Deutsche Staatssekretärin im Gespräch mit Nationalratsabgeordneten
im Parlament
Berlin/Wien (pk) - Wie steht es mit der Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben in Österreich
und in Deutschland? Auf welche Hürden stoßen die Betroffenen im Alltag und welche Antworten kann die
Politik geben? Um diese zentralen Fragen ging es beim Gespräch der deutschen Staatssekretärin für
Behindertenfragen, Gabriele Lösekrug-Möller, mit österreichischen Abgeordneten am 21.10. im Parlament.
Wo man eindeutig von Österreich lernen könne, sei das im Behindertengleichstellungsrecht verankerte Schlichtungsverfahren
sowie die verlängerte duale Ausbildung in Integrationsbetrieben, unterstrich die SPD-Politikerin. Die TeilnehmerInnen
der Unterredung kamen auch zum Schluss, dass aufgrund der in beiden Ländern bestehenden starken föderalen
Strukturen die Implementierung von einheitlichen Standards oft erschwert werde.
Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, die seit Anfang Dezember des Vorjahres als Staatssekretärin
im Sozial- und Arbeitsministerium tätig ist, stellte eingangs fest, dass die Inklusion von Menschen mit Behinderung
als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden muss. Ihrer Ansicht nach gebe es in Deutschland zwar eine
ambitionierte Sozialgesetzgebung, die jedoch einer dringenden Weiterentwicklung bedürfe. Als Beispiel nannte
Lösekrug die Planungen für das - auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, SPD und CSU vereinbarte - neue
Bundesteilhabegesetz, das u.a. notwendige Anpassungen an die UN-Behindertenrechtskonvention bringen soll. Weiters
zeigte sie sich interessiert an den Erfahrungen Österreichs hinsichtlich der UN-Staatenprüfung und der
Umsetzung der Empfehlungen des UN-Behindertenausschusses.
Als eine sehr positive Premiere bezeichnete die SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig den bilateralen
Meinungsaustausch, der auch in Zukunft eine Fortsetzung finden sollte. Sie kam auf den Partizipationsprozess im
Rahmen der Entwicklung des Nationalen Aktionsplans Behinderung zu sprechen, der ihrer Ansicht nach sehr gut abgelaufen
sei und auch weiterhin von einer Begleitgruppe im Sozialministerium unterstützt werde. ÖVP-Mandatar Franz-Joseph
Huainigg verwies auf die positiven Erfahrungen mit der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz und dem Schlichtungsverfahren,
das einen niederschwelligen Zugang zum Recht gewährleiste. G-Mandatarin Helene Jarmer beklagte die mangelnde
Transparenz bei der Ausarbeitung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung. Außerdem hätte sie sich
gewünscht, dass der NAP nicht im Sozialministerium, sondern im Bundeskanzleramt angesiedelt wäre. Nachholbedarf
gebe es u.a. noch bezüglich der Barrierefreiheit von Gebäuden, der Berücksichtigung der Bedürfnisse
behinderter Menschen im Katastrophenschutz sowie der fehlenden Einrichtung eines 24-Stunden-Telefonnotrufs. FPÖ-Abgeordnete
Dagmar Belakowitsch-Jenewein wünschte sich ein generelles Umdenken in der Gesellschaft und sprach u.a. die
Inklusion behinderter Kinder in den Schulen an. Der Vertreter der NEOS, Gerald Loacker, betonte, dass seine Fraktion
das Thema Behinderung nicht isoliert betrachte, sondern immer in einem Gesamtkontext. Wichtig wären seiner
Meinung nach Fortschritte bezüglich der Barrierefreiheit von Gebäuden. Außerdem befasste er sich
mit der Durchlässigkeit der Arbeitsmärkte sowie der Finanzierbarkeit des Pflegegelds.
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