Präsentation der EU-Partnerschaftsvereinbarung zur Umsetzung der Struktur- und Investitionsfonds
Wien (bpd) - "In der aktuellen Förderperiode handelt es sich um 4,9 Milliarden Euro, die für
Projekte lukriert werden können: 3,9 Milliarden für die Entwicklung des ländlichen Raums, eine halbe
Milliarde für die Regionalentwicklung und 440 Millionen für den europäischen Sozialfonds",
sagte Sonja Steßl, Staatssekretärin im Bundeskanzleramt am 20.10. anlässlich der Präsentation
der Partnerschaftsvereinbarung der Europäischen Kommission mit Österreich über den Einsatz der EU-Struktur-
und Investitionsfonds für Wachstum und Beschäftigung 2014-2020 im Haus der Europäischen Union in
Wien, die sie gemeinsam mit EU-Kommissar Johannes Hahn vornahm. "Die neue Partnerschaftsvereinbarung für
die kommenden Jahre ist ein strategisches Instrument dazu, die EU2020-Ziele zu erreichen", so Steßl
weiter. "Dieses Gesamtprojekt ist wichtig, weil es dazu beiträgt, dass gemeinsame Mittel zielgerichtet
eingesetzt werden können."
Das Bundeskanzleramt ist sowohl verhandlungsführendes Ministerium für die Dachverordnung der Europäischen
Struktur- und Investitionsfonds und auch zuständig für die Koordination der nationalen Programme. Die
Staatssekretärin betonte die Wichtigkeit der abgeschlossenen Vereinbarung mit der Europäischen Kommission
und verwies auf die davon betroffenen Ebenen: "Diese Förderungen sind gerade für die ländlichen
Regionen wichtig, etwa im landwirtschaftlichen Bereich. Aber auch, wenn es darum geht, Technologie- und Forschungsunternehmen
durch solche Projekte entstehen zu lassen. Regionalförderungen haben bereits in der Vergangenheit Technologien
in ländliche Regionen gebracht." Dadurch könne einem Stadt-Land-Gefälle entgegengewirkt werden.
Es werde ein Verständnis für die Europäische Union geschaffen, "indem im ländlichen Raum
sichtbar wird, was mit den Geldsummen passiert", erläuterte die Staatssekretärin.
Steßl unterstrich, welche Zielsetzungen man durch die abzurufenden Mittel verfolge: "Es geht um die
Erhöhung der Frauenerwerbsquote, um Armutsbekämpfung, soziale Inklusion, Bildung, Ausbildung und lebenslanges
Lernen sowie um Forschung und Technologie. Diese Partnerschaftsvereinbarung trägt dazu bei, Wachstum und Beschäftigung
zu fördern, auch was kleine und mittlere Unternehmen betrifft, die ein Rückgrat der österreichischen
Volkswirtschaft bilden." Beim Entwicklungsfonds für den ländlichen Raum gehe es um Anpassung an
den Klimawandel, um Umweltschutz, aber auch darum, wie Ressourcen effizient eingesetzt werden.
Auch auf die Vorteile bezüglich der in Österreich immer wieder eingeforderten Verwaltungsreformen verwies
Steßl: "Es wird immer wieder darüber diskutiert, wie man Verwaltungsreformen umsetzen kann. Im
Rahmen der EFRE-Förderung lebt man Verwaltungsreform vor: Die früher neun Entwicklungsprogramme wurden
zu einem einzigen zusammengelegt. Auch die Zahl der programmbeteiligten Förderstellen wurde reduziert."
Abschließend bedankte sich die Staatssekretärin bei allen Mitwirkenden an dieser Partnerschaftsvereinbarung:
bei Bund und Ländern, bei ExpertInnen im Bereich der Sozial- und Wirtschaftspartner sowie der Zivilgesellschaft:
"Insbesondere gilt mein Dank der Österreichischen Raumordnungskonferenz ÖROK und ihrer Geschäftsstelle
für die effiziente Organisation des Erstellungsprozesses dieser Partnerschaft. Gerade bei einem föderalistischen
Staat ist es wichtig, hier eine koordinierende Stelle zu haben, die alle Partnerinnen und Partner auf Augenhöhe
zusammenführt und einen gemeinsamen Prozess abschließt."
Im Namen des österreichischen Bundeskanzlers bedankte sie sich bei EU-Kommissar Hahn für sein Wirken
als Kommissar für Regionalentwicklung: "Ich wünsche Ihnen für Ihre neue Aufgabe in der EU-Kommission
alles Gute!"
Nach der Übergabe der genehmigten Partnerschaftsvereinbarung von EU-Kommissar Hahn an Staatssekretärin
Steßl fand eine Podiumsdiskussion zur Bedeutung der ESI-Fonds in Österreich mit Vertreterinnen und Vertretern
von Ministerien, Ländern und der Europäischen Kommission statt.
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