Arbeitsgruppe will Strafrelationen zwischen Vermögensdelikten und Delikten gegen Leib
und Leben überdenken – Brandstätter kündigt rasches Handeln im Fall neuer Vorwürfe gegenüber
Justizanstalten an
Wien (pk) – Das Strafgesetzbuch (StGB) soll modernisiert und an die geänderten gesellschaftlichen Realitäten
angepasst werden. Nachdem die aus VertreterInnen von Lehre und Praxis zusammengesetzte Reformgruppe ihre Arbeit
beendet hatte, lag dem Justizausschuss am 14.10. ein Bericht mit konkreten Empfehlungen vor, die von dem Grundtenor
getragen sind, Delikte gegen Leib und Leben tendenziell strenger zu bestrafen und bei Vermögensdelikten hingegen
die Strafen abzusenken. In einer ersten Diskussion, der die beiden Universitätsprofessoren Manfred Burgstaller
und Alois Birklbauer beigezogen wurden, steckten die Fraktionen ihre Anliegen für eine Reform des StGB ab.
Einig war man sich dabei in der Auffassung, dass das Strafgesetzbuch nach 40 Jahren in vielen Punkten nicht mehr
zeitgemäß ist.
Burgstaller: Strafrelationen entsprechen nicht mehr den heutigen Wertvorstellungen
Manfred Burgstaller, der selbst an dem Reformpapier mitgearbeitet hatte, schickte voraus, man habe aufgrund des
knappen Zeitrahmens nur selektiv einige Punkte herausgegriffen. Von einem großen Wurf könne daher keine
Rede sein. So war es zum Beispiel nicht möglich, den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zu behandeln. Ausgangspunkt
der Arbeiten sei die Erkenntnis gewesen, dass die Relation der Strafdrohungen nicht mehr ganz den heutigen Wertvorstellungen
entspricht. So sollten grundsätzlich die Strafdrohungen bei Vermögensdelikten abgesenkt, bei Delikten
gegen Leib und Leben erhöht werden, umriss Burgstaller den Leitgedanken des Reformpapiers. Als einen der Kernvorschläge
nannte er in diesem Sinn die Abstufung der Wertgrenzen und damit auch der Strafandrohung bei Diebstahlsdelikten
und erklärte, durch die Festsetzung der ersten Wertgrenze auf 5.000 € würde nunmehr eine breite Palette
an Delikten nur noch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. Bei Delikten gegen Leib und Leben
hingegen schlage die Reformgruppe eine Umgestaltung der vorsätzlichen Körperverletzungsdelikte und eine
wesentliche Erhöhung der Strafdrohung vor. Von der Einführung der groben Fahrlässigkeit ins StGB
wiederum erwartet sich Burgstaller eine größere Treffsicherheit. Positiv wertete er auch den Vorschlag
der Reformgruppe, die Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerbsmäßigen Begehung der Tat enger
zu fassen.
Birklbauer: StGB von nicht mehr zeitgemäßen Tatbeständen entrümpeln
Das StGB sei als Wertekatalog der Gesellschaft nunmehr in eine "Midlife-Crisis" gekommen, stellte Alois
Birklbauer fest, der das Reformpapier als Ausgangspunkt für einen guten Start in eine breite Diskussion begrüßte.
Der Professor von der Universität Linz konnte sich vor allem eine Entrümpelung einiger nicht mehr zeitgemäßer
Bestimmungen vorstellen und nannte in diesem Zusammenhang etwa die Tatbestände "Verringerung des Münzabfalls",
"Aufruf zu unzüchtigem Verkehr", "Heiratsschwindel", "Verbreitung falscher, beunruhigender
Gerüchte" oder etwa "Aufforderung zu Ungehorsam gegenüber Gesetzen". Insgesamt sollte
seine Meinung nach aber die Strafrechtsreform als Ganzes gesehen werden und sich nicht nur auf die Strafen beschränken,
sondern auch alternative Maßnahmen sowie die Diversion miteinbeziehen. Auch wäre es angebracht, verschiedene
Bereiche aus Nebengesetzen in das StGB hinein zu holen. Für überzogen hielt Birklbauer die von der Reformgruppe
empfohlenen höheren Strafen bei schwerer Körperverletzung. Grob fahrlässige Tötung mit mehreren
Opfern, so etwa das Verursachen eines Verkehrsunfalls durch einen Geisterfahrer, sollte seiner Ansicht nach hingegen
stärker bestraft werden.
Auch Abgeordnete für Streichung überholter Straftatbestände
Für eine Durchforstung des StGB und ein Hinterfragen der Strafrelationen trat auch ÖVP-Abgeordnete Beatrix
Karl ein, die in ihrer Amtszeit als Justizministerin die Reformgruppe eingesetzt hatte. SPÖ-Justizsprecher
Johannes Jarolim pflichtete ihr bei und meinte, allein schon die Diskussion über den Tatbestand "Landfriedensbruch"
im Zusammenhang mit Fußballfans zeige die Notwendigkeit einer Modernisierung auf. Die Reform müsse aber
ihre Fortsetzung in der Strafprozessordnung und im Sicherheitspolizeigesetz finden, war er überzeugt. Auch
sollte alles, was sich an strafbaren Tatbeständen in anderen Gesetzen befindet, im Sinne eines Sammelgesetzes
in das StGB aufgenommen werden. Diesem Vorschlag Jarolims schloss sich auch ÖVP-Mandatar Werner Groiß
an, der insbesondere für eine Zusammenführung der Strafbestimmungen des Wirtschaftsrechts in das StGB
plädierte.
Die Streichung überholter Straftatbestände hielt auch Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser für
angebracht, der aber ebenfalls für eine Gesamtsicht des Strafrechts plädierte. "Bauchweh" verursachte
ihm die Empfehlung der Reformgruppe, die Strafen bei vorsätzlicher schwerer Körperverletzung zu erhöhen.
In der Praxis könnte dies dazu führen, dass schon der Eventualvorsatz für die Erfüllung des
Tatbestand ausreichen würde, gab er ebenso wie Beate Meinl-Reisinger von den NEOS zu bedenken. Ausdrücklich
begrüßte Steinhauser allerdings strengere Strafen bei Wohnungseinbrüchen.
Bedarf für Entkriminalisierung ortete namens des Teams Stronach Georg Vetter, der in diesem Anliegen auch
von Beate Meinl-Reisinger unterstützt wurde. Die NEOS-Justizsprecherin drängte auf die Streichung veralteter
Tatbestände und eine tendenzielle Ausweitung der Diversion. Einer Meinung in ihrer Forderung nach einem großen
Reformschritt war sie überdies mit Philipp Schrangl von der FPÖ, der ebenfalls von Entrümpelung
sprach. Handlungsbedarf sah der FPÖ-Mandatar allerdings bei der Bekämpfung des Kriminaltourismus. Sein
Fraktionskollege Gernot Darmann sprach sich wie SPÖ-Abgeordnete Gisela Wurm für ein Nachschärfen
bei den Sexualdelikten und für die Verankerung eines Betätigungsverbots für Sexualstraftäter
aus. Die von der Reformgruppe vorgeschlagenen Einschränkungen bei der Erwerbsmäßigkeit stießen
auf Skepsis bei FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan, der überdies den Vorschlag in den Raum stellte, die
teilbedingte Freiheitsstrafe auch bei höheren Strafdrohungen zu ermöglichen.
Justizminister Wolfgang Brandstetter begrüßte die Arbeit der Reformgruppe als gute Grundlage für
die weitere Diskussion. Dass der Prozess noch ein langer sein wird, unterstrichen die Abgeordneten auch durch die
einstimmige Vertagung des vorliegenden Berichts der Reformgruppe,
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Nach 200 Jahren sind die Regelungen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) nun reif für eine
Reform. Eine heute vom Justizausschuss einstimmig verabschiedete gänzliche Neufassung der noch weitgehend
auf der Stammfassung des ABGB aus dem Jahr 1811 beruhenden Bestimmungen bezweckt vor allem die Wiederherstellung
der Deckungsgleichheit zwischen Gesetz und richterlicher Praxis.
Durch eine ergänzende Ausschussfeststellung, die ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde, soll vor allem
Sicherheit für Banken bei Konsortialkrediten hergestellt werden. Weiters sprachen sich die Abgeordneten mehrheitlich
für die Beibehaltung der für die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bezirksgerichten und Landesgerichten
bei Zivilprozessen relevanten Streitwertgrenze der Jurisdiktionsnorm von 15.000 € und damit gegen geplante weitere
Anhebungsschritte aus.
Die Oppositionsparteien wiederum brachten in ihren Anträgen, die bei der Abstimmung sämtliche vertagt
wurden, ein Themenspektrum zur Sprache, das von der Vorratsdatenspeicherung über ein Doppelresidenzmodell
für getrennt lebende Eltern bis hin zum so genannten Elternentfremdungssyndrom reichte.
Neue Regeln für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Mit dem einstimmigen Beschluss der Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (270 d.B.) tragen die Abgeordneten
vor allem dem Umstand Rechnung, dass die noch auf die Stammfassung des ABGB zurückreichenden Bestimmungen
nunmehr in die Jahre gekommen sind und durch die Entwicklung von Rechtsprechung und Lehre mittlerweile in vieler
Hinsicht überholt wurden. Eine gänzliche Neutextierung soll nun die Deckungsgleichheit zwischen Gesetz
und Judikatur wieder herstellen, erläuterte ÖVP-Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer.
Abgeordneter Werner Groiß (V) brachte eine Ausschussfeststellung ein, mit der weitere Klarstellungen für
die Vollziehung des Gesetzes hinzugefügt werden. Diese erfolgen besonders mit Rücksicht auf die österreichischen
Banken, die für Kreditvergaben oft Verbände in Form von Gesellschaften bürgerlichen Rechts eingehen.
Kreditsicherungen, mit denen solche Konsortialkredite unterlegt werden, behalten auch nach Ausscheiden eines Gesellschafters
ihre Gültigkeit für die anderen Teilnehmer. Eine solche Klarstellung war in Hinblick auf das Bankenpaket
Basel III, in dem höhere Absicherungen von Kreditvergaben verlangt werden, von der Finanzmarktaufsicht (FMA)
eingefordert worden, erläuterte Abgeordneter Groiß. Auch diese Ausschussfeststellung wurde einstimmig
beschlossen.
Keine weiteren Anhebungsschritte bei der Wertgrenze in der Jurisdiktionsnorm
Zu einer weiteren Anhebung der für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit zwischen Bezirksgericht
und Landesgericht für Zivilprozesse erster Instanz maßgeblichen Wertgrenze in der Jurisdiktionsnorm
wird es nun doch nicht kommen. Nachdem durch das 2. Stabilitätsgesetz ursprünglich eine stufenweise Erhöhung
auf 20.000 € mit 1.1.2015 und 25.000 € mit 1.1.2016 geplant war, rudern die Regierungsparteien jetzt zurück
und sprechen sich in einem gemeinsamen Initiativantrag (607/A) dafür aus, bei der seit 1.1.2013 geltenden
Wertgrenze von 15.000 € zu bleiben und von weiteren Anhebungsschritten Abstand zu nehmen.
Wie Abgeordneter Friedrich Ofenauer (V) erklärte, ist das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel eines Ausgleichs
der unterschiedlichen Auslastung zwischen Bezirks- und Landesgerichten bereits durch die 2013 in Kraft getretene
Wertgrenzenerhöhung erreicht worden. Weitere Schritte erscheinen daher nicht mehr notwendig, sagte er. Der
Antrag wurde mehrheitlich, ohne Zustimmung der Freiheitlichen, angenommen.
Grüne wollen zentrales landesweites Kontenregister
Nicht durchsetzen konnten sich die Grünen mit ihrer Forderung nach Schaffungen eines österreichweiten
zentralen Kontenregisters, von dem sich Justizsprecher Albert Steinhauser vor allem eine Beschleunigung der bisher
sehr langwierigen Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität verspricht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt
beklage, dass Anträge auf Kontoöffnungen für sie einen Hürdenlauf darstellten und fordere Vereinfachungen,
sagte er. Sein Entschließungsantrag (315/A(E)) wurde jedoch von SPÖ und ÖVP vertagt.
Die Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger (N), Werner Groiß (V) und Johannes Jarolim (S) unterstützten
zwar die Stoßrichtung des Antrags, sahen aber Probleme für den Datenschutz und die Rechte von Beschuldigten.
Justizminister Wolfgang Brandstätter meinte, er sei sicherlich diskussionsbereit, was Vorschläge für
eine Beschleunigung von Verfahren betreffe. Der Antrag der Grünen bringe aber nicht die gewünschte Lösung.
Bei Grundrechtseingriffen, wie sie hier gefordert würden, müsste die Ausgewogenheit beachtet werden,
sagte der Justizminister. Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.
NEOS schlagen Doppelresidenzmodell für Kinder getrennt lebender Eltern vor
Bedenken gegen die derzeitige Regelung der Leistung des Unterhalts für Kinder von getrennt lebenden Eltern
meldete NEOS-Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger (N) an. Demnach müssen Eltern, die nicht in häuslicher
Gemeinschaft leben, denjenigen Haushalt festlegen, in dem das Kind hauptsächlich betreut wird. Dies führt
dann in weiterer Folge zur Verpflichtung des anderen Elternteils, seinen Unterhalt in Geld zu leisten. Das Gesetz
nehme nicht auf die Möglichkeit Bedacht, dass Kinder de facto bei beiden Elternteilen gleich viel Zeit verbringen
und die Eltern dementsprechenden gleichmäßig Naturalunterhalt leisten, gab Meinl-Reisinger zu bedenken,
obwohl die Gerichte dies in der Praxis bereits sehr wohl tun. In einem Entschließungsantrag (270/A(E)) forderte
sie deshalb, die Möglichkeit eines Doppelresidenzmodells für Kinder auch gesetzlich zu verankern.
Abgeordneter Klaus Uwe Feichtinger (S) meinte, bei der letzten Familienrechtsreform habe man aus guten Gründen
von einem solchen Doppelresidenzmodell abgesehen. Da es nur um wenige Fälle gehe, die in der Praxis offenbar
bereits gelöst werden können, sehe er bis zur Evaluierung der Novelle eine Vertagung des Antrags als
gerechtfertigt an. Dieser Vertagungsantrag wurde von SPÖ und ÖVP unterstützt.
NEOS rufen zu Toleranz gegenüber Kinderlärm auf
Durch eine "Sonderstellung von Kinderlärm" und höhere Toleranz für diese Form von Lärm
wollen die NEOS der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung von Kindern und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
Eine von Jugendsprecher Nikolaus Scherak in einem Initiativantrag (496/A) vorgeschlagene Ergänzung zu den
Nachbarschaftsregeln des ABGB enthält die Klarstellung, dass Kinderlärm, selbst wenn er das ortsübliche
Maß überschreitet, im Unterschied zu anderen Immissionen nur dann untersagt werden kann, wenn die Nutzung
des eigenen Grundstücks bzw. der eigenen Wohnung in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird.
Ihre Fraktion verspreche sich vor allem Signalwirkung auch auf andere Regelungsmaterien, wie etwa Genehmigungsverfahren
für Kinderspielplätze oder bauliche Lärmschutzvorschriften, erläuterte NEOS-Abgeordnete Beate
Meinl-Reisinger. Abgeordneter Friedrich Ofenauer (S) sowie die SPÖ-Abgeordneten Angela Lueger und Johannes
Jarolim hielten fest, dass die Judikatur in Österreich dem Anliegen bereits Rechnung trage. Die Bauordnung
einiger Bundesländer nehme bereits explizit Bezug auf Kinderlärm und gebe ihm eine Sonderstellung in
der Bewertung, unterstrich auch Justizminister Wolfgang Brandstätter. Der Antrag der NEOS wurde von den Koalitionsparteien
vertagt.
FPÖ will Elterliche Entfremdung unter Strafe stellen
Das Problem der sogenannten Elterlichen Entfremdung thematisierte die FPÖ namens ihres Justizsprechers Harald
Stefan. Wenn ein Elternteil das Kind als Besitz erklärt und die meist tief emotionale Beziehung des Kindes
zum anderen Elternteil durch psychische Gewalt zu zerstören versucht, dann sei das kein Elternstreit oder
Rosenkrieg. Vielmehr handle es sich beim "Parental Alienation Syndrom" (PSA) um eine spezifische Form
von Gewalt an Kindern mit schwerwiegenden Folgen, warnte Stefan und forderte in einem Entschließungsantrag
(572/A(E)) eine gesetzliche Regelung, die die Elterliche Entfremdung als Kindesmissbrauch unter Strafe stellt.
Starke Skepsis gegenüber dem Antrag brachten die Abgeordneten Beatrix Karl (V), Wolfgang Zinggl (G), Angela
Lueger (S) und Johannes Jarolim (S) zum Ausdruck. Es gebe nicht genug wissenschaftliche Grundlagen, um ein Syndrom
wie das so genannte PSA diagnostizieren zu können, meinten etwa Zinggl und Lueger. Zudem sei fraglich, ob
man hier mit strafgesetzlichen Regelungen agieren solle. Justizminister Wolfgang Brandstätter äußerte
zwar Verständnis für das Anliegen, bezweifelte aber den Sinn einer zusätzlichen gesetzlichen Regelung.
Es sei seiner Ansicht zudem nicht zielführend, eine Materie des Zivilgesetzes ins Strafgesetz zu überführen.
Durch neue Bestimmungen im Familienrecht habe man bereits ein Instrumentarium geschaffen, um mit Konfliktfällen
bei Scheidungen besser umgehen zu können. Die Familiengerichtshilfe erziele große Erfolge, sagte er.
Auch dieser Antrag wurde mit Stimmen der SPÖ und ÖVP vertagt.
FPÖ will gesetzliche Klarstellung bei Zusatzflächen von Eigentumswohnungen
Als unbefriedigend bemängelte FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl die derzeitige Rechtslage hinsichtlich
der Flächen wie Keller, Gärten oder Autoabstellplätze zu Wohnungseigentumseinheiten. So sei es bisher
üblich gewesen, diese nicht ins Eigentums-(B)-Blatt des Grundbuchs einzutragen. Der OGH habe nun aber festgestellt,
dass in diesem Fall kein alleiniges Verfügungsrecht über derartige "Zubehöre" besteht.
Schrangl forderte angesichts der Verunsicherung der vielen durch die oberstgerichtliche Entscheidung betroffenen
Eigentümer eine Gesetzesreparatur und die Zustimmung zu einem diesbezüglichen Entschließungsantrag
seiner Fraktion ( 673/A(E)). Es müsse klarstellt werden, dass im Nutzwertgutachten angeführtes Zubehör
zu einer Wohnungseigentumseinheit auch dann als Bestandteil des Wohnungseigentums zählt, wenn es nicht im
B-Blatt des Grundbuchs eingetragen ist. Abgeordnete Beatrix Karl (V) beantragte in Hinblick darauf, dass bereits
Verhandlungen der Koalitionspartner über eine Regierungsvorlage zum Thema im Laufen sind, eine Vertagung des
Antrags, die von SPÖ und ÖVP auch unterstützt wurde.
NEOS drängen auf Modernisierung des Jugendstrafrechts
Beate Meinl-Reisinger von den NEOS plädierte in einem Entschließungsantrag ( 582/A(E) ) für eine
Modernisierung des Jugendstrafrechts, wie sie auch die Arbeitsgruppe "Jugend im Recht" fordere. Der darin
enthaltene Katalog an Vorschlägen umfasst die Ausdehnung der gesamten Sanktionspalette des Jugendgerichtsgesetzes
inklusive Diversion auf unter 21-Jährige, die Kombination von Bewährungshilfe mit jeder Art von Diversion
oder etwa die Erstreckung der notwendigen Verteidigung für Jugendliche auf das gesamte Ermittlungsverfahren.
Wichtig sind den NEOS überdies die Einführung einer österreichweit präsenten Jugendgerichtshilfe
auch für junge Erwachsene und die Errichtung von Jugendkompetenzzentren in Wien und an zumindest einem westlichen
Standort. Dort sollen Untersuchungshaft und kurze Freiheitsstrafen an Jugendlichen und jungen Erwachsenen vollzogen
und eine Freigängerabteilung sowie eine Besucherzone eingerichtet werden.
Der Antrag wurde mit Mehrheit von SPÖ und ÖVP vertagt. In der Debatte dazu brachte Meinl-Reisinger auch
die aktuellen Medienberichte über Missbrauchsfälle in der Justizanstalt Josefstadt zur Sprache. Auch
die SPÖ-Abgeordneten Johannes Jarolim und Gisela Wurm forderten in Hinblick auf immer wiederkehrende Berichte
über Gewalt in Justizanstalten eine rasche Aufklärung der Vorwürfe und ein konsequentes Abstellen
der Missstände.
Justizminister Wolfgang Brandstätter erklärte dazu, er habe von den jüngsten Vorwürfen selbst
zuerst durch die Medien erfahren. Selbstverständlich werde er alles tun, damit diese Vorfälle aufgeklärt
und eindeutige Konsequenzen daraus gezogen werden. Er wies darauf hin, dass sein Ressort bereits zahlreiche Maßnahmen
gesetzt habe, um den Strafvollzug in Österreich auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen. Besonders im
Jugendstrafrecht gebe es große Fortschritte. Das sei daran erkennbar, dass die Zahl der Jugendlichen in Untersuchungshaft
stark gesunken ist. In Zukunft werde man die Entscheidung über das weitere Vorgehen im Falle junger Untersuchungshäftlinge
soweit beschleunigen, dass diese höchstens 14 Tage in der Justizanstalt Josefstadt verbringen müssen,
kündigte er an. Der Strafvollzug in Österreich sei generell gut, betonte der Minister, noch bestehende
Schwachstellen müssten natürlich rasch beseitigt werden.
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