeit
von Familie und Beruf, Frauenförderung und Baumaßnahmen als zentrale inhaltliche Schwerpunkte
Wien (bmwfw) - Um die Rahmenbedingungen für das österreichische Hochschulwesen weiter zu verbessern
und gesellschaftliche Entwicklungen besser abzubilden, hat Wissenschafts- und Forschungsminister Reinhold Mitterlehner
am 01.10. die Novelle zum Universitätsgesetz (UG) in Begutachtung geschickt. "Mit dieser Reform verbessern
wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an den Universitäten, stärken die Frauenförderung und
schaffen klare Rahmenbedingungen für künftige Baumaßnahmen an den Universitäten", sagt
Mitterlehner. "Die Novelle soll auch die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Pädagogischen
Hochschulen verbessern, um die neue Lehrerausbildung auf Schiene zu bringen", so Mitterlehner.
Der Begutachtungsentwurf enthält erstmals eine gesetzliche Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
für Universitätsangestellte und Studierende. Aufbauend auf den bisher freiwillig getroffenen Maßnahmen
sollen die Universitäten künftig entsprechende Maßnahmen verbindlich erarbeiten. Auch in den Satzungen
soll die Vereinbarkeit stärker als bisher verankert werden. Zudem soll die Frauenförderung noch stärker
gelebt werden, künftig ist für alle universitären Kollegialorgane und Gremien eine geschlechterparitätische
Zusammensetzung vorgesehen. "Mit dieser Maßnahme entsprechen wir einer Empfehlung des Rechnungshofes
und stärken vor allem die Rolle der Frauen im wissenschaftlichen Alltag. Gerade die Hochschulen als Ausgangspunkt
für neue Erkenntnisse müssen die gesellschaftlichen Entwicklungen abbilden", erklärt Mitterlehner.
Weiters sollen die bestehenden Frauenförderungspläne durch Gleichstellungspläne ergänzt werden.
Die aktuelle Novelle stellt auch legistische Weichen für die künftige Zusammenarbeit von Universitäten
und Pädagogischen Hochschulen im Rahmen der Pädagog/innenbildung NEU, etwa durch die Möglichkeit
zur Erarbeitung gemeinsamer Curricula und zur Harmonisierung studienrechtlicher Bestimmungen für gemeinsame
Lehramtsstudien. Daher wird vom Bildungsministerium zeitgleich die Novelle zum Hochschulgesetz in Begutachtung
geschickt, die auch weitere Inhalte zur organisatorischen Weiterentwicklung der Pädagogischen Hochschulen
beinhaltet.
Längere Übergangsfristen bei Doktoratsstudien - Bauleitplan gesetzlich verankert
Von den geplanten Änderungen werden auch Studierende profitieren. So ermöglicht eine Verlängerung
der Übergangsfristen bei den Doktoratsstudien alten Typs ein zeitgerechtes Absolvieren letzter Prüfungen.
Gleichzeitig können Universitäten auch festlegen, dass Studierende bei Vorliegen spezieller Betreuungspflichten
für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige für bis zu zwei Semester beurlaubt werden können.
Mit der gesetzlichen Festschreibung des Bauleitplans gibt es erstmals eine Verankerung für Planungssicherheit,
transparente Bauabwicklung und verbesserte Governance. "Gerade im Baubereich sind langfristige Planungen für
die Universitäten von großer Bedeutung. Wir schaffen daher erstmals einen verbindlichen Rahmen für
die Wissenschafts-Infrastruktur", sagt Mitterlehner.
Schließlich soll mit der UG-Novelle die Qualitätssicherung von wissenschaftlichen Arbeiten vorangetrieben
werden. Universitäten dürfen künftig bei Plagiaten und wissenschaftlichem Fehlverhalten weitere
Sanktionsmöglichkeiten vorsehen, die in den jeweiligen Satzungen festzuhalten sind und bis zum befristeten
Ausschluss vom Studium für zwei Semester gehen.
|