Interreg: Programmentwurf 2014+
 termingerecht in Brüssel vorgelegt

 

erstellt am
02. 10. 14
10.00 MEZ

Bozen (lpa) - Über das EU-Programm Interreg V Italien-Österreich wird die Zusammenarbeit im Grenzgebiet zwischen Italien und Österreich in Bereichen wie Natur- und Kulturerbe, Wettbewerbsfähigkeit der KMU und Innovation und Forschung gefördert. Knapp 97 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Das entsprechende operationelle Programm bis 2020 wurde der EU-Kommission nun fristgerecht vorgelegt.

Die Verwaltungsbehörde des Programms Interreg V Italien-Österreich hat von den Partnerregionen das Mandat erhalten, die Vorbereitungen für die Programmperiode 2014-2020 einzuleiten. Vertreter der sechs Programmregionen sowie der beiden Mitgliedsstaaten bilden die so genannte "Task-Force zur Programmierung 2014+", die intensiv am neuen Programm arbeitet. "Es war unser gemeinsames Ziel, eine Programmstrategie zu entwickeln, die bereits Antworten auf die Herausforderungen der kommenden sieben Jahre beinhaltet", erklärt Peter Gamper von der Verwaltungsbehörde des EU-Programms und Direktor im Landesamt für europäische Integration. Zentral sei dabei, die unterschiedlichen Bedürfnisse und Stärken der einzelnen Gebiete nachhaltig einzubinden und zu nutzen, so Gamper.

Das operationelle Programm für die Förderperiode 2014-2020 wurde nun der EU-Kommission vorgelegt. Es sieht Förderungen von Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Innovation (17,9 Millionen Euro), Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Betriebe (12,8 Millionen Euro), Aufwertung des Natur- und Kulturerbes (27 Millionen Euro), Entwicklung gemeinsamer Strategien zwischen den Behörden der Länder (20,2 Millionen Euro) und von der Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (13 Millionen Euro) vor.

Insgesamt umfasst der Finanzplan Fördermittel von rund 96,8 Millionen Euro für den Zeitraum bis 2020. 85 Prozent dieser Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die restlichen 15 Prozent sind nationale Mittel, die in einer Vereinbarung der zuständigen Stellen beider Mitgliedstaaten zugesichert wurden.

Die europäische Kommission wird das eingereichte operationelle Programm nun überprüfen und innerhalb der nächsten drei Monate Anmerkungen übermitteln. Die endgültige Genehmigung durch die EK wird bis Ende Februar 2015 erwartet. Wer den Programmentwurf einsehen möchte, kann jederzeit auf der Programm-Website www.interreg.net/ Einsicht nehmen. Erste Projekte können voraussichtlich vor dem Sommer 2015 eingereicht werden. Die Bewerbung der grenzübergreifenden Gebiete zur Förderung der von der Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (sogenannte CLLD-Gebiete) wird noch in diesem Jahr starten.

 

 

 

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