Bern-Wabern (bfm) - In Brüssel haben am 20.10. die Verhandlungen über die Teilnahme der Schweiz am
Fonds für die innere Sicherheit im Bereich des Grenzschutzes im Schengen-Raum begonnen. Der Fonds trägt
dazu bei, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern. Die auszuhandelnde
Zusatzvereinbarung legt die Modalitäten der Teilnahme fest. Die Verhandlungen werden gemeinsam mit den anderen
assoziierten Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island geführt.
Beim Fonds für die innere Sicherheit im Bereich des Grenzschutzes (kurz ISF-Grenze) handelt es sich um einen
Solidaritätsfonds für den Zeitraum 2014-2020 zur Unterstützung von besonders belasteten Schengen-Staaten;
das sind Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen oder wegen bedeutender internationaler Flughäfen
auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Bundesrat entschied bereits am
6. Juni 2014 die neue EU-Verordnung als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands vorbehaltlich ihrer parlamentarischen
Genehmigung zu übernehmen.
Festsetzung der Jahresbeiträge und Durchführungsbestimmungen
Die spezifischen Modalitäten der Beteiligung am Fonds müssen zwischen der EU einerseits und der Schweiz
sowie den weiteren assoziierten Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) andererseits in einer Zusatzvereinbarung
festgelegt werden. Die Vereinbarung soll insbesondere die finanziellen Beiträge der assoziierten Staaten sowie
notwendige Durchführungsbestimmungen im Bereich der Finanzkontrolle und -führung regeln. Das Eidgenössische
Justiz- und Polizeidepartement EJPD rechnet mit Jahresbeiträgen von rund 20 Millionen Franken und hat diese
Mittel im Finanzplan 2016-2018 bereitgestellt.
Genehmigung durch die Bundesversammlung
Die Zusatzvereinbarung wird zusammen mit dem Notenaustausch zur Übernahme der neuen Verordnung den Eidgenössischen
Räten zur Genehmigung unterbreitet. Es sind keine Gesetzesänderungen erforderlich.
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