LRin Baur sieht schnellere Integration durch Beschäftigungsmöglichkeiten
Innsbruck (lk) - Per Erlass des Bundes wird AsylwerberInnen wird der normale Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt.
Sie dürfen kein ordentliches Beschäftigungsverhältnis eingehen und können nur Saisonnierstätigkeiten
und gemeinnützige Hilfstätigkeiten verrichten: In den ersten drei Monaten des Aufenthaltes ist eine Beschäftigungsbewilligung
generell ausgeschlossen, danach gibt es lediglich die Möglichkeit der Beschäftigung im Rahmen von Kontingenten
in der Gastronomie, in der Land- und Forstwirtschaft sowie als ErntehelferInnen. Darüber hinaus können
AsylwerberInnen für gemeinnützige Tätigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden herangezogen
werden. „Das ist kein freier Zugang zum Arbeitsmarkt und widerspricht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz,
wonach AsylwerberInnen eine Möglichkeit zur Beschäftigung haben“, stellt Soziallandesrätin Christine
Baur klar.
ExpertInnen beraten über Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen
Aus diesem Grund hat der Tiroler Landtag beschlossen, einen ExpertenInnengipfel auszurichten, der ausloten soll,
inwieweit die Beseitigung von Schranken auf dem Weg zu einem Job möglich und sinnvoll ist und dadurch ein
geregelter Alltag ermöglicht werden kann. Heute fand diese Enquete zum Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen
im Innsbrucker Landhaus statt. Namhafte ExpertInnen aus AMS, Wirtschaft, Landwirtschaft und Gemeindeverband sowie
NGOs beleuchteten die Thematik aus arbeitsrechtlichen, (volks-)wirtschaftlichen und bildungspolitischen, aber auch
psychologischen Blickpunkten.
Tenor der Enquete: Die Schaffung von Beschäftigung – im besten Fall ausbildungsadäquater Beschäftigung
– trägt wesentlich zu einer frühzeitigen Integration von Menschen in unserem Land bei, ein leichterer
Zugang zum freien Arbeitsmarkt im Rahmen einer Beschäftigungsbewilligung stellt laut Wirtschaftskammer Tirol
kein Risiko für den Tiroler Arbeitsmarkt dar. Das AMS verwies auf die Notwendigkeit von Bildungs- und Berufsabschlüssen
der AsylwerberInnen, da diese am Arbeitsmarkt vermehrt nachgefragt werden.
Freier Arbeitsmarktzugang ist Win-Win-Situation
„Es ist eine Situation, die ich niemandem wünsche: Aus der Heimat geflohen, eine ungewisse Zukunft, das Warten
auf einen Asylbescheid. Und erschwerend kommt hinzu, dass man arbeiten will, es aber nicht darf“, beschreibt Baur
die Situation von Flüchtlingen. Weil die AsylwerberInnen kaum Möglichkeiten zu arbeiten haben, gibt es
für sie keinen strukturierten Tagesablauf und eine nur sehr beschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen
und kulturellen Leben.
Für LRin Baur wäre ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt eine „Win-Win-Situation“ sowohl für die AsylwerberInnen
als auch die Aufnahmegesellschaft: „Die Deutschkurse fänden praxisbezogene Anwendung im Alltag und auch die
Integration würde erleichtert“. Sollten die AsylwerberInnen schließlich den Status als Asylberechtigte
bekommen, würden sie nicht auf Mindestsicherung angewiesen sein, da sie selbst zu ihrem Unterhalt beitragen
können.
Steigende Arbeitslosenzahlen führen zu Arbeitsplatzsorgen
Arbeitslandesrat Johannes Tratter hält es für wichtig, gemeinsam und auf vernetzte Weise an das Thema
mit seinen unterschiedlichen Gesichtspunkten heranzugehen: „Die Frage, in welcher Weise der Zugang zum Arbeitsmarkt
für Asylwerbende künftig verändert werden kann, berührt rechtliche Aspekte ebenso wie gesellschaftliche
und soziale. Ich nehme innerhalb der Bevölkerung großes Verständnis für den Wunsch der Asylwerberinnen
und Asylwerber, arbeiten zu dürfen, wahr. Schließlich geht es dabei auch um die persönliche Würde
eines jeden Menschen. Steigende Arbeitslosenzahlen führen aber bei vielen Menschen auch zur Sorge um den eigenen
Arbeitsplatz. Vor allem ältere Beschäftigte mit geringer Qualifikation sowie persönlichen oder sprachlichen
Barrieren können aufgrund des Strukturwandels heute nur schwer am Arbeitsmarkt bestehen. Insgesamt stehen
wir also großen arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen gegenüber. Vor allem Bildung und Qualifizierung
werden immer größere Rollen spielen.“
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