Wissenschaftsminister: Neue Richtlinie für Stipendien bringt finanzielle und organisatorische
Entlastung für Studierende - Erstmals auch Privatuniversitäten erfasst
Wien (bmwfw) - "Mit Studienabschluss-Stipendien ermöglichen wir berufstätigen Studierenden,
sich gezielt auf die Endphase ihrer Ausbildung zu konzentrieren. Ein rascher Studienabschluss erhöht die
Chancen auf einen Einstieg ins Erwerbsleben und davon profitieren sowohl die Studierenden als auch die Gesellschaft",
sagt Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner zur novellierten Richtlinie für Studienabschluss-Stipendien.
Die Berechnungsmethode wird im Sinne der Studierenden vereinfacht, die Höhe der finanziellen Unterstützung
klarer als bisher geregelt. Künftig werden bis zu 80 Prozent des bisherigen Einkommens ausbezahlt und wird
die Mindesthöhe der Beihilfe von 600 auf 700 Euro angehoben. Die Höchstgrenze des Studienabschluss-Stipendiums
bleibt bei 1.040 Euro.
Zusätzlich zu Universitäten und Fachhochschulen werden mit der Richtlinie erstmals auch ordentliche Studierende
von Privatuniversitäten in der Abschlussphase des Studiums für die Dauer von maximal 18 Monaten finanziell
unterstützt. Zudem können alle Fördernehmer an einem speziellen Coaching der Psychologischen Studierendenberatung
teilnehmen, um den Studienabschluss noch effizienter voran zu treiben. "Wir wollen die Studierenden nicht
nur finanziell, sondern auch organisatorisch bestmöglich unterstützen. Daher stellen wir die Erfahrung
und die Kompetenz unserer Berater zur Verfügung, um einen raschen und qualitativ hochwertigen Abschluss zu
ermöglichen", sagt Mitterlehner. Durch die Änderungen werden auch die Anregungen der Arbeitsgruppe
"Soziale Absicherung Studierender" der Hochschulkonferenz aus dem Herbst 2013 umgesetzt. Im Wintersemester
2012/13 haben rund 300 Studierende von einem Studienabschluss-Stipendium profitiert, wobei rund 1,6 Millionen Euro
ausgeschüttet wurden.
Formale Voraussetzungen für die Bewerbung für ein Studienabschluss-Stipendium sind unter anderem, dass
das Studium innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen, die bisherige berufliche Tätigkeit ruhend gestellt und
das 41. Lebensjahr nicht überschritten wird. Die Richtlinie ist primär für Bachelor-Studierende
gedacht, gefördert werden allerdings auch angehende Masterabsolventen, sofern das Programm auf dem Bachelor-Abschluss
aufbaut.
Die neue Richtlinie zu den Studienabschluss-Stipendien tritt mit ersten Jänner 2015 in Kraft.
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