Umweltausschuss: Regierung soll temporäres
 Fracking-Verbot prüfen

 

erstellt am
08. 10. 14
10.00 MEZ

Bei der Ablehnung der Kernenergie spricht das Parlament mit einer Stimme
Wien (pk) - Der Abbau von Schiefergas ist in Österreich keine wirtschaftlich sinnvolle und umweltpolitisch vertretbare Option zur Sicherung der Energieversorgung. Diese Meinung teilen grundsätzlich alle Fraktionen im Parlament, wie sich bei der heutigen Sitzung des Umweltausschusses erneut zeigte. Wegen der bekannten Umweltrisiken bezogen Sprecher aller Fraktionen Position gegen die Gewinnung von Schiefergas mittels "Fracking". Während Grüne, Team Stronach und NEOS sowie die FPÖ Fracking dauerhaft untersagen wollen, sehen ÖVP und SPÖ ein Verbot der kommerziellen Nutzung von "Hochvolumen- Hydrofracking" in seiner jetzigen Form als eine gangbare Lösung, die die Regierung prüfen solle. Eingefordert wird von den Antragstellern Johann Höfinger (V) und Hannes Weninger (S) zudem eine Prüfung der gesetzlichen Notwendigkeiten, um Österreichs Trinkwasser vor Schiefergasförderung durch Chemikalieneinsatz zu schützen. Die Sprecher der Opposition gaben hingegen zu bedenken, dass ein temporäres Verbot die Umwelt nicht ausreichend schütze, weil auch beim "Clean Fracking" enorme Wassermengen, Bauxit-Sand sowie Stärke eingesetzt und das Grundwasser beeinträchtigt werde. Außerdem spräche selbst gegen eine ökologisch unbedenkliche Methode der Schiefergas-Förderung immer noch das Klimaschutzargument, weil Schiefergas eine fossile Energiequelle ist, die in der Erde bleiben solle, fügte Abgeordnete Christiane Brunner (G) hinzu.

Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, ob ein temporäres "Fracking-Verbot" notwendig ist, erläuterte Abgeordneter Johann Höfinger (V) die Zielsetzung des Antrags, den Abgeordneter Werner Neubauer (F) mit dem Argument ablehnte, man wolle sich eine Hintertüre offenlassen. Man sollte "Fracking" jetzt verbieten, sagte der Mandatar, sollten neue technische Möglichkeiten zur Verfügung stehen, könnte man diese Entscheidung revidieren. Handlungsbedarf gegen Fracking bestehe spätestens, seit die katastrophalen Umweltauswirkungen in Polen sichtbar wurden, wo bereits gefrackt werde. Ein temporäres Fracking-Verbot hielt Abgeordnete Karin Greiner (S) für einen gangbaren Weg und machte darauf aufmerksam, dass die österreichische Rechtslage gegenüber Fracking bereits seit der letzten UVP-Gesetznovelle sehr stark sei.

Abgeordnete Christiane Brunner (G) stimmte mit Abgeordnetem Werner Neubauer (F) in der Forderung nach einem grundsätzlichen Fracking-Verbot überein und lehnte es ab, die Entscheidung darüber der Regierung zu überlassen. "Der Gesetzgeber ist das Parlament", sagte die Rednerin. Auch für Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (T) war ein temporäres Fracking-Verbot angesichts der enormen Umweltprobleme, die diese Förderungsmethode mit sich bringe, "zu schwammig". Im weiteren Verlauf der Debatte sprachen sich die Abgeordneten Hannes Weninger (S), Johann Höfinger (V), Matthias Köchl (G) und Michael Pock (N) für die Abhaltung eines Expertenhearings zum Thema Schiefergas-Fracking aus. Ein solches Hearing habe sie nicht organisieren können, hielt Ausschussvorsitzende Christiane Brunner demgegenüber fest, weil ihr dafür von keiner Fraktion ein Antrag vorgelegen habe. Für sie selbst sei das Klimaschutzargument ausreichend, um sich gegen die Förderung von Schiefergas zu entscheiden.

Bei der Abstimmung blieb zunächst der Vertagungsantrag des Abgeordneten Michael Pock (N) in der Minderheit. Der ÖVP-SPÖ-Antrag wurde mit der Mehrheit der Regierungsparteien Richtung Plenum verabschiedet. Die Entschließungsanträge der FPÖ und der Grünen wurden auf Vorschlag der Abgeordneten Karin Greiner (S), jener des Teams Stronach auf Vorschlag der Abgeordneten Martina Diesner-Wais (V) vertagt.

Umweltausschuss einstimmig gegen Förderung von Atomstrom in der EU
Die Verwirklichung des "Gemeinsamen Aktionsplans für ein internationales Umdenken von der Kernenergie hin zu erneuerbarer Energie und mehr Energieeffizienz", mit dem die Regierung 2011 auf die Atomkatastrophe von Fukushima reagierte, mahnte der Umweltausschuss einstimmig ein. Mit ihrem Entschließungsantrag fordern Hannes Weninger (S), Johann Höfinger (V), Werner Neubauer (F), Matthias Köchl (G), Michael Pock (N) und Ulrike Weigerstorfer (T) von der Regierung, in der EU für höchste Sicherheitsstandards bei AKW und für die Fixierung des Atomausstiegs im Euratom-Vertrag einzutreten; europäische Initiativen für Erneuerbare Energien sollen unterstützt und politischer Druck auf Länder aufgebaut werden, die AKW bauen, ausbauen oder erneuern wollen. Subventionen für Atomstrom seien zu unterbinden, verlangen die ParlamentarierInnen. Diese Forderung unterstrichen die Grünen mit einem Antrag gegen die Absicht der EU, beim geplanten britischen AKW Hinkley Point privaten Investoren staatliche Einspeisevergütungen zu genehmigen. Österreich sollte mit einer Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof dagegen vorgehen, verlangte Grün-Abgeordneter Matthias Köchl im Ausschuss. Eine derartige Förderung sei beihilfen- und wettbewerbsrechtlich unzulässig, würde dem AKW-Betreiber risikolose Gewinne ermöglichen und dem AKW-Ausbau in Europa Tür und Tor öffnen. - Beide Anträge wurden vom Ausschuss einstimmig verabschiedet.

Die klare Positionierung des Parlaments für eine nachhaltige Umweltpolitik in Fragen der Atomkraft begrüßte FPÖ-Abgeordneter Werner Neubauer, der die Debatte einleitete, ausdrücklich. Er gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass es gelungen sei, einen bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode konzipierten Antrag nunmehr zur Sache aller Fraktionen zu machen. Dies sei umso wichtiger, als die Entscheidung über das britische AKW-Projekt Hinkley Point und über den Antrag auf Genehmigung staatlicher Subventionen für Atomstrom durch die EU-Kommission unmittelbar bevorstehe. Bei einer solchen Entscheidung würde sich die EU auf die Bestimmung des aus den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts stammenden Euratom-Vertrages berufen, der Entscheidungen über die Nutzung der Atomkraft zu einer nationalen Angelegenheit erklärt. Daher sei es so wichtig, diesen Vertag zu ändern, unterstrich Neubauer.

Von Sprechern aller Fraktionen kamen im weiteren Verlauf der Debatte positive Wortmeldungen. Abgeordneter Matthias Köchl (G) sah den Anti-Atom-Konsens des Umweltausschusses sehr positiv, Abgeordneter Johann Höfer sprach von einer erfreulichen Entscheidung, Abgeordneter Hannes Weninger (S) hielt es für wichtig, die Tradition des Konsenses in der Anti-Atompolitik fortzusetzen und sein Fraktionskollege Erwin Preiner zeigte Dankbarkeit für die Einigung der Fraktionen.

Umweltminister Andrä Rupprechter bekundete seine Ablehnung der Atomkraft, die für ihn eine nicht nachhaltige Energieform sei und machte auf eine aktuelle Studie aufmerksam, die nachweise, dass ein Ausstieg aus der Stromproduktion mittels Kernenergie in Europa bis 2030 bei Erreichung aller Klimaschutzziele möglich sei. Beihilfen für Hinkley Point lehne Österreich ab, die Stellungnahme dazu habe sein Ressort ausgearbeitet. Eine solche Beihilfen-Entscheidung wäre laut Rupprechter eine "Blaupause" für den Ausbau anderer Kernkraftwerke in Europa. Rupprechter berichtete von Bemühungen der Bundesregierung, eine solche Entscheidung der EU-Kommission zu verhindern und kündigte für den Fall einer Genehmigung Nichtigkeitsklage von Seiten Österreichs beim Europäischen Gerichtshof an.

FPÖ fordert mehr Mittel für Nationalpark Hohe Tauern
Die Forderung der FPÖ nach Valorisierung der Bundesförderung für den Tiroler Teil am Nationalpark Hohe Tauern untermauerte Abgeordneter Gerald Hauser (F) mit dem Hinweis, dass die Förderungen seit Eröffnung des Nationalparks im Jahr 1992 nur geringfügig angehoben und nie an den Verbrauchpreisindex angepasst wurden. – Dieser Antrag wurde vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt,nachdem sich Abgeordneter Klaus Uwe Feichtinger (S) dem Argument des Abgeordneten Michael Pock (N) angeschlossen hatte, man solle sich vor einer Entscheidung die finanzielle Situation aller sechs Nationalparks in insgesamt acht Bundesländern anschauen. Abgeordneter Erwin Preiner (S), der die Finanzierungsmöglichkeiten von Nationalparks darlegte, hielt es aber für wichtig, Überlegungen für die Finanzierung der Nationalparks anzustellen. Nachholbedarf beim Naturschutz registrierte auch Abgeordnete Christiane Brunner, die für mehr Transparenz bei der Budgetierung der Nationalparkmittel eintrat.

Umweltminister Andrä Rupprechter informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass die Bundesmittel für die Nationalparks trotz Budgetknappheit nicht gekürzt und die EU-Mittel in der Haushaltsperiode 2014 bis 2020 zugunsten von Nationalparks erhöht wurden.

Stickoxide, Feinstaub: Grüne und Team Stronach für strengere Grenzwerte
Angesichts aktueller Emissionsdaten seien weitere Maßnahmen zur Begrenzung der Stickoxid (NOX)-Emissionen in Österreich nötig, um europäische und internationale Feinstaub-Vorschriften einzuhalten, richteten die Grünen der Bundesregierung aus. Ein zusätzliches Maßnahmenprogramm mahnte Abgeordnete Christiane Brunner (G) in ihrem Entschließungsantrag bis spätestens Ende 2014 ein.

Stickoxide, die hauptsächlich im Straßenverkehr, vor allem von Dieselfahrzeugen, ausgestoßen werden, beeinträchtigen die Funktion der menschlichen Lunge, versauern Böden sowie Gewässer, bilden im Winter Feinstaub und im Sommer Ozon. Die Kosten durch Schäden an der menschlichen Gesundheit werden für Österreich auf jährlich bis zu 13 Mrd. € und in der EU auf bis zu 940 Mrd. € geschätzt, informierte Abgeordnete Christiane Brunner (G) den Ausschuss.

Strengere Grenzwerte, besonders für Feinstaub, hält Team Stronach-Umweltsprecherin Ulla Weigerstorfer für notwendig. Sie beantragte eine Senkung des EU-Grenzwerts von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auf 10 Mikrogramm, wie dies die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgibt. – Der Umweltausschuss vertagte auch diese beiden Anträge auf Vorschlag des Abgeordneten Josef Lettenbichler (V), der dazu riet, die derzeit in Verhandlung stehende Revision der EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe und das Ergebnis des Vertragsverletzungsverfahrens beim Thema Feinstaub gegen Österreich abzuwarten.

Erschüttert über diese Argumentation zeigte sich Abgeordnete Christiane Brunner, die darauf hinwies, dass Österreich bei den NOX-Emissionen zu den Ländern zähle, die am weitesten von den zulässigen Höchstwerten entfernt seien und daher Handlungsbedarf bestehe. Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (T) betonte, dass die menschliche Gesundheit das wertvollste Gut sei und sprach sich mit Nachdruck für eine präventive Umweltpolitik aus. Abgeordneter Werner Neubauer (F) problematisierte die Berechnungsmethoden bei der Feststellung der NOX-Belastungen und machte darauf aufmerksam, dass etwa in Linz aktuelle Daten fehlten. Abgeordneter Matthias Köchl (G) ortete die Ursache der NOX-Probleme bei den Dieselfahrzeugen und forderte: "LKW auf die Schiene". Umweltminister Andrä Rupprechter räumte ein, dass die Emissionsgrenzwerte bei den Stickoxiden nicht erreichbar seien und informierte über die laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene über einen "EU-Luftpakt".

Grüne wollen Aarhus-Konvention vollständig umsetzen
Grün-Abgeordnete Christiane Brunner urgierte die vollständige Umsetzung der 1998 unterzeichneten Aarhus-Konvention. BürgerInnen sollen Informationen über und Mitwirkungsrechte in Genehmigungsverfahren bekommen und Umweltrechte vor Gericht durchsetzen können. NGOs, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen sollen effektiven und leistbaren Rechtsschutz gegen Umweltrechtsverstöße von Behörden oder Privaten bekommen, vor allem auch das Recht auf die Erlassung von Verordnungen. Die Ausschussmehrheit (SPÖ und ÖVP) vertagte dieses Anliegen mit dem Hinweis darauf, dass die Umsetzung der Aarhus-Konvention tief in das Recht der Bundesländer eingreife und man noch Zeit brauche, offene Fragen mit den Ländern abzuklären. An dieser Abklärung arbeite eine Arbeitsgruppe mit den Bundesländern intensiv, berichtete der Umweltminister, der eine Anpassung der Rechtslage im Abfallrecht und im Wasserrecht für möglich hielt.

Grüne: Energieeffizienz im Betriebsanlagenrecht verankern
Die Grünen wollen Anlagen von Industrie- und Gewerbebetrieben künftig nur dort genehmigen, wo eine effiziente Verwendung von Energie sichergestellt ist. Energieeffizienz soll Kriterium im betriebliche Anlagenrecht werden. Diesbezügliche Änderungsvorschläge in Gewerbeordnung, Abfallwirtschaftsgesetz, Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, Mineralrohstoffgesetz und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz enthält Antrag, den Abgeordnete Christiane Brunner (G) dem Ausschuss unterbreitete.

Ihren Antrag auf Vertagung des Anliegens begründete Abgeordnete Martina Diesner-Wais (V) mit dem Hinweis darauf, dass die Betriebe nunmehr Zeit für die Umsetzung des jüngst in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetzes brauchten und es angebracht sei, Rücksicht auf die Wirtschaft zu nehmen. FPÖ-Abgeordneter Gerhard Schmid warnte angesichts steigender Arbeitslosigkeit und Insolvenzen vor teuren Auflagen für Betriebe. Ablehnend äußerte sich auch Abgeordneter Michael Pock (N), der meinte, man sollte der Wirtschaft nicht noch mehr Bürokratie zumuten.

Die Antragstellerin, Abgeordnete Christiane Brunner (G), plädierte hingegen für die Verankerung von Energieeffizienz im Anlagenrecht. Es wäre ein weiterer Schritt nach dem "Meilenstein" Energieeffizienzgesetz. Auf die Frage Brunners nach der Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes berichtete Minister Andrä Rupprechter mit über die Einführung des Energiemanagements in der Industrie, der Energieberatung bei KMU und die Einrichtung einer Monitoring-Stelle nach den Kriterien des Gesetzes.

 

 

 

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