Mitterlehner setzt weitere Schritte für
 Bürokratie-Abbau

 

erstellt am
01. 10. 14
10.00 MEZ

Entbürokratisierung und Entlastung durch Novelle des Maß- und Eichgesetzes sowie erleichterte Eichvorschriften für Elektrizitätszähler
Wien (bmwfw) - Mehrere Reformen und Vereinfachungen bei den Maß-und Eichvorschriften sollen Wirtschaft und Konsumenten in den nächsten Jahren um mehr als 200 Millionen Euro entlasten. . Pro Jahr sind es 41 Millionen Euro. "Wir wollen den bürokratischen Aufwand deutlich verringern und die Abwicklung von Prüfungen effizienter gestalten. Davon profitieren Staat, Unternehmen und Konsumenten", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zu den bei der Regierungsklausur in Schladming vereinbarten Maßnahmen im Maß- und Eich-Recht. "Etliche Eichvorschriften sind aufgrund moderner Geräte und des Stands der Technik nicht mehr notwendig. Mit den jetzt eingeleiteten Reformen gehen wir auch auf Probleme ein, die Betriebe über unsere Entbürokratisierungs-Plattform eingemeldet haben", so Mitterlehner.

Als ersten Schritt hat der Ministerrat heute, Dienstag, auf Antrag Mitterlehners eine Novelle des Maß- und Eichgesetzes beschlossen. Künftig können Messgeräte, bei denen nur kleinere Änderungen vorgenommen werden, ohne zusätzlichen Ausbau oder vollständig neue eichtechnische Prüfung, weiterhin verwendet werden. Darunter fällt etwa ein Software-Update bei Smart Metern, wo nach bisheriger Rechtslage bei jeder Veränderung eine Neueichung erfolgen müsste. Zusätzlich werden die Nacheichfristen bei vielen Messgeräten (Elektrizität, Gas, Wasser) de facto um ein Jahr verlängert, wenn der Eichstempel im letzten Quartal eines Jahres angebracht wird, das Gerät aber erst im folgenden Jänner in Betrieb genommen wird. Bisher mussten diese Geräte aufgrund einer Stichtagsregelung deutlich früher nachgeeicht werden. Das ermöglicht ein Einsparpotenzial von einer Million Euro pro Jahr.

Noch deutlich höhere Einspareffekte entstehen durch die auf dem Gesetz basierenden neuen Eichvorschriften für Elektrizitätszähler, die derzeit in Begutachtung sind und per Verordnung erlassen werden. Diese Novelle soll Einsparungen in Höhe von circa 200 Millionen Euro für Energiewirtschaft und Kunden bis Ende 2019 ermöglichen - also 40 Millionen Euro Einsparung pro Jahr. Bisher ist bei Elektrizitätszählern eine Ersteichung jedes Gerätes erforderlich. Statt dieser Einzelprüfung sollen künftig deutlich öfter Stichproben-Prüfungen durchgeführt werden, wobei der jeweilige Hersteller nach wie vor die Qualität der Messungen garantieren muss. "Das reduziert den messtechnischen und zeitlichen Aufwand bei der Ersteichung und trägt zur Verwaltungsvereinfachung und Entlastung der Unternehmen und Konsumenten bei", erläutert Mitterlehner die wesentlichen Vorteile, die vor allem im Zuge der von der EU verpflichtend vorgeschriebenen Smart-Meter-Ausrollung realisiert werden können.

Die neuen Eichvorschriften befinden sich seit kurzem in Begutachtung und sollen bereits 2015 in Kraft treten.

 

 

 

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