Neue Indizes zeigen Preisentwicklung bei Verkaufspreisen von Häusern und Wohnungen - Preistendenzen
und etwaige Immobilienpreisblasen früher und leichter erkennbar
Wien (bmwfw) - Eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums, die am 13.10. kundgemacht wird, schafft die
rechtliche Basis für neue Preisindizes am Immobilienmarkt. Der "Preisindex für selbst genutztes
Wohneigentum" sowie der "Immobilienpreisindex" werden von der Europäischen Union zur Berechnung
vorgeschrieben und künftig von der Statistik Austria erstellt. Die neuen Indizes werden die Preisentwicklung
von Transaktionen (Verkaufspreisen) von Häusern und Eigentumswohnungen privater Haushalte auf dem Immobilienmarkt
abbilden. "Dadurch sind Preistendenzen und makroökonomische Verschiebungen leichter erkennbar. Auch etwaige
Immobilienpreisblasen können früher als bisher erfasst werden", erwartet sich Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner mehr Transparenz.
Die Erstellung und Berechnung durch die Statistik Austria basiert fast ausschließlich auf vorhandenen Verwaltungs-
und Statistikdaten, Daten aus öffentlichen Registern sowie auf einer repräsentativen Stichproben-Erhebung
bei Anbietern von Fertigteilhäusern. Somit wird nur ein sehr kleiner Teil der Daten direkt von Unternehmen
erhoben, dies jedoch auf freiwilliger Basis, um keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu verursachen.
Ziel ist die Nutzung statistischer Informationen als wichtige Indikatoren für die Inflation, für die
geldpolitische Analyse und für Fragen der Sicherung der Finanzmarktstabilität sowie zur Feststellung
von aufkommenden oder anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichten.
Die "Preisindizes für selbst genutztes Wohneigentum" sowie der "Immobilienpreisindex"
werden von der Statistik Austria künftig quartalsweise veröffentlicht und auch kostenlos im Internet
zur Verfügung gestellt.
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