Bern (ejpd) - Mit der Annahme von Art. 121a BV hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für eine eigenständige
Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ausgesprochen. Der Bundesrat will deshalb mit der Europäischen Union
(EU) eine Anpassung des Freizügigkeitsabkommens aushandeln. Wie bereits im Juni angekündigt, hat der
Bundesrat am 08.10. entschieden, unter dem Vorbehalt der notwendigen Konsultationen Verhandlungen mit der Europäischen
Union aufzunehmen. Er hat hierzu am Mittwoch den Entwurf für ein entsprechendes Verhandlungsmandat verabschiedet.
Der Bundesrat verfolgt mit den Verhandlungen zwei Ziele: Das Abkommen soll einerseits so angepasst werden, dass
es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung zu steuern und zu begrenzen - unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen
Interessen. Andererseits soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU gesichert werden. Beiden
Zielen ist gleichermassen Rechnung zu tragen. Dies hat der Bundesrat bereits im Konzept vom 20. Juni 2014 zur Umsetzung
der Verfassungsbestimmungen zur Steuerung der Zuwanderung festgelegt. Mit dem nun vorliegenden Verhandlungsmandat
ermächtigt der Bundesrat die Schweizerische Delegation zur Verhandlungsführung. Eine eigentliche Aufnahme
von Verhandlungen wird aber ein Einverständnis der EU bedingen.
Der Auftrag zu Verhandlungen ergibt sich aus den entsprechenden Verfassungsbestimmungen (Art. 121a BV und Art.
197 Abs. 11 BV), welche vorsehen, dass die Zuwanderung durch die Schweiz eigenständig gesteuert wird.
Die Verhandlungen wird Mario Gattiker, Direktor des Bundesamts für Migration (BFM), leiten. Mitverantwortlicher
Unterhändler ist Henri Gétaz, Direktor der Direktion für Europäische Angelegenheiten (DEA).
Weiteres Vorgehen
Das Verhandlungsmandat soll nun mit den Aussenpolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte,
der Konferenz der Kantonsregierungen sowie mit den Sozialpartnern konsultiert werden.
|