Entbürokratisierung und Entlastung durch Novelle des Maß- und Eichgesetzes sowie
erleichterte Eichvorschriften für Elektrizitätszähler
Wien (bmwfw) - Mehrere Reformen und Vereinfachungen bei den Maß-und Eichvorschriften sollen Wirtschaft
und Konsumenten in den nächsten Jahren um mehr als 200 Millionen Euro entlasten. . Pro Jahr sind es 41 Millionen
Euro. "Wir wollen den bürokratischen Aufwand deutlich verringern und die Abwicklung von Prüfungen
effizienter gestalten. Davon profitieren Staat, Unternehmen und Konsumenten", sagt Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner zu den bei der Regierungsklausur in Schladming vereinbarten Maßnahmen im Maß- und Eich-Recht.
"Etliche Eichvorschriften sind aufgrund moderner Geräte und des Stands der Technik nicht mehr notwendig.
Mit den jetzt eingeleiteten Reformen gehen wir auch auf Probleme ein, die Betriebe über unsere Entbürokratisierungs-Plattform
eingemeldet haben", so Mitterlehner.
Als ersten Schritt hat der Ministerrat heute, Dienstag, auf Antrag Mitterlehners eine Novelle des Maß- und
Eichgesetzes beschlossen. Künftig können Messgeräte, bei denen nur kleinere Änderungen vorgenommen
werden, ohne zusätzlichen Ausbau oder vollständig neue eichtechnische Prüfung, weiterhin verwendet
werden. Darunter fällt etwa ein Software-Update bei Smart Metern, wo nach bisheriger Rechtslage bei jeder
Veränderung eine Neueichung erfolgen müsste. Zusätzlich werden die Nacheichfristen bei vielen Messgeräten
(Elektrizität, Gas, Wasser) de facto um ein Jahr verlängert, wenn der Eichstempel im letzten Quartal
eines Jahres angebracht wird, das Gerät aber erst im folgenden Jänner in Betrieb genommen wird. Bisher
mussten diese Geräte aufgrund einer Stichtagsregelung deutlich früher nachgeeicht werden. Das ermöglicht
ein Einsparpotenzial von einer Million Euro pro Jahr.
Noch deutlich höhere Einspareffekte entstehen durch die auf dem Gesetz basierenden neuen Eichvorschriften
für Elektrizitätszähler, die derzeit in Begutachtung sind und per Verordnung erlassen werden. Diese
Novelle soll Einsparungen in Höhe von circa 200 Millionen Euro für Energiewirtschaft und Kunden bis Ende
2019 ermöglichen - also 40 Millionen Euro Einsparung pro Jahr. Bisher ist bei Elektrizitätszählern
eine Ersteichung jedes Gerätes erforderlich. Statt dieser Einzelprüfung sollen künftig deutlich
öfter Stichproben-Prüfungen durchgeführt werden, wobei der jeweilige Hersteller nach wie vor die
Qualität der Messungen garantieren muss. "Das reduziert den messtechnischen und zeitlichen Aufwand bei
der Ersteichung und trägt zur Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der Unternehmen und Konsumenten bei",
erläutert Mitterlehner die wesentlichen Vorteile, die vor allem im Zuge der von der EU verpflichtend vorgeschriebenen
Smart-Meter-Ausrollung realisiert werden können.
Die neuen Eichvorschriften befinden sich seit kurzem in Begutachtung und sollen bereits 2015 in Kraft treten.
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