Arbeitsmarktförderung Neu: verbesserte Förderungen für
berufliche Weiterbildung
Innsbruck (lk) - Die Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol unterstützt ArbeitnehmerInnen mit
einem Bündel an Maßnahmen dabei, den Anforderungen des Arbeitsmarktes gewachsen zu sein. Jährlich
stehen rund 7,4 Millionen Euro an Fördermitteln für die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung
sowie für den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. „Höhere Förderungen, höhere
Einkommensgrenzen, ein größerer Bezieherkreis und eine einfachere Förderabwicklung – das sind die
Eckpunkte der Arbeitsmarktförderung Neu für die Jahre 2015-2019“, erläutert LH Günther Platter
das von Arbeitslandesrat Johannes Tratter ausgearbeitete neue Förderprogramm.
Trotz eines Höchststandes an unselbständig Beschäftigten sind die Zeiten für die ArbeitnehmerInnen
aufgrund der schwächelnden Konjunktur schwierig. „Die Politik kann zwar keine Arbeitsplätze schaffen,
wir sind aber gefordert, die Rahmenbedingungen für Menschen, die sich aus- und weiterbilden wollen, optimal
zu gestalten. Denn eine gute Berufsausbildung und die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung erhöhen
die Chancen am Arbeitsmarkt“, betont Platter. Gemeinsam mit seinen Partnern investiert die Landesregierung mit
dem Beschäftigungspakt Tirol 75 Millionen Euro in die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Stärkung
des Arbeitsmarktes. Die Arbeitsmarktförderung ist ein wesentlicher Teil dieser Initiative. Zwar liegt Tirol
bei der Arbeitslosenquote und beim Anstieg der Arbeitslosigkeit unter dem Österreichschnitt, „das nützt
aber dem einzelnen Arbeitslosen nichts“, ist sich der Landeshauptmann bewusst.
„Wir waren letzte Woche erneut mit schockierenden Zahlen über die niedrigen Pensionsansprüche von Frauen
konfrontiert. Es ist mir deswegen besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsmarktförderung neu
Aspekte der Frauenbeschäftigung besonders berücksichtigt und die Erstellung nach Vorgaben des ‚gender
budgeting‘ erfolgt ist“, sagt LHStvin Ingrid Felipe. Es sei angesichts der massiven Gehalts- und Pensionsschere,
die zwischen Männern und Frauen aufgehe ,besonders wichtig, Frauen bei der Berufstätigkeit zu unterstützen.
Arbeitsmarktförderung Neu ab 1.1.2015
„Das Österreichische Institut für Berufsbildungsforschung hat uns schon für die bestehende Arbeitnehmerförderung
eine hohe Treffsicherheit und Praxistauglichkeit bescheinigt. Durch ganz gezielte Maßnahmen haben wir diese
weiter erhöht, noch treffsicherer gemacht und damit die Arbeitsmarktförderung insgesamt deutlich attraktiver
gestaltet“, freut sich Tratter über die neuen Richtlinien, die am 1.1.2015 in Kraft treten und bis 31.12.2019
gelten.
Bildungsgeld update wird zu flexiblem „Bildungskonto“
Wer im Berufsleben erfolgreich bestehen will, kommt heute an Weiterbildung nicht mehr vorbei. Das Bildungsgeld
update, schon bislang ein stark nachgefragtes Förderprogramm, soll künftig als „Bildungskonto“ geführt
werden. Fortbildungswillige ArbeitnehmerInnen können sodann statt der bislang gewährten Jahresförderung
in Höhe von 800 Euro einen Gesamtbetrag von maximal 3.000 Euro als finanzielle Unterstützung erhalten.
Dieser Betrag kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen während der Programmlaufzeit von fünf
Jahren auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.
Die Nutzung der Fördermittel für mehrere kleine Kurse wäre dabei ebenso möglich wie für
ein längeres und teureres Vorhaben (z.B. Besuch einer mehrsemestrigen Bildungsmaßnahme oder eines Meisterkurses).
Sechs maßgeschneiderte Programme
Mit der Begabtenförderung und der Ausbildungshilfe für Lehrlinge, einer allgemeinen Ausbildungshilfe
sowie der Fachkräfteförderung und Förderungen für die Integration benachteiligter Gruppen sowie
dem neuen „Bildungskonto“ stehen insgesamt sechs maßgeschneiderte Programme zur Unterstützung der ArbeitnehmerInnen
zur Verfügung. Das umfassende Angebot der Arbeitnehmerförderung ermöglicht noch mehr Menschen, Bildungschancen
zu ergreifen und beruflich weiter zu kommen.
Durch die neuen Richtlinien in der Arbeitsmarktförderung profitieren künftig auch Saisonarbeitskräfte
vom einkommensunabhängigen Bildungsgeld update zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Für teure und längere Ausbildungen gibt es ab 2015 höhere Förderungen. Verbesserungen gibt
es auch im Bereich der Lehrlinge. Die Einkommensgrenzen für die Ausbildungshilfe wurden angehoben. Außerdem
erfolgt die Auszahlung künftig nicht mehr vierteljährlich, sondern monatlich. Durch die Anhebung der
Einkommensgrenzen können künftig mehr Fortbildungswillige die Ausbildungsbeihilfe in Anspruch nehmen.
Auch die Fördersätze werden erhöht. Die Förderabwicklung vereinfacht sich künftig durch
Nutzung einer neuen Datenbank (online Bearbeitung und Abwicklung).
Die neuen Richtlinien stehen ab 1.1.2015 auf der Landeshomepage zur Verfügung.
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