Tirol: Höhere Fördersätze und Einkommensgrenzen,
 mehr BezieherInnen

 

erstellt am
15. 10. 14
10.00 MEZ

Arbeitsmarktförderung Neu: verbesserte Förderungen für berufliche Weiterbildung
Innsbruck (lk) - Die Arbeitsmarktförderung des Landes Tirol unterstützt ArbeitnehmerInnen mit einem Bündel an Maßnahmen dabei, den Anforderungen des Arbeitsmarktes gewachsen zu sein. Jährlich stehen rund 7,4 Millionen Euro an Fördermitteln für die Unterstützung der Aus- und Weiterbildung sowie für den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt zur Verfügung. „Höhere Förderungen, höhere Einkommensgrenzen, ein größerer Bezieherkreis und eine einfachere Förderabwicklung – das sind die Eckpunkte der Arbeitsmarktförderung Neu für die Jahre 2015-2019“, erläutert LH Günther Platter das von Arbeitslandesrat Johannes Tratter ausgearbeitete neue Förderprogramm.

Trotz eines Höchststandes an unselbständig Beschäftigten sind die Zeiten für die ArbeitnehmerInnen aufgrund der schwächelnden Konjunktur schwierig. „Die Politik kann zwar keine Arbeitsplätze schaffen, wir sind aber gefordert, die Rahmenbedingungen für Menschen, die sich aus- und weiterbilden wollen, optimal zu gestalten. Denn eine gute Berufsausbildung und die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung erhöhen die Chancen am Arbeitsmarkt“, betont Platter. Gemeinsam mit seinen Partnern investiert die Landesregierung mit dem Beschäftigungspakt Tirol 75 Millionen Euro in die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Stärkung des Arbeitsmarktes. Die Arbeitsmarktförderung ist ein wesentlicher Teil dieser Initiative. Zwar liegt Tirol bei der Arbeitslosenquote und beim Anstieg der Arbeitslosigkeit unter dem Österreichschnitt, „das nützt aber dem einzelnen Arbeitslosen nichts“, ist sich der Landeshauptmann bewusst.

„Wir waren letzte Woche erneut mit schockierenden Zahlen über die niedrigen Pensionsansprüche von Frauen konfrontiert. Es ist mir deswegen besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsmarktförderung neu Aspekte der Frauenbeschäftigung besonders berücksichtigt und die Erstellung nach Vorgaben des ‚gender budgeting‘ erfolgt ist“, sagt LHStvin Ingrid Felipe. Es sei angesichts der massiven Gehalts- und Pensionsschere, die zwischen Männern und Frauen aufgehe ,besonders wichtig, Frauen bei der Berufstätigkeit zu unterstützen.

Arbeitsmarktförderung Neu ab 1.1.2015
„Das Österreichische Institut für Berufsbildungsforschung hat uns schon für die bestehende Arbeitnehmerförderung eine hohe Treffsicherheit und Praxistauglichkeit bescheinigt. Durch ganz gezielte Maßnahmen haben wir diese weiter erhöht, noch treffsicherer gemacht und damit die Arbeitsmarktförderung insgesamt deutlich attraktiver gestaltet“, freut sich Tratter über die neuen Richtlinien, die am 1.1.2015 in Kraft treten und bis 31.12.2019 gelten.

Bildungsgeld update wird zu flexiblem „Bildungskonto“
Wer im Berufsleben erfolgreich bestehen will, kommt heute an Weiterbildung nicht mehr vorbei. Das Bildungsgeld update, schon bislang ein stark nachgefragtes Förderprogramm, soll künftig als „Bildungskonto“ geführt werden. Fortbildungswillige ArbeitnehmerInnen können sodann statt der bislang gewährten Jahresförderung in Höhe von 800 Euro einen Gesamtbetrag von maximal 3.000 Euro als finanzielle Unterstützung erhalten. Dieser Betrag kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen während der Programmlaufzeit von fünf Jahren auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.

Die Nutzung der Fördermittel für mehrere kleine Kurse wäre dabei ebenso möglich wie für ein längeres und teureres Vorhaben (z.B. Besuch einer mehrsemestrigen Bildungsmaßnahme oder eines Meisterkurses).

Sechs maßgeschneiderte Programme
Mit der Begabtenförderung und der Ausbildungshilfe für Lehrlinge, einer allgemeinen Ausbildungshilfe sowie der Fachkräfteförderung und Förderungen für die Integration benachteiligter Gruppen sowie dem neuen „Bildungskonto“ stehen insgesamt sechs maßgeschneiderte Programme zur Unterstützung der ArbeitnehmerInnen zur Verfügung. Das umfassende Angebot der Arbeitnehmerförderung ermöglicht noch mehr Menschen, Bildungschancen zu ergreifen und beruflich weiter zu kommen.

Durch die neuen Richtlinien in der Arbeitsmarktförderung profitieren künftig auch Saisonarbeitskräfte vom einkommensunabhängigen Bildungsgeld update zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Für teure und längere Ausbildungen gibt es ab 2015 höhere Förderungen. Verbesserungen gibt es auch im Bereich der Lehrlinge. Die Einkommensgrenzen für die Ausbildungshilfe wurden angehoben. Außerdem erfolgt die Auszahlung künftig nicht mehr vierteljährlich, sondern monatlich. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen können künftig mehr Fortbildungswillige die Ausbildungsbeihilfe in Anspruch nehmen. Auch die Fördersätze werden erhöht. Die Förderabwicklung vereinfacht sich künftig durch Nutzung einer neuen Datenbank (online Bearbeitung und Abwicklung).

Die neuen Richtlinien stehen ab 1.1.2015 auf der Landeshomepage zur Verfügung.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung

 

 

 

 

 

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