Neuer Kompetenz- und Ansprechpartner für Betreutes Wohnen für Politik, Wirtschaft
und Gesellschaft
Wien (reichl und partner) - Anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen am 1. Oktober
gibt die Arge Betreutes Wohnen ihre Gründung bekannt. "Ziel der Arge Betreutes Wohnen ist es, aus den
vielfältigen, aber weitgehend uneinheitlichen Ansätzen ein konsistentes Angebot zu formen, um die großen
Entwicklungspotenziale des Betreuten Wohnens in Österreich ausschöpfen zu können", erläutert
Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter des IIBW - Institut für Immobilien, Bauen und
Wohnen GmbH, einem führenden Dienstleister für wohnungsbezogene Forschung und Beratung in Österreich.
Weitere ARGE-Proponenten sind Christian Struber, Geschäftsführer der Salzburg Wohnbau GmbH, Obmann der
Arge Eigenheim und Präsident des Hilfswerk Salzburg sowie Walter Eichinger, Geschäftsführer der
Silver Living GmbH und Leit-Autor der ÖNORM/CEN TS 11618 "Betreutes Wohnen".
Ziele der Arge Betreutes Wohnen
Die Arge Betreutes Wohnen will die Schärfung des Profils des Betreuten Wohnens in der öffentlichen
Wahrnehmung, die Interessenvertretung der Mitglieder, die Entwicklung von Standards, die Schaffung einer tragfähigen
Datenbasis, die Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen des Betreuten Wohnens in der Wohnbauförderung der
Länder, die Entwicklung neuer Finanzierungsmodelle, Forschung zu Wohn- und Betreuungsformen im Alter und internationale
Vernetzung, insgesamt also die Aufbereitung eines vielversprechenden Sektors. Aus diesen Gründen sind in der
Arge Betreutes Wohnen die drei wesentlichen Akteure im Betreuten Wohnen vereint: die gemeinnützige Wohnungswirtschaft,
die gewerbliche Wohnungswirtschaft sowie soziale Dienste.
Betreutes Wohnen als Angebot
"Betreutes Wohnen vereint die "Hardware" einer barrierefreien Wohnung mit der "Software"
einer sozialen Grundversorgung", erläutert Christian Struber. "Es kombiniert (leistbares) Wohnen
mit mobilen Diensten. Betreutes Wohnen ist wohl in der Wohnbauförderung der meisten Bundesländer verankert,
allerdings unterscheiden sich Definitionen und bauliche Anforderungen stark. Im Mietrecht sind "Seniorenwohnungen"
ähnlich dem Betreuten Wohnen definiert (§ 12 Abs 3 MRG). 2012 wurde die ÖNORM/CEN TS 11618 "Betreutes
Wohnen" veröffentlicht. Dennoch ist die öffentliche Wahrnehmung des Betreuten Wohnens inkonsistent.
Betreutes Wohnen bedeutet keine Vollversorgung und keine Betreibergesamtverantwortung. Es ist "Hilfe zur Selbsthilfe"
und bietet Unterstützung und Sicherheit im Bedarfsfall."
Ältere Menschen mit geringem oder mittlerem Pflegebedarf
"Betreutes Wohnen richtet sich an ältere Menschen mit noch keinem, mit geringem oder mittlerem Pflegebedarf",
ergänzt Walter Eichinger, Geschäftsführer Silver Living GmbH. "Betreutes Wohnen bedeutet Sicherheit
und Komfort bis in die letzte Lebensphase. Es ist ein Angebot für Menschen im Dritten Lebensabschnitt, die
von einer zu großen oder einer nicht altersgerechten Wohnung in eine pflegetaugliche Umgebung ziehen wollen,
für Menschen, die ein häufig peripher gelegenes Eigenheim mit einer zentral gelegenen Wohnanlage mit
dichter Infrastruktur tauschen möchten, die ein Leben in einem aktiven sozialen Umfeld suchen."
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