Weitere Gespräche geplant - 2015 bis 2017 fließen vom Bund je 20 Mio. Euro - Neben
Sprachförderung auch Entwicklungsstandförderung
Wien (bmeia/apa) - Das Integrationsministerium hat den Ländern den Entwurf für die neue 15a-Vereinbarung
zur sprachlichen Frühförderung in Kinderbetreuungseinrichtungen übermittelt. Darin ist vorgesehen,
dass die Mittel des Bundes für die kommende dreijährige Periode von 2015/16 bis 2017/18 von fünf
auf 20 Mio. Euro pro Kindergartenjahr vervierfacht werden. Die Länder müssen in gleicher Höhe mitfinanzieren.
Mit den Ländern seien weitere Gespräche geplant, hieß es aus dem Büro von Minister Sebastian
Kurz (ÖVP) zur APA. Die Vereinbarung könne noch abgeändert werden, die Frist dafür betrage
zwei Wochen.
Durch die Aufstockung des Budgets soll die sprachliche Frühförderung weiter intensiviert werden: So könne
etwa mehr Personal eingestellt bzw. die Gruppen kleiner gehalten werden. Darüber hinaus könnten mehr
Testungen durchgeführt und neben der im Mittelpunkt stehenden Unterrichtssprache Deutsch die Kinder auch etwa
im Bereich Motorik, sozialemotionale Entwicklung oder Mehrsprachigkeit gefördert werden, heißt es im
Entwurf.
Neu ist die Laufzeit der Vereinbarung: Statt des Kalenderjahrs wird einheitlich das Kindergartenjahr (September
bis August) herangezogen, für das erste Jahr 2015/16 gibt es daher eine Übergangsklausel. Sprachstandsfeststellungen
sollen am Anfang und - nach der entsprechenden Förderung - am Ende des Kindergartenjahrs durchgeführt
werden.
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