Landwirtschaftsminister drängt auf konstruktive Lösung für österreichische
Bauern in Ungarn
Wien (bmlfuw) - "Mit ihrem Mahnbrief stellt die EU-Kommission klar, dass Ungarn die Nießbrauchverträge
österreichischer Bauern nicht einfach für nichtig erklären kann. Ich bin froh über diese dringend
notwendige Unterstützung aus Brüssel gegen diese Entrechtung. Jetzt brauchen wir rasch eine konstruktive
Lösung für die betroffenen Bauern." So reagiert Bundesminister Andrä Rupprechter auf den Mahnbrief
der EU- Kommission betreffend die neuen ungarischen Bodengesetze.
Der Bodenstreit sorgt seit Monaten für Differenzen zwischen dem österreichischen und dem ungarischen
Landwirtschaftsministerium. Mit den seit 1. Mai geltenden Gesetzen werden Nießbrauchverträge (langfristige
Nutzungsverträge für landwirtschaftliche Gründe) für nichtig erklärt. Betroffen sind Bauern
aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten, vor allem Österreicher.
Bundesminister Rupprechter hat bereits im Jänner in einem persönlichen Gespräch mit Binnenmarkt-Kommissar
Michel Barnier um Unterstütuung der EU-Kommission gebeten. Daraufhin leitete die EU-Kommission eine Prüfung
ein, ob die ungarische Vorgangsweise EU-konform ist. Mit dem heute der ungarischen Regierung übermittelten
Mahnbrief wurden die österreichischen Zweifel an der Rechtskonformität der umstrittenen Gesetze bestätigt.
Der Mahnbrief ist der Beginn eines Vertragsverletzungsverfahrens.
Bundesminister Rupprechter geht nun davon aus, dass sich die ungarische Regierung rasch mit der Problematik auseinandersetzen
und auf die Sorgen der betroffenen Landwirte eingehen wird. "Das Wichtigste ist jetzt, so schnell wie möglich
eine konstruktive Lösung für unsere Bauern und Bäuerinnen in Ungarn zu finden. Es kann nicht sein,
dass österreichische Landwirte ihre über Jahre getätigten Investitionen entschädigungslos verlieren.
Zehn Jahre nach dem EU-Beitritt muss auch in Ungarn EU-Recht gelten."
Mittels eines Nießbrauchvertrages überlässt der Eigentümer die Nutzung eines Grundstücks
auf bestimmte Zeit einer anderen Person. Der Unterschied zu einem Pachtvertrag besteht darin, dass das Entgelt
für den Nießbrauch in der Regel bei Begründung des Vertrags im Voraus bezahlt wird und in der Langfristigkeit.
In Ungarn konnten solche Nießbrauchverträge für landwirtschaftliche Grundstücke bis Ende 2001
legal abgeschlossen werden, das entsprechende Nutzungsrecht wurde auch ins Grundbuch eingetragen.
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