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Nach dem Ministerrat
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erstellt am
22. 10. 14
10.00 MEZ
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Faymann: Schärferes Vorgehen bei Lohn- und Sozialdumping
Friedensbemühungen in Ukraine-Krise bleiben ein Schwerpunkt der Außenpolitik
Wien (sk) - Am 21.10. wurde im Ministerrat unter anderem das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz
beschlossen. Bei Lohn-und Sozialdumping wird nun schärfer vorgegangen, unter anderem durch transparentere
Regelungen sowie Ausweitung von Strafrahmen und Verjährung. Bundeskanzler Werner Faymann zeigte sich im Pressefoyer
erfreut darüber, dass dieses Gesetz trotz der Gegensätze aufgrund der Wünsche einzelner Teile der
Wirtschaft und andererseits der Arbeitnehmervertretung zur Beschlussfassung gelangen konnte. "Das ist ein
gutes Beispiel dafür, dass auch wenn es zu Beginn der Verhandlungen noch nicht nach einem Ergebnis aussieht,
doch zum Schluss eines zustande kommt", betonte Faymann. Thema im Ministerrat waren auch die Friedensbemühungen
bei der Ukraine-Krise und Österreichs Engagement im Kampf gegen Ebola.
Der Bundeskanzler verwies auf sehr aktive Gespräche im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise. Nach Einschätzung
des Kanzlers werden noch "viele Monate, wenn nicht Jahre nötig sein, um einen dauerhaften Frieden zustande
zu bringen". Es könne keine Friedensvermittlung geben, die in einer Woche abgeschlossen ist. Die zivilen
Opfer und die humanitäre Katastrophe seien unübersehbar, vor allem vor dem Hintergrund des nahenden Winters
und der Tatsache, dass zigtausende Menschen obdachlos und auf der Flucht sind. "Es ist daher eine gemeinsame
Aufgabe der Europäischen Union, in diesem Konflikt zu helfen und zu unterstützen", sagte Faymann
und betonte, er werde daher "alles was möglich ist als neutrales Land" einbringen, um zu vermitteln.
Die Ukraine-Krise werde weiterhin ein wichtiger außenpolitischer Schwerpunkt sein, wobei Österreich
immer auf Seiten der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und der Souveränität der Ukraine stehen
werde.
Auch über Ebola und die Initiative, medizinisches Personal zu entsenden, wurde im Ministerrat gesprochen.
Der Kanzler betonte, es sei jedem großer Respekt zu zollen, der bereit ist, auch vor Ort tätig zu sein.
"Man weiß aufgrund der Zwischenfälle, die es gegeben hat, dass es ein gefährlicher Einsatz
ist." Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser habe im Ministerrat auch über den Vorbereitungsstand der
notwendigen Maßnahmen zum Schutz in Österreich, aber auch auf internationaler Ebene berichtet. "Es
ist also auch in diesem Bereich die Solidarität Österreichs gefordert", sagte der Kanzler.
Im Europäischen Rat in dieser Woche stehen die Klimaziele auf der Tagesordnung. Zwar halte er den Kommissionsvorschlag
für ausgewogen, es sei aber zur Stunde noch nicht absehbar, ob der Beschluss zu den neuen Klimazielen zustande
kommt, da es auch Gegenstimmen dazu gibt, dass sich die EU auf Klimaziele festlegt, sagte Faymann. Grundsätzlich
aber hält der Bundeskanzler den Kommissionsvorschlag "für die richtige Richtung".
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Lohnkontrollen werden ausgeweitet, Strafen erhöht
Hundstorfer zu Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz: Gesetz wird noch treffsicherer
Wien (bmask) - "Mit der Novelle des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes (LSDB-G) wird das
in Europa einzigartige Gesetz treffsicherer gemacht, "schwarze Schafe" werden noch stärker bestraft.
Mit dem Gesetz haben wir ein wirksames Instrument in der Hand, um unlauteren Wettbewerb zu unterbinden und faire
Bedingungen für alle in Österreich aktiven Betriebe zu schaffen", betonte Sozialminister Rudolf
Hundstorfer am 21,10, im Anschluss an den Ministerrat. Sozialbetrug sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine kriminelle
Handlung, die mit aller gebotenen Härte verfolgt gehört. Das im Jahr 2011 im Zuge der Arbeitsmarktöffnung
in Kraft getretene Gesetz gegen Lohn-und Sozialdumping wurde evaluiert und mit der nun vorliegenden Novelle weiter
verbessert. Die Lohnkontrollen werden ausgeweitet, die Strafen bei fehlenden Lohnunterlagen hinaufgesetzt und die
Verjährung neu geregelt. "Somit kann Lohn- und Sozialdumping noch besser als bisher bekämpft werden.",
zeigte sich Hundstorfer überzeugt. In dem Paket sind auch Vereinfachungen bei den Arbeitszeitaufzeichnungen
enthalten. Die Novelle des Gesetzes soll im November 2014 im Parlament beschlossen werden und am 1.1.2015 in Kraft
treten.
Die wesentlichen Neuerungen im Detail
Die Novelle bringt eine Ausweitung der behördlichen Lohnkontrolle, denn bisher wurde lediglich der Grundlohn
kontrolliert. Neu ist die Einbeziehung aller Entgeltbestandteile in die Lohnkontrolle. Das sind z.B. Sonderzahlungen
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld), Zulagen wie Gefahren- oder Nachtarbeitszuschläge und Überstundenzuschläge.
Die Verwaltungsstrafen bei fehlenden Lohnunterlagen werden erhöht. Lohnunterlagen müssen jederzeit bei
Kontrollen einsehbar sein. Ist das nicht der Fall, wurden bisher 500 bis 5.000 Euro verhängt; das ist deutlich
weniger als die Strafe bei nachgewiesener Unterentlohnung. Mit anderen Worten, es kam bislang den Unternehmern
billiger, die Unterlagen gar nicht bereit zu halten. Das Strafniveau wird nunmehr auf jenes für Unterentlohnung
angehoben und wird künftig zwischen 1.000 bis 10.000 Euro ausmachen. Die Strafe wegen Nichtbereithalten der
Lohnunterlagen ist pro Arbeitnehmer zu verhängen, für den die Lohnunterlagen nicht bereitgehalten werden
(bisher: Strafe pauschal pro Arbeitgeber, d.h. max. 5.000 Euro).
Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz vorliegt und Vollstreckungsschwierigkeiten
zu erwarten sind (weil Auftragnehmer seinen Sitz im Ausland hat), können die Verwaltungsbehörden einen
vorläufigen Zahlungsstopp des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer verhängen. D.h. der Bauherr
darf zunächst den restlichen Werklohn nicht mehr leisten. Binnen drei Tagen hat die Behörde dann zu entscheiden,
ob der Auftraggeber anstelle des Zahlungsstopps eine Sicherheitsleistung zu erlegen hat. Anstelle eines Zahlungsstopps
kann von den Kontrollbehörden auch eine vorläufige Sicherheit - das können auch Sachen sein wie
ein Bagger - verlangt werden, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Verwaltungsübertretung in Verbindung
mit Vollstreckungsschwierigkeiten - Auftragnehmer hat seinen Sitz im Ausland - vorliegt.
Künftig gibt es eine Informationspflicht an die Arbeitnehmer. Wenn aufgrund von Unterentlohnung ein Strafbescheid
gegen den Arbeitgeber vorliegt, muss der betroffene Arbeitnehmer darüber informiert werden. Zudem wird die
Verjährung im Fall des Lohndumpings neu geregelt. Bisher verjährte das Delikt der Unterentlohnung kaum,
da die Verjährungsfrist von einem Jahr erst begann, wenn nachgezahlt wurde. Nun wurde die Verjährungsfrist
auf drei Jahre ausgedehnt und beginnt mit Fälligkeit des Entgelts.
Der Auftraggeber nach dem Bundesvergabegesetz kann Auskunft verlangen, ob gegen den Auftragnehmer eine rechtskräftige
Bestrafung nach dem LSDB-G vorliegt. Das gab es bisher nicht. Da sich das Entgelt aus vielen Bestandteilen zusammensetzt,
die nun alle kontrolliert werden, können dem Arbeitgeber mitunter Fehler bei einzelnen Abrechnungen passieren,
die nicht gleich zu einer Bestrafung führen sollen. Die Behörde kann daher jetzt bei geringfügiger
Unterentlohnung Nachsicht von der Strafe üben.
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Wöginger: Bessere Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping
ÖVP-Sozialsprecher begrüßt Rechtssicherheit für Nebenerwerbsbauern
Wien (övp-pk) - Eine bessere Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sieht eine Novelle des Lohn-
und Sozialdumpinggesetzes vor, sagte heute, Mittwoch, der ÖVP-Sozialsprecher und ÖAAB-Generalsekretär
Abg. August Wöginger anlässlich des Ministerrats, bei dem das Gesetz auf der Tagesordnung stand. Das
Gesetz bringt erweiterte Kontrollen. Haben die Behörden bislang lediglich den Grundlohn überprüft,
werden nun alle sozialversicherungs- pflichtigen Entgeltformen einbezogen, also auch Sonderzahlungen wie Urlaubs-
und Weihnachtsgeld, Zulagen und die Abgeltung von Überstunden. Höhere Verwaltungsstrafen gibt es etwa
bei fehlenden Lohnunterlagen. Die Geldbußen steigen von derzeit 500 Euro Mindest- bis 5.000 Euro Maximalstrafe
auf 1.000 bzw. 10.000 Euro. Auch die Verjährung wird neu geregelt.
"Ziel ist es, faire Bedingungen für alle Betriebe in Österreich zu schaffen und 'schwarze Schafe'
zu unterbinden. Das kommt auch den seriösen Wirtschaftsbetrieben zugute", umreißt Wöginger
das neue Gesetz. Die Novelle des Gesetzes soll im November 2014 im Parlament beschlossen werden und am 1. Jänner
2015 in Kraft treten.
Auch bei bürokratischen Anforderungen sieht das neue Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 2014 einige
wichtige administrative Erleichterungen vor. Der Schutz der Dienstnehmer wird dabei nicht eingeschränkt. Für
Unternehmen gibt es Vereinfachungen bei der Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitszeitgesetz. Wenn ein Mitarbeiter
beispielsweise jeden Tag die gleiche Arbeitszeit - etwa von 9.00 bis 17 Uhr - arbeitet, muss das nicht für
jeden einzelnen Tag dokumentiert werden. Zahlreiche Betriebe klagten, dass die bestehenden Gesetze zu übertriebenen
Dokumentationspflichten führen würden, erläuterte Wöginger.
Auch für Nebenerwerbsbauern gibt es Verbesserungen. Diese waren durch ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs
nach Verlust ihrer unselbständigen Beschäftigung von Arbeitslosengeld ausgeschlossen, auch wenn sie weniger
als die Geringfügigkeitsgrenze verdienten. Nun soll rückwirkend mit 1. Jänner 2014 eine entsprechende
gesetzliche Klarstellung erfolgen. Diese umfasst alle nebenerwerbsbeschäftigte Landwirte, deren Einheitswerte
die Grenze von 13.177 Euro nicht übersteigen. Aufgrund der heute beschlossenen Regierungsvorlage soll die
vorschussweise Auszahlung der offenen Anträge Anfang November beginnen, zeigt sich der ÖVP-Sozialsprecher
und ÖAAB-Generalsekretär auch von dieser Änderung erfreut: "Der Einsatz hat sich gelohnt."
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Kickl: Lohn- und Sozialdumping-Gesetz löst Grundproblem nicht
"Ohne sektorale Zugangsbeschränkungen für Branchen wie Bau- und Baunebengewerbe
wird es nicht gehen. Auf diesem Auge sind Hundstorfer und Co. blind"
Wien (fpd) - "Schon das letzte Lohn- und Sozialdumping-Gesetz hat die Regierung als Allheilmittel angepriesen,
das es nicht war. Man darf also gespannt sein, ob von diesem neuen 'großen Wurf' mehr bleibt als nur Überschriften",
so FPÖ-Sozialsprecher NAbg. Herbert Kickl. Wie effizient die verschärften Regelungen exekutiert und vor
allem überprüft würden, stehe in den Sternen.
Das Grundproblem des heimischen Arbeitsmarktes, den ungehinderten Zustrom von ausländischen Arbeitskräften,
das löse die Regierung mit dem neuen Gesetz sicher nicht. "Ohne sektorale Zugangsbeschränkungen
für Branchen wie Bau- und Baunebengewerbe wird es nicht gehen. Auf diesem Auge sind Hundstorfer und Co. blind",
so Kickl. Hundstorfer habe ja zugeben müssen, dass auf einen freien Hilfsarbeiterjob in Wien derzeit 23 Bewerber
kämen.
"Wer wirklich faire Löhne und vor allem Beschäftigung will, der muss sich schon etwas mehr einfallen
lassen als nur da und dort an einem Schräubchen zu drehen", so Kickl.
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Schatz begrüßt die Weiterentwicklung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes
Grüne: Kontrollstrukturen müssen ausgebaut werden
Wien (grüne) - "Wir Grünen begrüßen die Weiterentwicklung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes,
die schon längst überfällig war. Jetzt geht es darum, die Kontrollstrukturen auszubauen. Dort braucht
es dringend personelle Aufstockungen, um das Lohn und Sozialdumpinggesetz auch tatsächlich zu einer guten
Wirkung zu bringen", meint die Grüne ArbeitnehmerInnensprecherin Birgit Schatz.
Kritisch allerdings sieht Schatz die mit derselben Regierungsvorlage vorgeschlagenen Einschränkungen im ArbeitnehmerInnenschutz.
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Gleitsmann: Verschärfungen gegen schwarze Schafe…
… mehr Nachsicht bei ehrlichen Betrieben und weniger Bürokratie – Wirtschaftskammer
begrüßt wesentliche Vereinfachungen bei Aufzeichnung von Arbeitszeit
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) trägt die vom Ministerrat beschlossene
Novelle zum Gesetz gegen Lohndumping mit, auch weil es gelungen ist, im Hinblick auf den enormen Verwaltungsaufwand
für Betriebe wichtige Verbesserungen durchzusetzen: Es kommen wesentliche Vereinfachungen bei Arbeitszeitaufzeichnungen
sowie kleinerere Erleichterungen beim Arbeitnehmerschutz.
"Das neue Gesetz gegen Lohndumping bedeutet auf der einen Seite zwar eine Verschärfung, die alle Unternehmen
trifft. Denn die Lohnverrechnung ist komplex und Fehler können passieren. Wichtig ist aber, dass kleine Verfehlungen
nicht gleich zu drakonischen Strafen führen, wie das bisher der Fall ist. Den jetzigen Ansatz, im Gegenzug
zu den Nachschärfungen für unfaire Konkurrenz aus dem Ausland klare Erleichterungen für ehrliche
Unternehmen einzuführen, trägt die Wirtschaft mit", so Martin Gleitsmann, Leiter der sozialpolitischen
Abteilung der WKÖ. "Das Gesetz gegen Lohndumping ist ein konkretes Beispiel, wie der Grundsatz 'Beraten
statt Strafen' praktisch umgesetzt werden kann."
Seit 2011 sind Arbeitgeber strafbar, die weniger als den kollektivvertraglichen Grundlohn bezahlen. Manche Unternehmen
insbesondere aus dem Ausland zahlen daher nur den Grundlohn und unterschlagen Zulagen, Zuschläge, etc. Zudem
sind Strafen im Ausland oft nicht durchsetzbar. Dadurch entsteht ein unfairer Wettbewerb, unter dem die Masse der
ehrlichen Unternehmen leidet. In Zukunft ist strafbar, wer das kollektivvertragliche Entgelt inklusive Zulagen,
Zuschlägen etc. nicht leistet. Im Ausgleich wird die Nachsicht stark ausgeweitet:
Die Anzeige/Strafe für Entgeltunterschreitung entfällt, wenn das Entgelt nur geringfügig unterschritten
wird ODER nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt UND der fehlende Betrag nachgezahlt wird.
Die Anzeige/Strafe kann auch bei wiederholtem (geringem) Verstoß entfallen.
Die Mindeststrafen (derzeit 1.000 Euro) können bei kleineren Verstößen unterschritten werden. Zudem
verjährt die Strafbarkeit nach 3 Jahren anstatt wie bisher meist gar nicht.
Eine Reihe von Maßnahmen soll zudem Wettbewerbsgleichheit vor allem zwischen in- und ausländischen Arbeitgebern
durchsetzen - etwa dass die Kontrollbehörde bei erschwerter Strafverfolgung sofort eine Sicherheit einheben
kann.
Eine klare Verbesserung für Betriebe sind die geplanten Vereinfachungen bei Arbeitszeitaufzeichnungen. "Hier
ist es gelungen, wesentliche Forderungen der Wirtschaft durchzusetzen", so Gleitsmann. Bisher mussten Arbeitgeber
für jeden Arbeitnehmer und Arbeitstag Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Ruhepausen schriftlich festhalten.
Das ist ein bürokratischer Aufwand und ein Risiko, weil stets der Arbeitgeber die Verantwortung für korrekte
Aufzeichnungen trägt. Nun kann z.B. bei fixer Arbeitszeitaufteilung die Aufzeichnung ganz entfallen, nur Abweichungen
sind festzuhalten. Bei Mitarbeitern, die Arbeitszeit und -ort weitgehend selbst bestimmen können, reicht es
künftig, die Dauer der Arbeitszeit aufzuzeichnen (also z.B. Montag: 8 Stunden, Dienstag 9 Stunden, etc.).
Kleinere Erleichterungen für Betriebe gibt es auch im Arbeitnehmerschutz.
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Foglar ist erfreut über Ministerratsbeschluss zum Lohn-und Sozialdumpinggesetz
ÖGB-Präsident: Künftig werden nicht nur der Grundlohn, sondern auch die
Zulagen kontrolliert
Wien (ögb) - Seit 2011 gibt es in Österreich das europaweit einzigartige Gesetz gegen Lohn- und
Sozialdumping (LSDG). Im Zuge der Osterweiterung beschlossen, soll das LSDG unlauterem Wettbewerb und Sozialbetrug
einen Riegel vorschieben. ÖGB-Präsident Erich Foglar begrüßt den Vorstoß von Sozialminister
Rudolf Hundstorfer, das LSDG zu verschärfen, und zeigt sich erfreut, dass die Novelle auch im Ministerrat
beschlossen wurde. Die Gesetzesänderungen, die auf einem Vorschlag der Sozialpartner basieren, sollen am 1.
Jänner 2015 in Kraft treten.
"Sozialbetrug ist nicht nur in höchstem Maße kriminell, sondern schadet auch den ehrlichen Unternehmen,
die sich an die Gesetze halten. Außerdem gefährdet Lohndumping den Sozialstaat insgesamt. Alleine für
das bisherige Jahr wurden Geldstrafen in der Höhe von mehr als 3,6 Millionen (3.645.850) Euro verhängt.
Dass jetzt noch gezielter gegen diejenigen vorgegangen wird, die sich nicht an die Gesetze halten, ist ganz im
Sinne der arbeitenden Menschen. Für schwarze Schafe, die letztlich allen SteuerzahlerInnen schaden, darf es
kein Pardon geben", betont Foglar.
Besonders positiv hebt der ÖGB-Präsident hervor, dass künftig nicht nur der Grundlohn, sondern sämtliche
Entgeltbestandteile (wie Zulagen, Sonderzahlungen oder Nachtarbeitszuschläge) kontrolliert werden. Das sei
auch ganz im Sinne der Gewerkschaftsbewegung, die sich ständig um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen
für ArbeitnehmerInnen bemühe.
Außerdem erachtet Foglar es für notwendig, dass "auch die notwendigen personellen Ressourcen zur
Verfügung gestellt werden, um rigoros gegen Steuer- und Sozialbetrug vorzugehen."
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Kaske: Verschärfung des Lohn- und Sozialdumping-Gesetzes hilft, für
alle faire Löhne sichern
Die Kontrolle von Zulagen und Sonderzahlungen ist wichtig für Sicherung des Lohnniveaus
etwa in hart umkämpfter Baubranche
Wien (ak) - "Das ist ein entscheidender Fortschritt bei der Sicherung von fairen Löhnen für
alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", sagt AK Präsident Rudi Kaske zur im Ministerrat beschlossenen
Verbesserung des Gesetzes gegen Lohn- und Sozialdumping. Künftig werden nicht nur der Grundlohn, sondern alle
Lohnbestandteile wie etwa Überstundenzuschläge, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld und
sonstige Zuschläge in die Lohnkontrollen mit einbezogen. "Das hilft allen Beschäftigten. Ein faires
Lohnniveau kann nur gesichert werden, wenn der Maßstab dafür die gesamte Lohnsumme ist und nicht nur
der Grundlohn", sagt Kaske. Entscheidende Verbesserungen bei der Sicherung des Lohnniveaus erwartet sich Kaske
beispielsweise für die durch Lohndumping besonders betroffenen etwa 250.000 Beschäftigten der Bau-Branche.
"Denn gerade am Bau machen Zuschläge und Sonderzahlungen einen großen Anteil an der Bezahlung aus",
so Kaske.
"Jeder, der am Bau arbeitet, kennt das: Unternehmen, die aus dem angrenzenden Ausland kommen, erhalten immer
wieder den Vorzug bei Aufträgen, weil sie unfaire Niedriglöhne zahlen, die gerade noch den Grundlohn
abdecken, aber nicht die Zulagen oder Sonderzahlungen ", so Kaske. Dass jetzt endlich der vollständige
Lohn kontrolliert werden muss, bietet der Finanzpolizei die notwendige Handhabe, die sie braucht. Diese schärferen
Kontrollen werden dann greifen, wenn die Finanzpolizei auch genügend Personal hat, um dem verbesserten Gesetz
Geltung zu verschaffen. "Das zahlt sich aus, für die Beschäftigten mit fairen Löhnen, für
die Unternehmen, die fair zahlen, mit fairen Wettbewerbsbedingungen und für die Sozialkassen, weil dann auch
dort die angemessenen Beiträge eingezahlt werden", sagt Kaske.
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