Ministerin Oberhauser: Wichtiger Schritt, um Arztberuf attraktiver
zu machen
Wien (pk) - Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, den Grünen und des Team Stronach wurde am 15.10.
im Gesundheitsausschuss die Reform der ÄrztInnenausbildung in Österreich beschlossen. Angenommen wurde
auch ein Abänderungsantrag, der u.a. Klarstellungen bezüglich der Tätigkeit von TurnusärztInnen
enthält, sowie eine Ausschussfeststellung. Die neue Ministerin Sabine Oberhauser, die seit 1. September 2014
im Amt ist, zeigte sich erfreut darüber, dass die langen Verhandlungen einen guten Abschluss gefunden haben,
mit dem alle Beteiligten leben können. Sie war überzeugt davon, dass damit ein weiterer wichtiger Schritt
zur Attraktivierung des Arztberufs gesetzt wird. Weiters auf der Tagesordnung des Ausschusses standen zahlreiche
Anträge der Opposition zu den unterschiedlichsten Themen, wobei es vor allem in Bezug auf das Brustkrebs-
Früherkennungs-Programm sowie die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen zu ausführlichen Debatten
kam.
Die wichtigsten Inhalte der Regierungsvorlage
Die Ausbildung der Ärzte und Ärztinnen in Österreich wird ab Mitte nächsten Jahres auf neue
Beine gestellt. Schwerpunkte der Reform sind u.a. die Einführung einer neunmonatigen Basisausbildung nach
dem Medizinstudium für alle angehenden ÄrztInnen, der modulartige Aufbau der Sonderfachausbildung für
FachärztInnen, die verpflichtende Lehrpraxisausbildung (mindestens 6 Monate) im Fach Allgemeinmedizin, die
Erstellung von Ausbildungsplänen sowie die Zertifizierung von anerkannten Ausbildungsstätten. Generell
wird in der Regierungsvorlage festgehalten, dass die derzeitige Ausbildung für MedizinerInnen nicht den Anforderungen
des aktuellen Stands der Wissenschaft entspricht und daher Anpassungen notwendig waren ( 268 d.B. ).
Ein Kernstück des Gesetzesentwurfs ist eine neunmonatige Basisausbildung für alle ÄrztInnen unmittelbar
nach dem Studium zum Erwerb klinischer Grundkompetenzen in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie sowie Notfallmedizin.
Weiters soll die Fähigkeit vermittelt werden, die 15 häufigsten Krankheitsbilder (z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Depressionen, Alzheimer/Demenz, Diabetes oder Durchblutungsstörungen des Gehirns) zu erkennen. Erst danach
soll die Entscheidung gefällt werden, ob eine allgemeinärztliche oder eine fachärztliche Ausbildung
angestrebt wird. Im Bereich der Facharztqualifikation sind nunmehr eine Sonderfach-Grundausbildung (mindestens
27 Monate) und eine darauf aufbauende Sonderfach-Schwerpunktausbildung (mindestens 27 Monate), die bereits eine
gewisse Spezialisierung erlaubt, vorgesehen. Die bisherigen Additivfächer fallen weg, da diese zum Großteil
in die neue Ausbildung integriert werden.
Eine weitere Neuerung betrifft die Erstellung eines Ausbildungsplans, wie dies auch in anderen EU-Ländern
üblich ist. Die TurnusärztInnen erhalten dadurch gleich zu Beginn einen Überblick über Dauer
und Inhalte der gesamten Ausbildung. Im Übrigen sieht der Entwurf auch vor, dass die Ausübung einer ärztlichen
Tätigkeit in Österreich nicht mehr an die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. an jene eines
EU-Mitgliedslands oder einer EWR-Vertragspartei gebunden ist. Was die finanziellen Auswirkungen betrifft, können
derzeit noch keine Aussagen getroffen werden, ist der Novelle zu entnehmen, da durch den vorliegenden Entwurf nur
die gesetzliche Grundlage für eine Reform der ÄrztInnen-Ausbildungsordnung geschaffen wird; die Regelungen,
die Änderungen im Ärztegesetz 1998 und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz bedingen, sollen mit
1. Jänner 2015 in Kraft treten.
Grundsätzliche Zustimmung zum "facelift" der Ärzteausbildung, dennoch Kritik der Opposition
Bundesministerin Sabine Oberhauser zeigte sich erfreut darüber, dass sich alle Beteiligten – Bund, Länder,
Sozialversicherung und Ärztekammer – nach sehr langen Verhandlungen auf einen gemeinsamen Entwurf einigen
konnten, mit dem vielleicht nicht alle 100 %ig zufrieden sind, aber mit dem alle leben können. Sie wiederholte
noch einmal die wichtigsten Eckpunkte der Ausbildungsreform, die darauf abziele, den Arztberuf attraktiver zu machen
und damit auch eine Abwanderung der AbsolventInnen ins Ausland hintanzuhalten. Besonders positiv erachtet Oberhauser
die verpflichtende Lehrpraxis für AllgemeinmedizinerInnen, die zudem stufenweise von sechs auf zwölf
Monate angehoben werden soll. Dies soll u.a. dazu dienen, den angehenden Ärztinnen und Ärzten einen besseren
Einblick in das spätere Aufgabengebiet des niedergelassenen Bereichs zu geben. Was die Finanzierung betrifft,
so gibt es nun die Möglichkeit zur Schaffung eines Fonds, erklärte die Ministerin, man habe dabei etwa
an das Vorarlberger Modell gedacht.
Auch der Gesundheitssprecher der ÖVP, Erwin Rasinger, sprach von einem wichtigen Puzzlestein, dem natürlich
weitere folgen müssen. Es sei jedoch unbestritten, dass ein "facelift" der Ärzteausbildung
schon dringend notwendig war. Man sei derzeit mit einer Art Völkerwanderung bei den MedizinerInnen konfrontiert
und dieser harten Konkurrenzsituation müsse man sich stellen, unterstrich er. Froh war Rasinger auch darüber,
dass die seit 20 Jahren bestehende "Lebenslüge Lehrpraxis", die in der Praxis nicht gut funktioniert
habe, einer Lösung zugeführt wird. Dies inkludiere auch eine bessere Bezahlung; ein entsprechender Vertrag
soll zwischen Hauptverband und Ärztekammer abgeschlossen werden.
Von SPÖ-Seite war Abgeordneter Erwin Spindelberger überzeugt davon, dass es mit der vorliegenden Novelle
des Ärztegesetzes gelungen sei, die Ausbildung zu modernisieren. Im besonderen begrüßte er die
Einführung einer Basisausbildung, in der Kenntnisse über die 15 wichtigsten Erkrankungen erworben werden
sollen.
Spindelberger ging sodann noch auf einen S-V-Abänderungsantrag ein, der u.a. eine Erweiterung der Regelungen
bezüglich einer abteilungs- und organisationsübergreifenden Tätigkeit von TurnusärztInnen vorsieht.
Die Beschränkung auf Ausnahmefälle entfällt, stattdessen werden strengere Rahmenbedingungen vorgesehen,
erklärte er. Es wird festgelegt, dass die Betroffenen nur außerhalb der Kernausbildungszeit und in maximal
drei Abteilungen gleichzeitig eingesetzt werden dürfen. Näher konkretisiert werden auch die zeitlichen
Vorgaben: von den 35 Stunden Kernausbildungszeit sind 25 Stunden zwischen 7 Uhr und 16 Uhr zu absolvieren. Außerdem
stellt der Abänderungsantrag klar, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, dass im Rahmen der Ausbildung
für Allgemeinmediziner bestimmte Fachgebiete trotz Fehlens einer entsprechenden Abteilung im Spital – unter
bestimmten Voraussetzungen - durch einen Konsiliararzt vermittelt werden können.
Auch wenn einzelne Punkte gutzuheißen sind, werde seine Fraktion die Novelle ablehnen, kündigte Abgeordneter
Gerald Loacker von den NEOS an. Kritik übte er u.a. daran, dass der Gesetzesentwurf nur den rechtlichen Rahmen
vorgebe, aber keine Aussagen bezüglich der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen mache. Nicht nachvollziehbar
sei auch die Tatsache, dass neben der Lehrpraxisausbildung noch Dienste im Krankenhaus möglich sind, zumal
es ständig Klagen über die hohen Arbeitszeiten der ÄrztInnen gebe. Bedenken äußerte Loacker
auch bezüglich der Bestimmung, dass der Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse in den Wirkungsbereich
der Ärztekammer übertragen wird.
Ähnliche Kritikpunkte führte auch der FPÖ-Mandatar Andreas Karlsböck an, der zudem längere
Wartezeiten auf Ausbildungsplätze befürchtet sowie die Abschaffung der approbierten MedizinerInnen und
die Verbürokratisierung bei der Akkreditierung als Ausbildungsstelle im akademischen Bereich beklagt. Auch
die "Soll-Bestimmung" in Bezug auf die Einbindung des Hauptverbands in die Finanzierung ist ihm zu vage.
Außerdem stellte er erneut die Forderung auf, dass ÄrztInnen endlich ÄrztInnen anstellen können.
Der Vertreter des Team Stronach, Marcus Franz, hieß zunächst die neue Ministerin willkommen und wertete
es als wesentliche Verbesserung, dass eine ausgewiesene Medizinerin das komplexe und schwierige Gesundheitsressort
übernommen hat. Generell sei es natürlich gut, wenn die Ausbildungsbestimmungen den neuen Standards angepasst
werden, räumte er ein, mit einigen Punkten sei er jedoch nicht zufrieden. Was z.B. die Finanzierung der Lehrpraxen
betrifft, so seien für ihn keine wesentlichen Fortschritte erkennbar.
Die Abgeordnete der Grünen, Eva Mückstein, befürwortete grundsätzlich den Entwurf und bezog
sich dabei vor allem auf die verpflichtende Lehrpraxis und die Basisausbildung, die ihrer Ansicht nach sehr vernünftig
ist. Ihre Fraktion hätte sich allerdings sehr gewünscht, dass endlich ein Facharzt für Allgemeinmedizin
etabliert wird. Auch fehle ihr in Bezug auf den Ausbildungskanon der direkte Konnex zur Gesundheitsreform, die
Primärversorgungszentren in den Mittelpunkt stellt, gab Mückstein zu bedenken. Weitere Kritik übte
sie an der unklaren Finanzierungsregelung sowie an den langen Übergangszeiten hinsichtlich der Anhebung der
Lehrpraxis auf ein Jahr.
Ministerin Oberhauser ging auf zahlreiche Fragen detailliert ein und wies u.a. darauf hin, dass die gleichzeitige
Beschäftigung im Spital und in der Lehrpraxis natürlich Vorteile in Bezug auf die Bezahlung bringe. Außerdem
habe man dadurch den Fuß in der Tür, wenn man wieder ins Krankenhaus zurückkehren will. Sie hätte
im Gesetz überhaupt keine Festschreibung von Arbeitszeiten gebraucht, auf Wunsch der Ärztekammer und
im Sinne von Betreuungspflichten wurde nun aber eine Kernausbildungszeit von 7 Uhr bis 16 Uhr festgelegt.
Opposition für verbesserte Gesetzeslage für behinderte Menschen
VertreterInnen aller vier Oppositionsparteien wiesen in einem gemeinsamen Antrag darauf hin, dass das derzeit geltende
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) vor allem in Hinblick auf die stationäre Pflege konzipiert wurde
und in vielen Bereichen für die Lebenswelt sowie den Alltag von Menschen mit Behinderung nicht praktikabel
sei ( 567/A(E) ). Behinderung dürfe nämlich nicht mit Krankheit gleichgesetzt werden, geben die Abgeordneter
Norbert Hofer (F), Helene Jarmer (G), Marcus Franz (T) und Gerald Loacker (N) zu bedenken. Menschen mit Behinderung
haben oft mehrmals täglich Unterstützungsbedarf, um den Alltag zu bewältigen und akzeptieren die
Unterstützung meist nur von vertrauten Personen, hob G-Mandatarin Helene Jarmer hervor. Externe unterstützende
Pflegekräfte würden oft aufgrund mangelnden Vertrauens oder aufgrund von Kommunikationsproblemen abgelehnt.
Es sei richtig, dass Menschen mit Behinderung nicht kranke Menschen sind, betonte Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig
(S). Die Forderung aber, dass die von den Antragstellern angesprochenen Hilfeleistungen explizit aus dem Geltungsbereich
des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes herausgenommen werden sollen, sei jedoch der falsche Zugang. Vielmehr
sollten Menschen, die in Behinderteneinrichtungen arbeiten, entsprechende Zusatzqualifikationen erwerben, schlug
Königsberger-Ludwig vor. - Der Antrag wurde sodann mit S-V-Mehrheit abgelehnt.
Mit S-V-Mehrheit vertagt wurde das Ansinnen des Team Stronach, für das Gesetz zur "Organisation der obersten
Sanitätsbehörden", das Ausdrücke wie etwa "Irrenanstalten, Aasplätze, Kretins oder
Siechenheime" enthalte, eine zeitgemäße Neufassung auszuarbeiten ( 167/A(E)). Bundesministerin
Sabine Oberhauser zeigte volles Verständnis für das Anliegen, teilte jedoch mit, dass laut Gutachten
des Verfassungsdienstes noch Gespräche mit den Ländern geführt werden müssen; erst dann können
die Bestimmungen aufgehoben werden.
Abgelehnt wurde auch eine Initiative der NEOS, bei der es um größtmögliche Transparenz bei der
Implementierung der Gesundheitsreform geht ( 492/A(E)). Ebenso keine Mehrheit fand ein Antrag des Team Stronach
auf Aufnahme von PatientenvertreterInnen in die Unabhängige Heilmittelkommission ( 640/A(E)).
FPÖ-Forderungen: Neugestaltung des Gesundheitssystems, Kostenersatz für alternative Heilmethoden, besseres
Brustkrebs-Früherkennungsprogramm sowie Ausbau der Kinder- und Jugendrehabilitation
Mit insgesamt vier Entschließungsanträgen der freiheitlichen Fraktion befassten sich sodann die Mitglieder
des Ausschusses. Nicht angenommen wurde sowohl das FPÖ-Konzept für die Neugestaltung des österreichischen
Gesundheitswesens ( 447/A(E)) als auch die Forderung nach einem Kostenersatz für alternative Heilmethoden
( 653/A(E)).
Unzufrieden mit dem derzeit bestehenden Brustkrebs-Früherkennungsprogramm zeigen sich die FPÖ-Mandatare
Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Andreas Karlsböck, zumal in den letzten Monaten die Zahl der Untersuchungen
dramatisch zurückgegangen sei. Nur zehn Prozent der kontaktierten Frauen haben das Einladungsschreiben zur
Mammographie angenommen, geben sie in ihrem Entschließungsantrag zu bedenken ( 376/A(E)). Die FPÖ fordert
daher eine Verbesserung und Erweiterung des Vorsorgeprogramms, damit alle Frauen - unabhängig von ihrem Alter
- nach einer Überweisung ihres Arztes jederzeit eine kostenlose Mammographie durchführen lassen können.
Massive Versorgungslücken im Bereich der Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen in Österreich sehen
die Freiheitlichen ( 478/A(E)). Da es bei einigen schweren Erkrankungen, von denen auch Kinder betroffen sein können,
unumgänglich ist, dass PatientInnen eine Reha-Klinik aufsuchen, sollte auf deren besondere Situation besser
Rücksicht genommen werden. In Deutschland wurden bereits mehrere Rehabilitationskliniken eingerichtet, die
sich auf Familien und Jugendliche spezialisiert haben. Für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (bei
speziellen Indikationen auch für ältere Kinder) gibt es etwa die sogenannte "Familienorientierte
Rehabilitation" (FOR).
Diesem Anliegen schloss sich auch der ÖVP-Mandatar Johann Rädler an, der es für eine Schande hielt,
dass es in dieser Frage noch immer keine Fortschritte gibt. Auch der frühere Minister Stöger habe sich
zu wenig engagiert, kritisierte er.
Abgeordneter Marcus Franz (T) schloss sich der Kritik am Brustkrebsvorsorge-Programm an. Es sei kein guter Stil,
dass man die Gynäkologen einfach ausblende, sagte er. Jeder wisse, dass manche Therapien das Brustkrebsrisiko
erhöhten, die Ärzte müssten daher die Möglichkeit haben, auch jüngere Frauen zur Risikovorsorge
zu überweisen. Als zynisch wertete Franz, dass in der Heilmittelkommission kein einziger Patientenvertreter
sitzt.
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) räumte für seine Fraktion ein, dass es Startschwierigkeiten beim Programm
gegeben hat. Derzeit könne man aber mit Fug und Recht behaupten, dass Österreich das qualitativ beste
Programm der Welt hat und auch die beste Behandlungskette, betonte er.
Seitens der FPÖ zeigte sich Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein darüber erfreut, dass aufgrund
von Nachbesserungen am Brustkrebsscreening-Programm nun wieder Überweisungen durch Gynäkologen möglich
seien. Ihrer Meinung nach sollte man aber auch noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten prüfen. Konkret
hinterfragte sie etwa die Notwendigkeit des Opt-In für ältere Frauen.
Was die Frage der Kinder-Rehabilitation betrifft, wäre es für Belakowitsch-Jenewein sinnvoll, Rehazentren
in Großstädten und nicht abgelegen im ländlichen Raum anzubieten. In den Städten gebe es nicht
nur eine bessere medizinische Versorgung, sondern auch ein besseres schulisches Angebot, argumentierte sie. Das
wäre insbesondere für Geschwisterkinder wichtig, deren Bedürfnisse man nicht vergessen dürfe.
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) verwehrte sich dagegen, dass dem früheren Minister Stöger
die Frage der Kinder-Reha kein Anliegen gewesen sei. Er habe sich sehr dafür eingesetzt und sie werde auch
kommen, versicherte die Rednerin. Bei einer Sitzung der Bundeszielsteuerungskommission Anfang Dezember soll die
Frage der Standorte geklärt werden.
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser räumte ein, dass der Start des neuen Brustkrebsscreening-Programms
holprig gewesen sei. Österreich habe allerdings weltweit das umfangreichste Programm und nun auch einen Quantensprung
in der Qualitätssicherung gemacht, betonte sie. Laut Oberhauser haben sich bis jetzt 6.000 Frauen unter 40
und 7.000 Frauen über 70 in das Programm hineinoptiert. Man müsse vielleicht besser vermitteln, dass
es nur eines einzigen Telefonats für ein Opt-In bedürfe, meinte sie. In Richtung Abgeordnetem Franz hielt
die Ministerin fest, jede Frau komme zu einem Screening, wenn es der Arzt für notwendig erachte.
Bekräftigt wurde von Oberhauser die Notwendigkeit einer eigenen, qualitätsgesicherten Kinder-Rehabilitation.
Über Standorte müsse man unabhängig vom Eigeninteresse diskutieren, mahnte sie.
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