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Denkmal-Eröffnung am Ballhausplatz
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erstellt am
27. 10. 14
10.00 MEZ
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Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz in Wien eröffnet
Wien (skyunlimited) - Das von Olaf Nicolai als überdimensionales, liegendes, dreistufiges X gestaltete
Denkmal wurde am 24.10. am Wiener Ballhausplatz vom Bundespräsidenten der Republik Österreich Heinz Fischer
eröffnet. Die österreichische Autorin Kathrin Röggla hielt die Festrede. Künstlerische Beiträge
gestalteten der Choreograf Laurent Chétouane, Komponist Friedrich Cerha und der Gegenstimmen-Chor. Die KÖR
Geschäftsführerin Martina Taig, der Klubobmann der Grünen David Ellensohn, der Politikwissenschaftler
Walter Manoschek, Wiens Bürgermeister Michael Häupl, Zeitzeuge und Deserteur Richard Wadani sowie Bundesminister
für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Josef Ostermayer hielten Ansprachen.
Die nationalsozialistische Militärjustiz verhängte während des Zweiten Weltkrieges mehr als 30 000
Todesurteile, wovon die meisten gegen Deserteure und sogenannte "Wehrkraftzersetzer" ergingen. 2009 rehabilitierte
der Nationalrat die Opfer der Verfolgung durch die Wehrmachtsgerichte. 2010 beschloss die Stadt Wien die Errichtung
eines Denkmals für die Verfolgten der NS-Militärjustiz. Als geeigneter Standort wurde Ende 2012 der Ballhausplatz
gefunden. KÖR Kunst im öffentlichen Raum hat danach einen künstlerischen Wettbewerb ausgeschrieben,
dessen Jury sich 2013 für den Entwurf des deutschen Künstlers Olaf Nicolai entschied.
"Es ist an der Zeit, dass unser Land denjenigen gedenkt, die sich den Befehlen des menschenverachtenden Regimes
des Nationalsozialismus widersetzten und eine eigene Entscheidung getroffen haben", so Wiens Bürgermeister
Michael Häupl in seiner Eröffnungsrede.
"Zwischen den zahlreichen, oftmals zivilgesellschaftlichen Initiativen und Projekten schließt nun das
Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz eine wichtige Lücke: Am zentralsten Ort der Republik
situiert, zwischen Präsidentschaftskanzlei und Bundeskanzleramt, wird es die nachkommenden Generationen daran
erinnern, wohin Totalitarismus und Antidemokratie führen. In diesem Sinn versteht sich Wiens Erinnerungskultur
als ‚Erinnern für die Zukunft‘: Eine unverzichtbare Präventivmaßnahme gegen extremistische Tendenzen.
Nur Wissen und historisches Bewusstsein können hier vorbeugen", betont Wiens Stadtrat für Kultur
und Wissenschaft Andreas Mailath-Pokorny die Notwendigkeit des Denkmals.
Das Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz
Die Skulptur greift die klassischen Elemente eines Mahnmals "Sockel" und "Inschrift" auf, arrangiert
diese aber anders als traditionelle Kriegerdenkmäler. Ein überdimensionales, liegendes X bildet den dreistufigen
Sockel in dessen dritte Ebene die nur von oben lesbare Inschrift "all alone" eingelassen ist. Es ist
ein Gedicht des schottischen Künstlers Ian Hamilton Finlay, der mit wichtigen VertreterInnen der sprachkritischen
und experimentellen Wiener Künstlerszene befreundet war.
Das Zusammenspiel von Sockel und Inschrift inszeniert die Situation des Einzelnen in und gegenüber gesellschaftlichen
Ordnungs- und Machtverhältnissen. Die Skulptur erweist jenen Respekt, die eine eigene Entscheidung treffen,
sich der Fremdbestimmung widersetzen und sich durch ihr eigenständiges Handeln gegen das geltende System stellen.
"Kunst im öffentlichen Raum kann die Auseinandersetzung mit Kunst im Allgemeinen fördern, Aufmerksamkeit
auf aktuelle Themen lenken, Denkanstöße geben, Diskussionen anregen, eine qualitätsvolle Belebung
des städtischen Lebensraums erreichen und stadtplanerisch mitwirken. Kunst im öffentlichen Raum kann
aber auch eine "Denkmal"-Funktion übernehmen, wie in diesem Fall. Olaf Nicolais Skulptur setzt ein
überzeugendes künstlerisches Zeichen der Zivilcourage, welches universal lesbar ist", so die KÖR
Geschäftsführerin Martina Taig.
KÖR Kunst im öffentlichen Raum war verantwortlich für die Auslobung des künstlerischen Wettbewerbs
sowie die Umsetzung des Denkmals.
http://www.koer.or.at
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Die Rede von Bundespräsident Heinz Fischer
"Jeder soll wissen, dass es ehrenhaft ist, in der Auseinander-setzung mit einer brutalen und menschenverachtenden
Diktatur seinem Gewissen zu folgen und auf der richtigen Seite zu stehen."
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir alle wissen, dass im Jahr 1945, als die NS-Diktatur in Österreich zusammenbrach und der schreckliche Zweite
Weltkrieg zu Ende ging, nicht mit einem Schlag alles anders war.
Österreich bzw. die Ostmark, wie es während der Hitler-Diktatur hieß, war nicht bis zum 27. April
1945 ein Land, wo es nur Nazianhänger gab, und ab dem 28. April ein Land, wo es nur Nazigegner gab.
Österreich war nicht bis zum letzten Tag des Krieges ein Land von kriegsbegeisterten Anhängern der Deutschen
Wehrmacht und ab dem ersten Tag des Friedens ein Land von überzeugten Wehrmachtsgegnern, wo Opfer der Militärjustiz
und Kriegsgegner in gebührender Weise Beachtung fanden.
Die Wahrheit war und ist vielschichtiger und komplizierter.
Der Prozess der Entnazifizierung und der Erkenntnis der kriminellen Strukturen des NS-Staates war nicht in wenigen
Tagen oder Wochen abgeschlossen und aufgearbeitet.
Das Wachsen der Einsicht in unsere Mitverantwortung für die Ereignisse zwischen dem März 1938 und dem
April 1945, aber auch für unsere Pflichten gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus, hat vielmehr
Jahre und sogar Jahrzehnte gedauert.
Und ich habe den Eindruck, dass die Entwicklung des Verständnisses für jene Menschen, die versucht haben,
sich dem Dienst mit der Waffe in der Deutschen Wehrmacht zu entziehen oder ihrer erzwungenen Rolle als kleines
Rädchen in der Armee Hitlers durch Flucht bzw. Desertion zu entkommen, am längsten gedauert hat.
Desertion aus der Hitler-Armee wurde bis vor gar nicht so langer Zeit von gar nicht so wenigen Menschen als strafwürdig
und als Verrat an den Kameraden betrachtet.
Schließlich – so hieß es – sei ja Desertion nicht nur in der Deutschen Wehrmacht, sondern auch in allen
anderen am Zweiten Weltkrieg beteiligten Armeen strafbar gewesen und auch heute noch strafbar.
Aber genau das ist der springende Punkt und der entscheidende Fehlschluss: Dass man nämlich die Armee eines
Staates, der kein Völkerrecht und auch keine Menschenrechte kennt oder beachtet, sondern im großen Stil
Völkermord betreibt, eben nicht mit anderen Armeen auf eine Stufe stellen kann.
Und dass die Armee Hitlers nicht unsere Armee war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich habe im Laufe der letzten Jahre aus verschiedenen Anlässen darüber nachgedacht, ob ich denn – falls
ich 20 Jahre früher zur Welt gekommen wäre – die Kraft und den Mut gehabt hätte, einem Einberufungsbefehl
zur Deutschen Wehrmacht nicht Folge zu leisten oder nach der Einberufung im Lichte bestimmter Ereignisse und Erfahrungen
zu desertieren.
Sie können mir glauben: ich kann diese hypothetische Frage nicht beantworten.
Aber eines weiß ich bestimmt: es hätte mich zutiefst enttäuscht und verletzt, wenn eine Desertion
aus der Deutschen Wehrmacht geglückt wäre, und ich hätte dafür nach Kriegsende in einem demokratischen
Österreich Vorwürfe und Kritik, vielleicht sogar Schimpf und Schande einstecken müssen.
Genau das ist aber gar nicht so wenigen Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren aus der Deutschen Wehrmacht passiert.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Was ich aber gleichzeitig klarstellen möchte, ist das Folgende: Die Ehrung der Verfolgten der NS-Militärjustiz
durch dieses Denkmal kann nicht als pauschaler Vorwurf für jene verstanden werden, die nicht die Kraft oder
die Chance hatten, sich dem Dienst in der Deutschen Wehrmacht zu entziehen.
Wir verurteilen jedes Kriegsverbrechen, auf welcher Seite es auch immer begangen wurde.
Wir ehren jene, die von der NS-Militärjustiz verfolgt wurden und auch jene, die sich dem erzwungenen Dienst
in der Hitlerarmee entzogen haben.
Und wir bedauern jene, die gezwungen waren, in der Deutschen Wehrmacht zu dienen. Millionen von ihnen haben Leben
oder Gesundheit verloren.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Es ist erst wenige Jahre her, dass im österreichischen Nationalrat auf diesem Gebiet eine längst überfällige
Geste gesetzt wurde. Konkret ging es darum, gesetzlich festzuhalten, dass es sich bei Urteilen der NS-Militärjustiz
generell um Unrechtsurteile handelte.
Die heutige Enthüllung dieses Denkmales ist ein weiterer wichtiger und richtiger Schritt. Er unterstreicht
den ganz entscheidenden Unterschied zwischen der Treuepflicht in der Armee eines demokratischen Staates und dem
Widerstandsrecht gegenüber einer verbrecherischen Diktatur.
Niemand soll behaupten, dass diese Unterscheidung immer leicht ist, aber jeder soll wissen, dass es ehrenhaft ist,
in der Auseinandersetzung mit einer brutalen und menschenverachtenden Diktatur seinem Gewissen zu folgen.
In diesem Sinne darf ich das Denkmal für die Verfolgten der NS-Militärjustiz seiner Bestimmung übergeben
und allen danken, die zum Zustandekommen dieses Denkmals an einem zentralen Platz unserer Republik beigetragen
haben.
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Ostermayer: "Desertion ist das Recht auf Widerstand gegen ein Unrechtsregime"
Wien (bpd) - "Wir gedenken heute jener Menschen, die in einer Kriegssituation eine lebensriskante Entscheidung
getroffen haben. Und wir würdigen heute diese Menschen, denn sie haben die Chance ergriffen, sich gegen ein
grausames Terrorregime zu stellen", sagte Bundesminister Josef Ostermayer am 24.10. in seiner Rede anlässlich
der Enthüllung des Denkmals für die Verfolgten der NS-Militärjustiz am Wiener Ballhausplatz.
Es habe lange gedauert, bis die Haltung und Handlungen von Deserteuren in Österreich die entsprechende gesellschaftliche
Würdigung erfahren haben. Im Jahr 2005 seien mit dem Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz die Urteile der
NS-Militärjustiz aufgehoben worden. "Erst 2009 kam es dann zur vollen Rehabilitierung der Opfer der NS-Militärjustiz,
etwas später konnte das auch für die Opfer des Austrofaschismus erreicht werden", so Ostermayer.
"Es hat auch sehr lange gedauert, bis wir bei einem breiten Verständnis davon angekommen sind, dass Desertion
verbunden ist mit dem Recht auf Widerstand gegen ein Unrechtsregime, das den Boden der Menschenrechte und der Demokratie
in radikaler Weise verlassen hat. Und dass wir ein breites Verständnis darüber haben, dass Deserteure
keine Verräter sind, weil Verrat nur an einer rechtmäßigen Demokratie, einem Rechtsstaat, aber
nicht an einem Unrechtsregime möglich ist", sagte der Minister.
"Dieses Denkmal ist ein wichtiger Schritt zur Auseinandersetzung mit unserer Geschichte, aber er soll nicht
der letzte Schritt dazu sein. Es ist heute vielmehr ein Ausgangspunkt für ein großes Vermittlungsprojekt,
das Schülerinnen und Schüler, Senioren- oder Reisegruppen zu den zentralen Gedenkorten in Wien führen
soll", so Ostermayer. Dieses Projekt werde derzeit in Kooperation des Bundeskanzleramts mit mehreren Ministerien,
dem Nationalfonds der Republik Österreich, dem Zukunftsfonds Österreichs und der Stadt Wien erarbeitet.
Durchgeführt werden soll es vom überparteilichen Österreichischen Mauthausenkomitee.
"Die Politik unserer Zeit hat zur Aufgabe, alles zu tun, um das demokratische Fundament unserer Gesellschaft
weiterhin zu stärken und den Rechtsstaat zu schützen. Und wir werden alles tun, damit auch die nachfolgenden
Generationen die Chance haben, aus der Geschichte zu lernen", so der Bundesminister.
Abschließend dankte Ostermayer dem Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz",
allen voran dessen Ehrenvorsitzenden Richard Wadani, dem Künstler Olaf Nicolai sowie allen anderen Mitwirkenden.
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Bünker: Deserteure setzten deutliches Zeichen für
Menschenwürde und Freiheit
Wien (epdö) - Rund 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs hat nun auch Wien ein Deserteursdenkmal.
Bei dem Festakt wurde auf die Bedeutung des Denkmals hingewiesen, ohne die langwierige Entstehungsgeschichte auszublenden.
Erst 2009 sind Wehrmachtsdeserteure vom Gesetzgeber als Opfer der nationalsozialistischen Militärjustiz anerkannt
worden. Die rot-grüne Wiener Stadtregierung hat sich 2010 in ihrem Koalitionspakt zur Errichtung eines derartigen
Denkmals verpflichtet. Vor dem Bau, mit dem im Frühjahr dieses Jahres begonnen wurde, gab es lange Diskussionen
um den Standort. Im Herbst 2012 fiel die Wahl dann auf den Ballhausplatz. Entworfen wurde das Mahnmal von Olaf
Nicolai. Es stellt ein auf dem Boden liegendes X dar und ist eine dreistufige, blaue Treppenskulptur. In die Oberfläche
wurde eine Inschrift eingelassen, die nur aus den Worten "all" und "alone" besteht und ein
Gedicht des schottischen Lyrikers Ian Hamilton Finlay zitiert. Der Widerstand des Einzelnen gegen die Masse soll
dadurch besonders hervorgehoben und gewürdigt werden.
Für die Errichtung des Denkmals setzte sich von Anfang an ein breites zivilgesellschaftliches Personenkomitee
ein, dem auch der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker angehört. "2009 - 70 Jahre nach
Ausbruch des Zweiten Weltkriegs - hat Österreich durch ein Gesetz beschlossen, die Urteile der NS-Militärjustiz
aufzuheben und die Verurteilten endlich zu rehabilitieren. Deserteure und Wehrdienstverweigerer haben beim Krieg
des verbrecherischen NS-Regimes nicht mitgemacht und dafür ihr eigenes Leben riskiert. Damit haben sie ein
deutliches Zeichen gesetzt für Menschenwürde und Freiheit des Gewissens. Für sie und ihre Hinterbliebenen
freue ich mich über die Errichtung eines Denkmals auf dem Ballhausplatz", betont der Bischof gegenüber
dem Evangelischen Pressedienst. Er habe diese Initiative von Anfang an "gerne persönlich unterstützt,
auch die Evangelische Kirche hat sich durch ihre Erklärung zum 8. Mai 2012 dafür ausgesprochen",
sagt der Bischof, der auch Generalsekretär der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) ist.
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Ellensohn: Denkmal verschafft Deserteuren Respekt und Stellenwert
im öffentlichen Raum
Wien (grüne) - "Nach vielen Jahren - und für manche auch viel zu spät - ist heute einer
besonders verdienstvollen Gruppe für diese Republik ein Denkmal gesetzt worden. Ohne den Widerstand der Deserteure
und anderer Verfolgter der NS-Militärjustiz würde Österreich heute anders dastehen", so der
Klubobmann der Grünen Wien, David Ellensohn, bei der Eröffnung des Deserteursdenkmals am Wiener Ballhausplatz.
30.000 Todesurteile für Deserteure und Wehrkraftzersetzer wurden während des Naziregimes ausgesprochen,
15.000 davon vollstreckt.
Die Grünen setzen sich schon seit Ende der 1980er Jahre für die Rehabilitierung der Deserteure ein. "Die
Desertion ist immer eine Friedenstat", so Ellensohn. 2009 schließlich rehabilitierte der Nationalrat
die Opfer der Verfolgung durch die Wehrmachtsgerichte. 2010 beschloss die Stadt Wien unter der ersten Rot-Grünen
Regierung die Errichtung eines Denkmals für die Verfolgten der NS-Militärjustiz, dies wurde auch im rot-grünen
Koalitionsabkommen vereinbart. "Das Denkmal wird den Deserteuren den ihnen angemessenen Respekt und Stellenwert
endlich auch im öffentlichen Raum geben. Der Ballhausplatz mit seiner Nähe zu den Heldendenkmälern
ist nicht nur der ideale Standort, sondern von heute an vielleicht der Ausgangspunkt für zivilgesellschaftliches
Engagement, für Protest und zivilen Ungehorsam", betont Ellensohn, der in diesem Zusammenhang herausstreicht,
dass das Deserteursdenkmal nicht möglich gewesen wäre "ohne den unermüdlichen Einsatz von Richard
Wadani und dem Personenkomitee 'Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz'".
"Ich darf an dieser Stelle anregen, die Gitter zu entfernen das Denkmal in den Volksgarten zu integrieren,
das Mahnmal nicht vom Garten des Volkes auszugrenzen sondern einzugrenzen", so Ellensohn abschließend.
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Freiheitskämpfer/innen begrüßen Deserteursdenkmal
Bedeutender Schritt zur Stärkung der Erinnerungskultur
Wien (sk) - Freiheitskämpfer/innen-Bundesvorsitzender Johannes Schwantner begrüßt dies als
"wichtigen Schritt zur Würdigung jener Menschen, die ihr Leben aufs Spiel gesetzt haben, weil sie sich
weigerten, sich zum Werkzeug des mörderischen NS-Regimes machen zu lassen".
Nach der rechtlichen Rehabilitierung der Wehrmachtsdeserteure werde mit dem "Denkmal für Verfolgte der
NS-Militärjustiz" jetzt "an einem zentralen Ort der Republik ein sichtbares Zeichen der Anerkennung
gesetzt", unterstrich Schwantner. Der Bundesvorsitzende der Freiheitskämpfer/innen wertet das Denkmal,
das nicht nur Wehrmachtsdeserteure, sondern auch all jene ehrt, die Opfer der NS-Justiz wurden, als "bedeutenden
Schritt zur Stärkung der österreichischen Erinnerungskultur". "Niemals vergessen" sei
eine Mahnung, die immerwährend hochgehalten werden muss, betonte Schwantner.
Die nationalsozialistische Militärjustiz hat während des Zweiten Weltkriegs mehr als 30.000 Todesurteile
verhängt - gegen Soldaten und Kriegsgefangene genauso wie gegen ZivilistInnen. Die meisten Todesurteile wurden
im Zusammenhang mit Desertion und Wehrkraftzersetzung ausgesprochen.
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