Verfahrensdauer deutlich gestrafft - Entscheidungsträger reduziert
Wien (bmask) - "Eine Reduktion der Entscheidungsträger, die Vereinheitlichung der Vollziehung,
die Beschleunigung der Verfahrensdauer, die Umsetzung von Rechnungshof-Vorschlägen und eine Verwaltungseinsparung
bei Ländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik - alle diese Ziele konnten mit dem Pflegegeldreformgesetz
2012 erreicht werden", zieht Sozialminister Rudolf Hundstorfer anlässlich des am 30.09. dem Ministerrat
vorgelegten Berichts über die Pflegegeldreform 2012 eine positive Bilanz. Durch die Konzentration der Gesetzgebungs-
und Vollziehungskompetenzen beim Bund und die Reduktion der Entscheidungsträger von 303 auf mittlerweile 5
konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer bei der Zuerkennung von Pflegegeld auf 57,5 Tage verkürzt werden.
Vor der Reform dauerte ein Pflegegeldverfahren bei den Ländern im Schnitt 94 Tage und beim Bund 60 Tage.
"Der Behördendschungel wurde gelichtet und der Bescheid ist schneller im Postkasten. Aus meiner Sicht
ist diese Neuregelung ein Musterbeispiel für eine gelungene Verwaltungsreform, von der die PflegegeldbezieherInnen
und deren Angehörige immens profitieren. Mit der Reform ist ein richtiger Schritt, sowohl im Bereich der Legistik
als auch der Vollziehung, gesetzt worden, der zu einem schlankeren, flexibleren und kostengünstigeren System
geführt hat. Auch vom Rechnungshof wird die Pflegegeldreform 2012 in seinem Leistungsbericht überaus
positiv bewertet", so der Sozialminister.
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